Kontowechsel altes Konto behalten und Übergangszeit planen

Zuerst das Wesentliche

Zwei Konten parallel zu führen, schützt vor Zahlungen, die nach dem Wechsel ins Leere laufen. Verbraucherzentralen raten zu einer Übergangszeit von mindestens zwei Monaten. Erst wenn auf dem alten Konto nichts mehr eingeht und nichts mehr abgebucht wird, lohnt sich die Kündigung.

Das Thema Kontowechsel altes Konto behalten klingt nach Kleinkram, entscheidet aber darüber, ob am Monatsende alle Rechnungen sauber beglichen sind. Irgendwo steckt immer ein Vertragspartner, der noch die alte IBAN im System hat: der Sportverein, die Zeitschrift vom Vorjahr oder die Steuererstattung, die das Finanzamt erst im Frühjahr überweist. Dieser Artikel zeigt, wie eine Übergangszeit aussehen kann und woran Sie erkennen, dass sie vorbei ist.

Weshalb eine Übergangszeit mit zwei Konten sinnvoll ist

Banken helfen beim Umzug, aber sie kennen nicht jede Zahlungsbeziehung. Der Kontowechselservice überträgt Daueraufträge und Lastschriftmandate, soweit sie in den zurückliegenden Monaten auftauchen. Was nur einmal im Jahr läuft, etwa die Beitragsrechnung einer Versicherung oder der Jahresbeitrag eines Vereins, fehlt dann in der Liste. Es trifft Sie also genau dann, wenn Sie am wenigsten damit rechnen.

Bleibt das alte Konto geöffnet, fängt es solche Nachzügler auf. Die Lastschrift wird eingelöst, Sie sehen sie auf dem Kontoauszug und können dem Gläubiger anschließend die neue Verbindung mitteilen. Wurde das Konto dagegen schon geschlossen, kommt die Lastschrift zurück. Manche Gläubiger berechnen für eine Rücklastschrift eine eigene Gebühr, und bei Beiträgen mit Fristen drohen Mahnungen. Auch eingehende Überweisungen sind ein Grund zur Vorsicht: Wenn der Absender die neue IBAN nicht kennt, gehen Gehalt, Rente oder Kindergeld womöglich auf ein Konto, das es nicht mehr gibt.

Der Kontowechselservice und seine Fristen im Überblick

Seit 2016 regelt das Zahlungskontengesetz, dass Banken beim Wechsel zusammenarbeiten müssen. Sie erteilen der neuen Bank eine einmalige Ermächtigung, und diese übernimmt den Schriftverkehr mit der alten. Sie entscheiden außerdem, welche Daueraufträge weiterlaufen sollen und ab welchem Tag die alte Bank keine Zahlungen mehr abwickeln soll. Das Verfahren gilt nur für Wechsel innerhalb Deutschlands.

Die folgende Übersicht zeigt, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen den Ablauf beschreibt. Alle Zeiträume sind Richtwerte aus dem Verfahren, die im Einzelfall abweichen können.

SchrittFrist oder Zeitraum
Neue Bank nimmt Kontakt zur alten Bank aufinnerhalb von 2 Geschäftstagen
Alte Bank liefert Daten zu Daueraufträgen und Lastschrifteninnerhalb von 5 Tagen
Betrachteter Zeitraum für diese Datendie letzten 13 Monate
Gesamtdauer des Wechselsin der Regel höchstens ein Monat
Empfohlener Parallelbetrieb beider Kontenmindestens zwei Monate
Geld unterwegs zwischen den Bankenetwa ein Geschäftstag nicht verfügbar

Die Zeile mit den 13 Monaten erklärt, warum Jahresbeiträge durchs Raster fallen können. Prüfen Sie deshalb selbst, ob alle Verträge, die einmal jährlich abbuchen, in der übertragenen Liste auftauchen.

Die Übergangszeit planen Schritt für Schritt

Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme. Gehen Sie die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate durch und notieren Sie jeden Absender und jeden Empfänger, auch Kleinbeträge. Mit dieser Liste informieren Sie anschließend Arbeitgeber, Rentenversicherung, Familienkasse, Krankenkasse, Versicherungen, Vermieter und das Finanzamt über die neue Verbindung. Teilen Sie dem Finanzamt die neue IBAN nicht mit, landet eine Erstattung womöglich auf dem alten Konto.

Auf dem alten Konto lassen Sie während der Übergangsphase nur so viel Geld liegen, wie für bekannte Abbuchungen nötig ist. Ein kleiner Puffer genügt. Schauen Sie dort in den ersten Wochen etwa einmal pro Woche ins Online Banking, denn jede unerwartete Buchung zeigt Ihnen eine Lücke in Ihrer Liste. Zahlungen, die Sie entdecken, stellen Sie sofort auf das neue Konto um und notieren, wann die Umstellung bestätigt wurde.

Denken Sie auch an Stellen, die selten im Blick sind. Bezahldienste im Internet, Online Shops, Streamingdienste und Versandhändler speichern Ihre Bankverbindung oder Kreditkartenabrechnung häufig dauerhaft. Gemeinsame Konten mit Vollmachten, Sparpläne und der Freistellungsauftrag bei der Bank gehören ebenfalls auf die Liste. Achten Sie zudem auf die Ausführungstermine der Daueraufträge: Läuft die Miete einmal vom alten und einmal vom neuen Konto, zahlen Sie im Wechselmonat womöglich doppelt oder gar nicht.

Behalten Sie die Kosten im Blick. Ein Konto mit monatlicher Grundgebühr verursacht diese auch dann, wenn es kaum noch genutzt wird. Ein Blick ins Preis- und Leistungsverzeichnis zeigt, ob sich eine längere Parallelphase rechnet oder ob Sie lieber nach wenigen Wochen schließen und die Nachzügler aufmerksam auf dem neuen Konto abfangen. Karten, die zum alten Konto gehören, sollten Sie weiter nutzen oder frühzeitig sperren lassen, damit niemand versehentlich damit bezahlt.

Woran Sie das Ende der Übergangszeit erkennen

Ein Stichtag allein ist ein schlechter Ratgeber. Sinnvoller ist eine Prüfung der Buchungen: Tauchen auf dem alten Konto über mindestens zwei volle Monate weder Eingänge noch Abbuchungen auf, spricht vieles dafür, dass der Umzug gelungen ist. Zahlen Sie viele Jahresbeiträge, rechnen Sie besser mit mehr Zeit, sofern die Gebühren dafür tragbar sind.

Bevor Sie kündigen, ziehen Sie noch einmal alle Kontoauszüge ab und speichern sie. Ein späterer Streit mit einem Gläubiger oder dem Finanzamt lässt sich mit diesen Unterlagen schneller beenden. Das Restguthaben überweisen Sie auf das neue Konto, offene Überziehungen gleichen Sie aus, bevor die Kündigung rausgeht. Schriftlich zu kündigen und sich den Eingang bestätigen zu lassen, erspart späteren Ärger über Gebühren, die ohne Ihr Wissen weiterlaufen.

Muss ich das alte Konto selbst kündigen
Laut Verbraucherzentrale wird das alte Konto an dem Tag geschlossen, den Sie im Wechselauftrag nennen, und das Guthaben wandert zur neuen Bank. Wollen Sie es länger behalten, sprechen Sie das vor dem Auftrag mit beiden Banken ab.
Kostet die Datenübertragung etwas
Nein. Das Übertragen von Daueraufträgen und Lastschriftdaten muss kostenlos bleiben. Gebühren dürfen nur für andere Leistungen anfallen, wenn sie vorher mit Ihnen vereinbart und angemessen sind. Die Grundgebühr des alten Kontos läuft dagegen weiter, solange es besteht.
Gilt der Service auch beim Wechsel ins Ausland
Nein, das gesetzliche Verfahren deckt nur Wechsel zwischen Banken in Deutschland ab. Bei einer Bank im Ausland müssen Sie Daueraufträge und Lastschriften selbst umstellen und bei der Bank nachfragen, wie sie den Umzug begleitet.