Gleich zu Beginn die wichtigsten Punkte
Ob Sie trotz vorhandenem Girokonto ein Basiskonto bekommen, hängt davon ab, wie brauchbar das alte Konto tatsächlich ist. Schufa und Bonität spielen bei der Entscheidung der Bank keine Rolle. Wie Sie vorgehen und was nach einer Absage hilft, steht weiter unten.
Ein Basiskonto trotz bestehendem Konto zu beantragen, klingt nach einem Widerspruch, kommt aber gar nicht selten vor. Das alte Girokonto wurde von der Bank gekündigt, ist wegen einer Pfändung blockiert oder hat so wenige Funktionen, dass sich damit kaum Rechnungen bezahlen lassen. Nach dem Zahlungskontengesetz haben Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU Anspruch auf ein Konto für den üblichen Zahlungsverkehr. Ausdrücklich eingeschlossen sind Obdachlose, Asylsuchende und Geduldete. Dieser Beitrag ordnet die Regeln sachlich ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit mit einer Bank helfen Verbraucherzentrale, Bankenaufsicht BaFin oder eine Fachanwältin beziehungsweise ein Fachanwalt für Bankrecht.

Wann ein vorhandenes Konto den Anspruch ausschließt
Die Bank darf den Antrag ablehnen, wenn Sie bereits ein Basiskonto oder ein vergleichbares Konto besitzen, das sich voll nutzen lässt. Das Wort voll ist hier der Kern. Zählen kann ein Konto nicht, wenn die Bank eigene Forderungen damit verrechnet, es gekündigt wurde oder die Schließung bevorsteht. In solchen Fällen muss das neue Institut das Basiskonto eröffnen, obwohl auf dem Papier noch ein anderes Konto existiert.
Etwas Aufmerksamkeit verdient das abgespeckte Guthabenkonto. Fehlen ihm Zahlkarte oder Online Banking, gilt es nach Auffassung der Verbraucherzentralen als nicht vorhanden. Meist ist es dann einfacher, das Konto bei der eigenen Bank in ein Basiskonto umzuwandeln, statt zu wechseln. Dafür muss die Bank auf Wunsch zur Verfügung stehen.
Entscheidend bleibt der Nachweis. Hat Ihnen die alte Bank gekündigt oder haben Sie selbst gekündigt, legen Sie dem neuen Institut das Kündigungsschreiben vor, am besten mit Rückschein oder einem anderen Zustellbeleg. Damit lässt sich belegen, dass das alte Konto bald nicht mehr zur Verfügung steht. Die Angaben der Verbraucherzentralen, auf die sich dieser Abschnitt stützt, stammen zuletzt aus dem Jahr 2024, spätere Gesetzesänderungen sind daher nicht ausgeschlossen. Zeitlich lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen, solange das alte Konto noch läuft. Gehalt, Miete und Versicherungsbeiträge brauchen ein Konto, auf dem sie ankommen und abgebucht werden, und eine Lücke von mehreren Tagen kostet schnell Mahngebühren oder führt zu Rücklastschriften.
Antrag, Frist und Kosten im Überblick
Der Antrag wird schriftlich gestellt, am besten mit dem gesetzlichen Formular, das jede Bank auch online bereithalten muss. Zum Nachweis Ihrer Identität genügen Reisepass oder Personalausweis. Asylsuchende legen den Ankunftsnachweis vor, Geduldete den Duldungsbescheid. Nach dem Antrag hat die Bank zehn Geschäftstage Zeit, das Konto einzurichten. Verpflichtet sind alle Institute, die Zahlungskonten für Verbraucher führen, also auch Online Banken. Ausgenommen sind unter anderem Bürgschafts-, Depot-, Teilzahlungs- und Förderbanken.
Im Leistungsumfang stehen Ein- und Auszahlungen, Lastschriften, Überweisungen, Daueraufträge und Kartenzahlungen. Einen Dispokredit schreibt das Gesetz nicht vor, er lässt sich aber freiwillig vereinbaren. Kostenlos muss das Basiskonto nicht sein, die Entgelte müssen jedoch angemessen ausfallen. Die Verbraucherzentralen nennen den Bundesgerichtshof, der im Juni 2020 eine Entgeltklausel der Deutschen Bank für unwirksam erklärte (Aktenzeichen XI ZR 119/19). Als Richtwert wird dort ein Durchschnittspreis von 6,45 Euro im Monat genannt. Ob dieser Wert heute noch gilt, sollten Sie bei der Verbraucherzentrale erfragen.
Außer einem voll nutzbaren Konto lässt das Gesetz nur wenige Ablehnungsgründe zu, die sich so zusammenfassen lassen.
| Ablehnungsgrund | Nähere Angabe |
|---|---|
| Straftat gegen die Bank | Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat gegen das Institut, Mitarbeiter oder Kunden in den letzten drei Jahren |
| Frühere Kündigung wegen Missbrauchs | Basiskonto bei derselben Bank wurde im letzten Jahr wegen gesetzwidriger Nutzung gekündigt |
| Gebührenrückstände | Früheres Basiskonto bei dieser Bank, mehr als 100 Euro über mehr als drei Monate offen |
| Geldwäschegesetz | Bank kann ihre Sorgfaltspflichten nicht erfüllen, etwa wegen fehlendem Ausweis |
Wenn die Bank ablehnt oder schweigt
Entscheidet das Institut nicht fristgerecht oder lehnt es ab, können Sie sich an die BaFin wenden. Dieses Verfahren kostet nichts und gilt bei den Verbraucherzentralen als der wirksamste Weg, wenn Sie das gesetzliche Formular nutzen. Daneben kommen eine Klage vor dem Landgericht oder ein Schlichtungsverfahren in Betracht. Gibt die BaFin der Bank recht, ist eine Klage gegen die Behörde nur in Ausnahmefällen ratsam.
Schufa-Einträge und schwache Bonität sind kein zulässiger Ablehnungsgrund. Wurde der Antrag mit dieser Begründung abgelehnt, können Sie das beanstanden. Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich geben, damit Sie bei der BaFin etwas vorlegen können. Heben Sie außerdem das Antragsformular samt Sendebeleg auf, denn damit lässt sich der Beginn der Zehntagesfrist nachweisen, falls die Bank später behauptet, es sei nichts eingegangen.
Liegt eine Pfändung vor, lässt sich das Basiskonto als Pfändungsschutzkonto führen. Jede Person darf allerdings nur ein einziges P-Konto haben, deshalb muss das alte Konto diese Funktion zuvor verlieren. Seit dem 1. Dezember 2021 sind P-Konten außerdem vor Verrechnungen geschützt. Für Einzelheiten zum Freibetrag und zur Bescheinigung hilft eine Schuldnerberatung weiter, die Sie über Ihre Kommune oder einen Wohlfahrtsverband finden.