Auf einen Blick vorab
Ein Girokonto schließen Sie ohne Sparbuch. Knifflig wird es beim Sparkonto, dessen Buch fehlt. Dann melden Sie den Verlust, lassen sperren und warten, ob die Bank bei kleinem Guthaben ein Duplikat ausstellt. Bei höheren Beträgen verlangt das Amtsgericht ein Verfahren.
Wollen Sie ein Konto auflösen ohne Sparbuch, kommt es zuerst auf die Kontoart an. Das Girokonto läuft über Karte und Kontoauszug, das Sparbuch dagegen ist ein Papier, das die Bank bei Auszahlungen sehen will. Fehlt es, ist das Guthaben nicht weg, aber der Weg zur Auszahlung wird länger. Dieser Text schildert den üblichen Ablauf und ersetzt keine Beratung durch Bank oder Anwalt.
Warum die Bank das Sparbuch sehen will
Rechtlich gilt das Sparbuch als Urkunde, gegen deren Vorlage die Bank auszahlen darf. Deshalb prüft sie bei Abhebungen, ob Ihnen das Buch gehört, und verlangt es meist auch bei der Kündigung. Ohne Buch fehlt der Beleg, und die Bank muss sicherstellen, dass nicht später ein Dritter mit dem Original auftaucht und ebenfalls Geld fordert.
Das Guthaben bleibt trotzdem verbucht. Auch handschriftlich geführte Sparbücher lassen sich im Bankensystem nachvollziehen. Hilfreich sind die Kontonummer und ein vereinbartes Losungswort. Fehlen sie, helfen der Zeitpunkt der Eröffnung oder die letzten Ein- und Auszahlungen bei der Suche. Legen Sie einen Ausweis bereit, und notieren Sie, wo Sie das Buch zuletzt gesehen haben, denn die Bank fragt danach.
Bevor Sie Verlust melden, suchen Sie gründlich, denn eine Meldung löst Sperre und Gebühren aus. Alte Sparbücher liegen gern in Schubladen, Schließfächern oder Nachlassunterlagen von Angehörigen. Wird ein Buch später doch gefunden, nachdem Sie es als verloren gemeldet haben, informieren Sie die Bank umgehend. Schon eine einfache Abfrage beim Kundenservice zeigt, welche Konten auf Ihren Namen laufen, und verhindert, dass ein vergessenes Sparkonto unbemerkt weiterläuft.
Verlust melden und Sperre veranlassen
Je früher Sie das Sparkonto sperren lassen, desto besser. Die Bank nimmt den Verlust auf und meldet ihn laut Presseberichten der Polizei. Üblich ist eine Sperre für vier Wochen, wofür die Bank Gebühren nehmen kann. Die Höhe steht im Preis- und Leistungsverzeichnis. Lassen Sie sich die Meldung schriftlich bestätigen und behalten Sie eine Kopie, denn spätestens im Gerichtsverfahren brauchen Sie den Nachweis mit Datum.
Bleibt das Buch weg, hängt der nächste Schritt vom Guthaben ab. Bei Beträgen unter der Bagatellgrenze, die in älteren Berichten meist mit 2.000 Euro genannt wird, genügt meist eine Schad- und Klagloshaltungserklärung. Damit erklären Sie, dass die Bank aus der Auszahlung keine Ansprüche befürchten muss. Spätestens fünf Wochen nach der Verlustmeldung soll die Bank ein Duplikat ausstellen oder die Verfügung über das Guthaben freigeben. Diese Zahlen stammen aus Berichten von 2019, fragen Sie deshalb nach, was bei Ihrer Bank heute gilt.
Aufgebotsverfahren bei höherem Guthaben
Liegt der Betrag über der Grenze, verlangen Banken ein gerichtliches Aufgebotsverfahren, an dessen Ende das Sparbuch für kraftlos erklärt wird. Zuständig ist das Amtsgericht. Das Verfahren dauert bis zu sechs Monate, und die Kosten fallen laut Berichten erheblich aus. Bei großen Summen lohnt es sich dennoch, weil nur dieser Weg die Bank sicher schützt.
Der Antrag enthält genaue Angaben zum Buch mit Nummer, Bank, Ausstellungsdatum, Inhaber und Guthaben, dazu eine Schilderung, wie und wann es verloren ging und was Sie zur Suche unternommen haben. Gehört das Konto mehreren Personen, müssen bei gemeinsamen Sparkonten meist alle Berechtigten mitwirken. Sie versichern, dass die Forderung nicht verkauft, verpfändet oder abgetreten wurde, und geben eine eidesstattliche Versicherung ab, die bei falschen Angaben strafbar sein kann. Beigefügt werden Ausweiskopie, Kopie der Verlustmeldung bei der Bank und ein Schreiben der Bank zum aktuellen Guthaben. Gerichte stellen eigene Formulare bereit, die Einzelheiten unterscheiden sich daher von Ort zu Ort. Fragen Sie vorab beim Amtsgericht nach dem Kostenvorschuss und ob Beratungshilfe infrage kommt. Ziehen Sie bei hohen Summen einen Fachanwalt hinzu, der Aufwand und Nutzen mit Ihnen abwägt.
Girokonto und Sparkonto sauber schließen
Für das Girokonto brauchen Sie kein Sparbuch. Sie kündigen schriftlich, ohne Begründung, nachdem neues Konto, Gehalt und Lastschriften umgestellt sind. Ein Dispokredit muss zuvor ausgeglichen sein, weil Banken das Konto meist nur ausgeglichen schließen. Restguthaben überweisen Sie auf das neue Konto, Girocard und Kreditkarte geben Sie zurück, und die schriftliche Bestätigung der Bank bewahren Sie auf.
Beim Sparkonto gilt die vereinbarte Kündigungsfrist, üblich sind etwa drei Monate. Nach deren Ablauf besteht Anspruch auf sofortige Auszahlung. Eine vorzeitige Auszahlung ist kein Recht, kommt aber durch Vereinbarung mit der Bank infrage und kostet dann meist Zinsen. Prüfen Sie in den Bedingungen für den Sparverkehr, welche Beträge ohne Kündigung abgehoben werden dürfen. Tagesgeld lässt sich dagegen jederzeit abziehen und braucht ohnehin kein Buch. Haben Sie für das Institut einen Freistellungsauftrag erteilt, denken Sie beim Schließen daran, den freien Betrag neu zu verteilen, damit Sparzinsen anderswo nicht unnötig versteuert werden. Zinsen und Gebühren rechnen Sie am besten vorab nach, damit das Guthaben vollständig bei Ihnen ankommt.



