Eine Tierhalterhaftpflicht für Pferde ist in Deutschland keine gesetzliche Pflicht, doch Pferdebesitzer gehen ohne sie ein erhebliches finanzielles Risiko ein. Nach Angaben der Verbraucherzentrale gibt es für Pferde in keinem Bundesland eine Versicherungspflicht, anders als bei Hunden in manchen Ländern. Dieser Beitrag erklärt, warum der Schutz dennoch zum Grundbestand gehört und worauf Sie bei der Wahl achten.

Keine Pflicht, aber ein hohes Risiko
Dass Sie nicht versichert sein müssen, heißt nicht, dass Sie nicht haften. Die Tierhalterhaftung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, und nach Darstellung der Verbraucherzentrale haftet der Halter für Personen und Sachschäden seines Pferdes ohne Betragsgrenze und unabhängig von eigenem Verschulden. Auch wenn jemand anderes das Tier gerade beaufsichtigt, bleibt grundsätzlich der Halter in der Verantwortung. Ein Pferd wiegt mehrere hundert Kilo, erschrickt leicht und kann binnen Sekunden einen Unfall verursachen.
Ein ausgebüxtes Tier auf der Landstraße, ein Tritt gegen ein parkendes Auto oder ein verletzter Spaziergänger reichen. Bei Personenschäden können Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld zusammenkommen, die ein Privatvermögen schnell übersteigen. Stiftung Warentest berichtet außerdem über einen Fall, in dem mehrere Halter von fünf Ponys gemeinsam für einen Unfall nach dem Ausreißen einstehen mussten. Weil die Pflicht fehlt, fragen manche Reitställe ersatzweise nach einem Versicherungsnachweis. Ob Ihr Stall das verlangt, steht in der Stallordnung oder im Einstellvertrag.
Rechtlich spielt außerdem eine Rolle, ob das Pferd als Nutztier oder als Luxustier gilt. Dient es dem Beruf oder Erwerb des Halters, etwa in einem Reitbetrieb, sind die Haftungsregeln etwas milder, weil der Halter nachweisen kann, die nötige Sorgfalt walten lassen zu haben. Für das private Freizeitpferd gilt dieser Ausweg nicht. Gerichte entscheiden danach, wie das Tier tatsächlich genutzt wird.
Was die Versicherung abdeckt und was nicht
Die Haftpflicht prüft, ob ein Anspruch gegen Sie berechtigt ist, zahlt dann den Schaden und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Als Deckungssumme nennen Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest übereinstimmend mindestens fünf Millionen Euro. Für den Grundschutz zählt Stiftung Warentest unter anderem Pferdehüter, Flurschäden, Deckschäden beim Hengst, Fohlen und Verstöße gegen Halterpflichten auf. Die Verbraucherzentrale hebt Pferdehüter und Flurschäden ausdrücklich hervor.
Wichtig ist die Abgrenzung zur privaten Haftpflicht. Sie greift bei Pferden nach Auskunft der Verbraucherzentrale nicht, ein eigenes Pferd braucht also einen eigenen Vertrag. Bedenken Sie zudem, dass die Haftpflicht nur Schäden bei anderen ersetzt. Tierarztkosten für Ihr eigenes Pferd fallen darunter nicht, dafür gibt es separate Produkte wie eine Operations oder Krankenversicherung. Als Preisgröße nennt die Verbraucherzentrale für die Pferdehaftpflicht etwa 100 Euro im Jahr oder mehr. Ältere Marktuntersuchungen kommen auf andere Spannen, sodass ein aktueller Vergleich unverzichtbar bleibt.
Der Preis hängt von mehreren Faktoren ab: Zahl der Pferde, Art der Nutzung, Reitbeteiligung, Deckung für Hengste oder Fohlen und gewählte Summe. Halten Sie mehrere Tiere, spart ein gemeinsamer Vertrag häufig Geld. Billigtarife sparen dagegen gern an den Bausteinen, die im Ernstfall zählen, etwa bei Pferdehütern oder bei Schäden durch Gefälligkeit. Ein Preisvergleich ohne Blick auf die Bedingungen taugt deshalb wenig.
Reitbeteiligung und fremde Reiter
Gibt es eine Reitbeteiligung, wird es verwickelter. Stiftung Warentest betont, dass ein Vertrag mit der Reitbeteiligung die Halterhaftung nicht automatisch ausschließt. Verletzt das Pferd die Reiterin, muss der Halter unter Umständen einstehen. Hinzu kommt, dass die Reitbeteiligung selbst nach Einschätzung der Tester nicht als Dritte gilt, Schäden an ihr also nicht in jedem Tarif automatisch gedeckt sind. Gute Verträge schließen diese Schäden einschließlich möglicher Regressforderungen der Krankenkasse ein.
Fachportale berichten über ein Urteil des Landgerichts München I zu einem Reitunfall mit Reitbeteiligung (Aktenzeichen 20 O 2974/19). Die Berichte weichen bei Beträgen und Klägern voneinander ab, ein Portal weist darauf hin, dass es sich um ein noch nicht rechtskräftiges Grundurteil handelt. Als Orientierung taugt der Fall dennoch: Ein Haftungsausschluss im Vertrag mit der Reitbeteiligung ersetzt keine Versicherung. Fremde Reiter ohne gewerbliche Tätigkeit zählt Stiftung Warentest zum empfohlenen Grundschutz. Bei Gefälligkeiten, etwa wenn ein Bekannter das Pferd füttert, sind die Helfer nach derselben Quelle in vielen Tarifen mitversichert.
Worauf es bei der Wahl ankommt
Lesen Sie die Bedingungen vor dem Abschluss, nicht danach. Prüfen Sie, ob Reitbeteiligung, Fremdreiter, Pferdehüter und Fohlen genannt werden, wie hoch die Summe ist und ob Schäden an der Reitbeteiligung ausdrücklich eingeschlossen sind. Mietpferde und gewerblich genutzte Tiere behandeln die gelesenen Quellen nicht, hier sollten Sie schriftlich nachfragen. Melden Sie Änderungen wie ein zweites Pferd oder einen Umzug an, damit der Schutz bestehen bleibt. Auch Ausritte im Gelände, Turnierstarts oder die Mitnahme zu Veranstaltungen sollten im Vertrag Platz finden. Fragen Sie nach, ob der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit leistet, denn ein offenes Weidetor oder ein nicht gesichertes Pferd am Anhänger gehört zu den typischen Fällen, in denen sich Verträge unterscheiden. Eine kurze schriftliche Bestätigung der Zusagen schafft später Sicherheit.
Rechtlich verbindliche Auskünfte erhalten Sie nur im Einzelfall, etwa bei der Verbraucherzentrale oder einem Fachanwalt für Versicherungsrecht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.