Was ist ein Pfändungsschutzkonto? Fragen & Antworten

Als Inhaber eines Girokontos hast du deiner Bank gegenüber den Anspruch, dieses Konto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen zu lassen. Doch was ist das eigentlich? Und in welchen Situationen macht es Sinn, ein solches Konto zu besitzen? Welche finaziellen Möglichkeiten hast du mit dem Konto?

Im folgenden Beitrag findest du die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Pfändungsschutzkonto.

Grundsätzliches zu Pfändungen

Von Pfändung spricht man, wenn Gegenstände oder Vermögen beschlagnahmt werden, weil ein Schuldner eine Gläubigerforderung nicht mehr begleichen kann oder will.

Zur Pfändung kommt es dann, wenn ein richterlicher Vollstreckungstitel vorliegt. In einem solchen Fall besucht ein Gerichtsvollzieher den Schuldner und durchsucht dessen Wohnung nach pfändbaren Gegenständen. Diese werden dann öffentlich versteigert.

Darüber hinaus kann das Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen. In diesem wird bestimmt, dass Einkommens- und Vermögenswerte direkt an den Gläubiger ausgezahlt werden sollen. Das heißt, dass beispielsweise der Arbeitgeber des Schuldners einen Anteil des Lohnes auf das Konto des Gläubigers zu überweisen hat.

Allerdings gibt es dabei Freigrenzen. Damit der Schuldner den Überblick behält und nicht über die Freigrenzen hinaus gepfändet wird, kann er ein P-Konto bei seiner Bank einrichten lassen.

Was ist ein P-Konto?

Jedes Girokonto kann auf Antrag bei der Bank als Pfändungsschutzkonto geführt werden. Allerdings ist immer nur ein P-Konto pro Person zulässig. Bei der Antragstellung musst du das entsprechend schriftlich versichern. Liegt ein Antrag vor, ist die Bank gesetzlich verpflichtet, das Konto innerhalb von 4 Tagen umzustellen.

Der vertragliche Rahmen des Girokontos bleibt auch nach der Umstellung gleich. Das Konto bekommt lediglich eine zusätzliche Funktion, die darin besteht, den gesetzlichen Freibetrag vor Pfändung zu schützen und auf dem Konto verfügbar zu halten.

P-Konto

Wie hoch ist der gesetzliche Freibetrag?

Bis zu einem Betrag von derzeit 1259,99 Euro gilt dein Konto als unpfändbar. Über diese Grenze hinaus können abgestuft Beträge entsprechend der aktuellen Pfändungstabelle abgeführt werden.

Da der Freibetrag dazu dienen soll, dass der Schuldner seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, hat der Gesetzgeber diverse Lebensumstände vorgesehen, die den Freibetrag erhöhen. Darunter fallen:

 

  • Unterhaltspflichten: Hast du Kinder oder bist deinem (geschiedenen) Ehepartner gegenüber unterhaltspflichtig, so erhöht sich der Freibetrag. Dies gilt auch, wenn du mit einer oder mehreren Personen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebst und diese finanziell von dir abhängig sind.

 

  • bestimmte Einmalzahlungen:54 Abs. 2 des Ersten Sozialgesetzbuches (SGB I) verbietet die Pfändung bestimmter angemessener Geldleistungen an den Schuldner. Dies könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn eine defekte Waschmaschine durch eine Einmalzahlung des Sozialamtes ersetzt wird.

 

  • unpfändbare Sozialleistungen: Hierunter fallen beispielsweise Wohngeld, Eltern- und Mutterschaftsgeld sowie Leistungen zum Ausgleich eines Körper- oder Gesundheitsschadens. Letztere können unter anderen Leistungen der Pflegeversicherung oder Hilfen für schwerbehinderte Menschen nach § 102 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB IX sein.

Sämtliche Umstände, die deine Pfändungsfreigrenze erhöhen, musst du deiner Bank gegenüber nachweisen.

Jährliche Anpassung der Freigrenze

Auf Grundlage des § 850c Absatz 4 Satz 1 der Zivilprozessordnung wird die unpfändbare Freigrenze jedes Jahr zum 01. Juli erhöht. Das bedeutet, dass einem alleinstehenden Schuldner dann 1339,99 Euro pfändungsfrei zur Verfügung stehen. Auch die Freigrenzen, die aufgrund von Unterhaltspflichten etc. gewährt werden, erhöhen sich.

Die Pfändungstabelle, welche ab 01.07.2022 gültig ist, findest du in diesem offiziellen Dokument: Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2022 nach § 850c

der Zivilprozessordnung.

Wann ist es sinnvoll, ein P-Konto einzurichten?

Ein Pfändungsschutzkonto solltest du nur dann einrichten, wenn dir schon ein Vollstreckungstitel vorliegt oder dir die Pfändung droht.

Nach Eingang der Pfändung solltest du nicht länger als einen Monat mit der Umstellung des Kontos warten, denn nach Ablauf dieser Frist, dürfen deine Konten gepfändet werden. Solltest du ein Gemeinschaftskonto führen, hast du so lang Zeit, ein Einzelkonto zu eröffnen, P-Konten sind nur mit einem Inhaber zulässig.

Ist dein Kontostand bereits im Minus und dir droht die Pfändung, solltest du dein Girokonto spätestens vor dem Eingang des nächsten Haupteinkommens umstellen. Dann besteht für die Bank ein Verrechnungsverbot und sie muss dir die Zahlungseingänge als Guthaben zur Verfügung stellen.

Der Alltag mit einem P-Konto

Grundsätzlich kannst du das Pfändungsschutzkonto als ganz normales Girokonto führen. Das solltest du sogar, da die Pfändungsfreigrenze nur über dieses Konto geschützt ist.

Über das P-Konto kannst du dein Einkommen beziehen und deine Rechnungen bezahlen. Es ist dir sogar erlaubt, einen kleinen Betrag für größere Anschaffungen zu sparen.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Guthaben, welches aus dem gesetzlichen Freibetrag nicht verbraucht wurde, in die nächsten drei Monate übertragen werden kann. Dabei gilt das „First In – First Out“-Prinzip, was besagt, dass immer das älteste Guthaben laut Buchungsdatum mit den Verfügungen des Kontoinhabers verrechnet wird.

Es ist dir also möglich, ein Guthaben in der Höhe von bis zu vier monatlichen Freibeträgen auf einem P-Konto zu sparen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf anwalt.org.