Riester Rente ohne Todesfallleistung und die Folgen für Hinterbliebene

Viele Riester Verträge wurden vor Jahren abgeschlossen, ohne dass jemand über den Todesfall gesprochen hätte. Hinterbliebene stehen später vor der Frage, was mit dem Geld geschieht, wenn eine Riester Rente ohne Todesfallleistung läuft, also ohne Rentengarantiezeit und ohne vereinbarte Hinterbliebenenrente. Welche Antwort gilt, hängt davon ab, ob der Vertrag noch anspart oder schon zahlt, und davon, wer erbt. Dieser Beitrag ordnet das mit Stand Oktober 2026 ein und ersetzt weder Rechts noch Steuerberatung.

Riester Rente ohne Todesfallleistung und die Folgen für Hinterbliebene

Was eine fehlende Todesfallleistung bedeutet

Todesfallleistung ist kein feststehender Gesetzesbegriff. Gemeint ist, was nach dem Tod der Vertragsperson noch fließt: eine Rente an Hinterbliebene, eine Rentengarantiezeit oder ein Restkapital. Fehlt all das, endet der Schutz mit dem Tod, und das bereits Angesparte wird zum Problem für die Erben.

Der Grund liegt in der Förderung. Wird gefördertes Altersvorsorgevermögen im Todesfall ausgezahlt, gilt das nach § 93 EStG grundsätzlich als schädliche Verwendung. Zurückgezahlt werden müssen dann die staatlichen Zulagen und die Steuervorteile der Vergangenheit. Den Vorgang meldet der Vertragspartner an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen und behält den Rückforderungsbetrag ein. Auf die verbleibenden Erträge müssen die Erben Steuern zahlen.

Zur Größenordnung ein Rechenbeispiel. Angenommen, ein Vertrag enthält 20.000 Euro, darin stecken 3.000 Euro Zulagen und 2.000 Euro Steuervorteile. Zahlt der Vertragspartner an entfernte Erben aus, fließen 5.000 Euro an den Staat, und von den restlichen 15.000 Euro ist der Ertragsanteil noch zu versteuern. Das Guthaben verfällt dabei nicht, es schrumpft nur um die Förderung. Ob es sich lohnt, die Auszahlung zu vermeiden, hängt deshalb vom Verwandtschaftsgrad ab.

Ansparphase mit Ehepartner, Kindern und anderen Erben

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben die besten Karten. Er kann das Kapital samt Zulagen auf einen eigenen Riester Vertrag übertragen, ohne dass Förderung zurückfließt. Voraussetzung ist, dass die Eheleute zum Todeszeitpunkt nicht dauernd getrennt lebten und beide ihren Wohnsitz in der EU oder im EWR hatten. Hat der Partner noch keinen Vertrag, bleiben ihm zwölf Monate nach dem Todesmonat, um einen abzuschließen. Verpasst er die Frist, ist die Förderung weg.

Kinder haben diese Vorzugsstellung nicht. Sie erben das Kapital, müssen aber Zulagen und Steuervorteile zurückgeben, soweit der Vertrag keine Hinterbliebenenrente vorsieht. Besteht eine solche Rente und erhält das Kind Kindergeld, kann sie als Waisenrente ohne Rückzahlung fließen. Endet der Kindergeldanspruch, wird die Förderung fällig. Längstens bis zum 25. Lebensjahr läuft die Waisenrente. Vereinfacht gerechnet: Bei 35.000 Euro Guthaben und einem 20 jährigen Kind mit Kindergeld bis 25 ergeben sich grob 583 Euro im Monat, denn 35.000 Euro verteilen sich auf 60 Monate. Kosten und weitere Verzinsung ändern den Betrag.

Gelingt die förderunschädliche Übertragung, versteuert der Hinterbliebene die späteren Renten nachgelagert, und die Kapitalübertragung an den Partner gilt in der Regel nicht als steuerpflichtiger Erwerb. Unverheiratete Partner gelten wie jeder andere Erbe. Steuerneutral übertragen lässt sich für sie nichts, es bleibt bei Rückforderung und Besteuerung der Erträge. Geschwister und andere Erben erhalten den Rest nach Abzug von Nachlassverbindlichkeiten. Erbschaftsteuer fällt erst oberhalb der Freibeträge an, etwa 500.000 Euro für Ehepartner und 400.000 Euro für Kinder.

Rentenphase ohne Garantiezeit

Läuft die Rente bereits, zählt die Vertragsart. Eine lebenslange Leibrente endet mit dem Tod. Ist weder Rentengarantiezeit noch Restkapitalauszahlung vereinbart, enden Vertrag und Zahlungen, und die Erben erhalten nichts. Bitter ist das vor allem, wenn die Rente erst kurz lief.

Anders sieht es bei Varianten aus, die ausdrücklich Hinterbliebene bedenken. Wurde eine Garantiezeit vereinbart, zahlt der Vertrag bei frühem Tod weiter, üblich sind fünf bis zehn Jahre. Die Quellen bewerten das unterschiedlich: Nach einer Darstellung behalten Ehepartner, Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder die Förderung vollständig, nach einer anderen gilt die Zahlung an Erben bei Verträgen bis 2026 als schädliche Verwendung, wobei der Ehepartner übertragen kann. Mit einem Auszahlplan geht das Restkapital an die Erben, die Förderung darauf fließt an den Staat zurück.

In der Rentenphase sind Verkauf und reguläre Kündigung ausgeschlossen. Bei klassischen Rentenversicherungen verfällt das Restkapital meist an die Versicherungsgemeinschaft, bei Bank und Fondssparplänen fällt es in den Nachlass. Lesen Sie in Ihren Vertragsunterlagen nach, welche Variante vorliegt.

Was Hinterbliebene jetzt tun sollten

Melden Sie den Todesfall dem Vertragspartner mit Sterbeurkunde, Vertragsnummer und Originalversicherungsschein, je nach Fall verlangt er zusätzlich einen Erbschein. Kündigen müssen Sie den Vertrag dafür nicht, die Abwicklung läuft nach der Meldung an. Prüfen Sie danach in den Unterlagen, ob eine Hinterbliebenenrente, eine Garantiezeit oder ein Wohn Riester Konto vorliegt. Ist der Ehepartner übertragungsberechtigt, beantragen Sie die Übertragung schriftlich und früh, weil die Frist läuft.

Läuft der Vertrag schon in der Rentenphase, bitten Sie den Vertragspartner schriftlich um Auskunft, ob Garantiezeit oder Restkapital besteht, und lassen Sie ein angebotenes Einmalzahlungsangebot erst prüfen. Unterschreiben Sie kein Auszahlungsformular, bevor die Übertragungsfrage geklärt ist, denn eine Auszahlung bedeutet den Verlust der Förderung. Besitzen Sie selbst einen Riester Vertrag, prüfen Sie jetzt, ob Hinterbliebenenschutz oder eine Garantiezeit vereinbart ist, und fragen Sie den Vertragspartner, ob sich der Schutz ergänzen lässt. Ein Verzicht darauf erhöht die Rente in der Regel leicht, die Abwägung hängt von Ihrer Familie ab. Fragen zum Ablauf beantwortet die Zentrale Zulagenstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bei Zweifeln helfen Verbraucherzentrale, Rentenberater oder Fachanwalt.

Wie verläuft der Todesfall bei Wohn Riester
Der nicht versteuerte Betrag auf dem Wohnförderkonto wird den Steuern des Verstorbenen zugerechnet. Der überlebende Ehepartner kann das Konto stattdessen übernehmen.
Muss ich Beiträge für Absicherung zurückzahlen
Beitragsanteile, die nur für Berufsunfähigkeits oder Hinterbliebenenschutz ohne Kapitalbildung verwendet wurden, bleiben von der Rückzahlung ausgenommen.
Ändert sich etwas durch die Reform der Altersvorsorge
Nach Angaben eines Verbraucherportals behalten Verträge bis Ende 2026 die bisherigen Todesfallregeln. Für neue Modelle wie das Altersvorsorgedepot sollten Sie den aktuellen Stand der Gesetzgebung prüfen.

Lebensversicherung kündigen ohne Police Ablauf und Unterlagen

Zuerst der Überblick

Eine verlorene Police ist lästig, stoppt den Ausstieg aus dem Vertrag aber nicht. Der Versicherer verlangt Ersatz für das Dokument, und wie schnell das läuft, hängt von Ihren Vertragsdaten, von Rechten Dritter am Vertrag und vom Einreichungsweg ab.

Beim Aufräumen fehlt der Ordner mit dem Versicherungsschein, oder er ging beim Umzug verloren. Wollen Sie Ihre Lebensversicherung kündigen ohne Police, stellt sich die Frage, welche Papiere stattdessen verlangt werden und ob Ihnen deswegen Nachteile drohen. Dieser Beitrag zeigt mit Stand Oktober 2026 den üblichen Ablauf. Rechtsrat ersetzt er nicht, bei Streit helfen Verbraucherzentrale oder Fachanwalt.

Lebensversicherung kündigen ohne Police Ablauf und Unterlagen

Warum der Versicherer das Original sehen will

Der Versicherungsschein, den viele schlicht Police nennen, ist die Urkunde über den Vertrag. Für Lebens-, Renten- und Kapitalversicherungen gilt das Original vielfach als Voraussetzung für eine Auszahlung. Die Urkunde soll belegen, wer berechtigt ist, und ein verschwundenes Exemplar könnte theoretisch in fremde Hände geraten sein. Deshalb will der Versicherer vor der Überweisung des Rückkaufswerts eine Absicherung.

Das Gesetz kennt den Fall. Nach § 3 des Versicherungsvertragsgesetzes können Sie bei Verlust oder Zerstörung der Urkunde einen neuen Versicherungsschein verlangen. Muss die alte Urkunde nach den gesetzlichen Regeln erst für kraftlos erklärt werden, stellt der Versicherer den neuen Schein erst nach dieser Erklärung aus. Laut den Formularen der Gesellschaften genügt bei Lebensversicherungen meist eine schriftliche Verlusterklärung. Ob Ihr Versicherer mehr fordert, steht in seinen Bedingungen.

Unberührt bleibt das Kündigungsrecht selbst. Verträge mit laufender Beitragszahlung dürfen Sie laut Gesetz grundsätzlich kündigen (§ 168 VVG). Fragen Sie, ob Kündigung und Verlusterklärung im selben Schreiben gehen dürfen.

Verlusterklärung und Ersatzpolice Schritt für Schritt

Zuerst brauchen Sie die Vertragsnummer. Sie steht auf Beitragsabbuchungen, Jahresmitteilungen und in der Korrespondenz mit dem Versicherer, bei Versicherern ohne Filialnetz auch im Kundenkonto. Danach fordern Sie den Vordruck an oder laden ihn im Kundenportal herunter. Manche Gesellschaften nehmen das unterschriebene Formular per E-Mail oder Upload an, andere verlangen den Postweg. Nach Eingang stellt der Versicherer ein Ersatzdokument aus oder bearbeitet die Kündigung auf Grundlage der Erklärung. Heben Sie das neue Dokument sofort digital und in Papierform an zwei getrennten Orten auf, damit sich der Verlust nicht wiederholt.

Die Tabelle zeigt, was das Formular eines großen Versicherers ohne Filialnetz abfragt; andere Gesellschaften verlangen Ähnliches.

AngabeZweck
Name, Geburtsdatum, AnschriftZuordnung zur versicherten Person und zum Vertrag
VertragsnummerEindeutige Identifizierung des Vertrags
Datum und Ort des Verlusts mit kurzer SchilderungNachvollziehbarkeit, wie die Police abhandenkam
Unterschrift unter der HaftungserklärungSie bestätigen, dass kein unwiderrufliches Bezugsrecht besteht und nichts verpfändet, abgetreten oder gepfändet ist, und stehen für Ansprüche Dritter ein

Lassen Sie sich den Eingang bestätigen und notieren Sie das Datum. Rufen Sie nach zwei bis drei Wochen an, wenn nichts passiert.

Wenn Dritte Rechte am Vertrag haben

Der heikelste Punkt ist die Haftungserklärung. Haben Sie die Police früher als Sicherheit für einen Kredit abgetreten oder verpfändet, gehört ein Teil der Ansprüche nicht mehr Ihnen. Dasselbe gilt für ein unwiderrufliches Bezugsrecht zugunsten des Ehepartners oder der Kinder sowie für eine Pfändung durch einen Gläubiger. Unterschreiben Sie die Erklärung in solchen Fällen trotzdem, riskieren Sie, dass der Versicherer später Geld zurückfordert.

Bestehen solche Rechte, sollten Sie das offen ansprechen. Vermutlich benötigen Sie dann die Zustimmung des Begünstigten oder des Gläubigers, bevor der Rückkaufswert fließt; welche Nachweise der Versicherer verlangt, erfahren Sie bei ihm. Sprechen Sie mit eventuell Begünstigten, bevor Sie den Antrag stellen, denn eine Rückfrage in der Familie spart Wochen. Taucht die Original-Police später wieder auf, melden Sie das, damit nicht zwei Urkunden im Umlauf bleiben.

Rückkaufswert und Alternativen vor dem Abschicken

Bevor die Kündigung rausgeht, lohnt der Blick darauf, was Sie dafür erhalten. Ausgezahlt wird der Rückkaufswert samt bereits erworbener Überschussanteile, die letzte Standmitteilung nennt ihn. Er liegt meist deutlich unter den eingezahlten Beiträgen, weil Abschluss und Vertriebskosten sowie ein Stornoabschlag abgezogen werden können. Stammt der Vertrag aus der Zeit vor 2005, kann die Auszahlung steuerfrei sein, und ältere Verträge tragen zudem häufig höhere garantierte Zinsen. Lassen Sie die Rendite deshalb von einer unabhängigen Stelle berechnen.

Als Alternativen nennt die Verbraucherzentrale unter anderem die Beitragsfreistellung nach § 165 VVG, bei der Schutz und Ablaufleistung sinken, die Überschussansprüche aber bleiben, sowie eine Beitragsreduzierung. Ein Policendarlehen setzt die Verpfändung der Police voraus und passt schlecht zu einer Verlusterklärung. Für die Kündigung genügt, sofern keine Form vereinbart ist, ein formloses Schreiben, empfohlen wird ein Einwurfeinschreiben. Sie wirkt zum Ende der Versicherungsperiode, bei monatlicher Zahlung können kürzere Fristen gelten. Zurücknehmen lässt sie sich nur mit Zustimmung des Versicherers.

Eine Faustregel der Verbraucherzentrale: Ermitteln Sie, welchen Zins Rückkaufswert und gesparte Beiträge erreichen müssten, um die garantierte Ablaufleistung zu erzielen. Liegen die Zinsen sehr niedrig, lässt sich die Rendite alter Verträge schwer ersetzen. Zusatzbausteine wie den Unfalltod Einschluss können Sie dagegen einzeln streichen, wenn niemand versorgt werden muss.

Ansprüche wegen fehlerhafter Berechnung verjähren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem 1. Januar des Folgejahres. Prüfen Sie den Auszahlungsbescheid also zeitnah. Außerdem kann bei Verträgen seit 1991 eine fehlerhafte Belehrung über Widerruf oder Rücktritt die Rückabwicklung erlauben, das endet allerdings gelegentlich im Rechtsstreit. Steuerliche Folgen hängen von Vertragsbeginn und Laufzeit ab und gehören in ein Gespräch mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Kostet der Ersatz der Police etwas
Nach dem Gesetz trägt der Versicherungsnehmer die Kosten für den neuen Schein und muss sie auf Verlangen vorschießen. Versicherer berechnen dafür meist eine Gebühr, die Höhe erfahren Sie dort.
Wie lange sollte ich eine Police nach Vertragsende aufheben
Mindestens drei Jahre. Bei Lebens- und Rentenversicherungen kann mehr sinnvoll sein, etwa wenn Erben Ansprüche aus dem Vertrag herleiten und den Schein für die Auszahlung brauchen.
Was gilt für Fristen, wenn ich Unterlagen anfordere
Brauchen Sie Abschriften Ihrer Vertragserklärungen, um eine Frist einzuhalten, ruht der Fristlauf nach dem Gesetz ab Ihrem Verlangen bis zum Eingang der Abschriften bei Ihnen.

Freistellungsauftrag unterm Jahr ändern und Fristen kennen

Im Frühjahr läuft das Tagesgeld noch ruhig, im Herbst landet plötzlich eine größere Zinsgutschrift auf dem Konto, und die Bank behält trotzdem Abgeltungsteuer ein. Spätestens dann taucht die Frage auf, ob sich der Freistellungsauftrag unterm Jahr ändern lässt und bis wann das noch Sinn hat. Es geht, meist ohne großen Aufwand, doch einige Fristen und Grenzen sollten Sie kennen. Dieser Ratgeber erklärt mit Stand Oktober 2026, wie die Anpassung abläuft und worauf Sie bei mehreren Banken achten. Steuerberatung ersetzt er nicht.

Freistellungsauftrag unterm Jahr ändern und Fristen kennen

Änderung im laufenden Jahr und die Grenze nach unten

Ein Freistellungsauftrag gilt für das Kalenderjahr, in dem Sie ihn erteilen, und kann befristet oder unbefristet laufen. Innerhalb des Jahres dürfen Sie ihn so häufig anpassen, wie Sie möchten. Banken und Versicherer halten dafür ein Online Formular im Kundenbereich bereit, alternativ drucken Sie das Papierformular aus, unterschreiben es und schicken es per Post. Persönliche Daten sind im Portal meist schon vorausgefüllt.

Nach unten setzt das Institut allerdings eine Grenze. Der neue Betrag darf nicht niedriger ausfallen als die Summe, die bereits ausgeschöpft wurde. Haben Sie bis Oktober schon 500 Euro Erträge freigestellt, nimmt die Bank keine Senkung auf 350 Euro an, denn für diese Erträge ist der Betrag verbraucht. Möchten Sie bei diesem Haus kürzen, gehen Sie also höchstens bis zur Höhe der bisherigen Erträge herunter.

Bis wann im Jahr eine Änderung noch ankommt, hängt vom Haus ab. Genannt wird häufig der letzte Bankarbeitstag, doch interne Bearbeitungszeiten können früher enden. Fragen Sie im Dezember deshalb nach der Frist und reichen den Antrag lieber eine Woche zu früh als zu spät ein. Erhöhen Sie den Betrag, nachdem schon Steuer abgeführt wurde, erstattet die Bank den Abzug in manchen Fällen selbst; die Angaben dazu gehen auseinander. Kontoauszug und Jahressteuerbescheinigung schaffen danach Gewissheit.

Wie viel auf dem Spiel steht, zeigt eine einfache Rechnung. Ohne Auftrag zieht die Bank 25 Prozent Abgeltungsteuer ab, dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf diese Steuer, bei Kirchensteuerpflicht kommt sie ebenfalls hinzu, und der Steuersatz sinkt rechnerisch auf 24,45 Prozent. Auf 1.000 Euro Erträge sind das gut 263 Euro, die Sie sonst erst über die Steuererklärung zurückholen. Rechtzeitig angepasst, erspart der Auftrag diesen Umweg und das Warten auf den Bescheid.

Den Betrag auf mehrere Banken verteilen

Der Sparer Pauschbetrag liegt bei 1.000 Euro für Alleinstehende und bei 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner. Er gilt für Sie insgesamt, nicht je Bank. Die Institute sehen die Aufträge der anderen nicht, die Verteilung liegt allein bei Ihnen, und die Summe aller Aufträge darf den Höchstbetrag nicht übersteigen.

Rechnen Sie deshalb vorab durch, wo wie viel anfällt. Angenommen, das Tagesgeld bringt im Jahr voraussichtlich 600 Euro, das Festgeld bei einer zweiten Bank 250 Euro und das Depot rund 300 Euro an Dividenden. Zusammen sind das 1.150 Euro, 150 Euro bleiben also ohnehin steuerpflichtig. Sinnvoll wäre eine Verteilung von 450, 250 und 300 Euro. Fallen die Erträge im Lauf des Jahres anders aus, verschieben Sie Beträge: Bei der Bank mit weniger Zinsen senken Sie, wo mehr hereinkommt, erhöhen Sie.

Läuft der Auftrag unbefristet, lohnt sich ein fester Termin im Januar. Zinsen schwanken, Festgeld läuft aus, ein Depot wächst. Gleichen Sie die Beträge mit den Jahressteuerbescheinigungen des Vorjahres ab und schätzen Sie ehrlich, was im neuen Jahr hereinkommt. Planen Sie bei Depots eine kleine Reserve ein, denn eine Dividende, die erst im Dezember fließt, bringt sonst unerwartet Abzüge.

Überschreitet die Summe den Höchstbetrag, fällt das dem Finanzamt über die gemeldeten Beträge auf, und es kann Rückfragen stellen oder eine Korrektur verlangen. Eine kurze Überschneidung beim Bankwechsel wird in der Praxis meist über die Angaben in der Steuererklärung bereinigt, verbindlich ist das jedoch nicht.

Ehepaare mit Zusammenveranlagung dürfen zusammen 2.000 Euro freistellen. Jeder Partner kann dafür bei seinen Banken eigene Aufträge erteilen oder beide unterschreiben einen gemeinsamen. Rechnen Sie in beiden Fällen die Summe aller Aufträge nach.

Zu viel gezahlte Steuer, Vorjahr und Nichtveranlagung

Nicht immer greift der Auftrag rechtzeitig. Die Tabelle ordnet drei Situationen ein, in denen Sie anders vorgehen als mit einer einfachen Anpassung.

SituationVorgehen
Steuer wurde einbehalten, obwohl Pauschbetrag frei warGesamterträge in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung angeben, das Finanzamt rechnet den Pauschbetrag an
Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag (2026 sind das 12.348 Euro)Nichtveranlagungsbescheinigung (Formular NV 1 A) beim Finanzamt beantragen, sie gilt höchstens drei Jahre und macht den Auftrag überflüssig
Ehepaar mit gemeinsamem AuftragDer Auftrag gilt zugleich als Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustverrechnung, Gewinne und Verluste aller Konten werden einmal jährlich verrechnet

Beim Vorjahr widersprechen sich die Quellen. Ein Versicherer nennt den 31. Januar als späteste Frist für eine nachträgliche Erteilung, ein Finanzportal schließt eine solche Nachholung für vergangene Jahre aus. Fragen Sie Ihr Institut. Lautet die Antwort nein, holen Sie die Steuer über die Steuererklärung zurück.

Anfang des Jahres stellen die Banken die Jahressteuerbescheinigung aus, in der die freigestellten Erträge stehen. Heben Sie sie auf. Angaben in der Steuererklärung sind zum Beispiel nötig, wenn Sie nachträglich freistellen lassen, Gewinne und Verluste nachträglich verrechnen oder ein ausländisches Institut keine Steuer abführt. Bei Unsicherheit helfen Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater oder Finanzamt weiter.

Bekommen Kinder einen eigenen Freistellungsauftrag
Minderjährige Kinder können einen eigenen Auftrag bis 1.000 Euro erhalten. Ihre Erträge zählen dann nicht zum Pauschbetrag der Eltern.
Wie viele Aufträge darf ich bei einer Bank haben
Pro Institut ist nur ein Auftrag möglich. Er gilt für alle Kapitalerträge, die dort anfallen, also für Konto, Depot und Versicherung zusammen.
Was geschieht mit dem Auftrag, wenn ich ein Konto schließe
Beenden Sie den Auftrag bei der Schließung gesondert, sonst bleibt er bestehen und blockiert Betrag, den Sie anderswo brauchen könnten. Verteilen Sie die Summe danach neu.

Sterbegeldversicherung Nachlass und Bezugsrecht erklärt

Auf den Punkt gebracht

Ob die Sterbegeldversicherung zum Nachlass zählt, hängt am Bezugsrecht. Ist eine Person namentlich eingetragen, zahlt der Versicherer an sie, ohne dass das Geld in den Nachlass fließt. Fehlt eine Eintragung, oder heißt es nur allgemein die Erben, kann die Summe zum Erbe gehören und die Erbschaftsteuer berühren.

Die Sterbegeldversicherung Nachlass Frage taucht meist dann auf, wenn die Trauerfeier bezahlt werden muss und niemand weiß, wer auf das Geld zugreifen darf. Dahinter steckt keine Spitzfindigkeit des Erbrechts: Von der Antwort hängt ab, wer die Rechnung des Bestatters begleicht, ob Gläubiger auf die Summe zugreifen und ob das Finanzamt mitrechnet.

Sterbegeldversicherung Nachlass und Bezugsrecht erklärt

Wann die Sterbegeldversicherung zum Nachlass gehört

Der Anspruch auf die Auszahlung entsteht aus dem Versicherungsvertrag und nicht aus dem Erbrecht. Deshalb gilt in der Regel: Ist eine bestimmte Person als Bezugsberechtigter genannt, gehört die Summe nicht zum Nachlass. Sie fällt der genannten Person unmittelbar zu. Diese muss nicht zu den Erben zählen. Eine Freundin, ein Nachbar oder sogar das Bestattungsunternehmen kann eingetragen sein, wie unter anderem die LV 1871 auf ihrer Informationsseite beschreibt.

Anders sieht es aus, wenn niemand benannt ist. Dann zahlt der Versicherer an den Nachlass, und das Geld steht allen Erben gemeinsam zu, nach den Regeln der Erbengemeinschaft. Heikel ist auch die allgemeine Formulierung die Erben. Sie kann dazu führen, dass die Summe ebenfalls in den Nachlass fällt, und in solchen Fällen empfehlen Versicherer und Verbraucherschützer rechtliche Beratung. Der Versicherer verlangt zur Auszahlung üblicherweise die Sterbeurkunde und den Versicherungsschein.

Das Bezugsrecht prüfen und anpassen

Schauen Sie in den Versicherungsschein und in die Bedingungen. Dort steht, wer bezugsberechtigt ist und ob Sie das Recht später ändern können. Bei einem widerruflichen Bezugsrecht genügt meist eine schriftliche Mitteilung an den Versicherer, bei einem unwiderruflichen müsste die begünstigte Person zustimmen. Die genaue Regel hängt vom Vertrag ab, deshalb lohnt der Blick ins Kleingedruckte oder ein Anruf beim Kundenservice.

Für die Praxis sprechen drei Gründe für eine namentliche Eintragung. Die Summe kommt schnell an, denn der Weg über den Erbschein entfällt. Zweitens bleibt sie dem Zugriff von Nachlassgläubigern eher entzogen, was bei überschuldeten Verstorbenen entscheidend sein kann. Drittens lässt sich bestimmen, dass genau die Person das Geld erhält, die sich um die Beerdigung kümmert. Trennen sollten Sie diese Eintragung nicht von Ihrem Testament: Widersprechen sich beide, entstehen Streit und Rückfragen, die Angehörige in einer ohnehin schweren Zeit belasten.

Viele Verträge erlauben mehrere Begünstigte mit prozentualen Anteilen und einen Ersatzbegünstigten für den Fall, dass die erste Person vor dem Versicherten stirbt. Das vermeidet Lücken, in denen das Geld doch wieder im Nachlass landet. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag das vorsieht, und tragen Sie Namen, Anschrift und Geburtsdatum vollständig ein, damit der Versicherer die Person ohne Rückfragen findet.

Erbschaftsteuer und Bestattungskosten

Zahlt der Versicherer in den Nachlass, gilt die Summe als Teil des Erbes. Steuer fällt aber erst an, wenn der gesamte Nachlass den persönlichen Freibetrag übersteigt. Die LV 1871 nennt Freibeträge zwischen 20.000 Euro für entfernte Verwandte und 500.000 Euro für Ehepartner. Eine Sterbegeldversicherung liegt meist darunter, doch Bargeld, Wertpapiere oder eine Immobilie können die Grenze reißen. Der Versicherer meldet Auszahlungen außerdem dem Finanzamt.

Wie ernst das Finanzamt solche Policen nimmt, zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Juli 2024 (Aktenzeichen II R 31/21). Geschwister hatten von einer verstorbenen Tante eine Sterbegeldversicherung geerbt, die gut 6.900 Euro auszahlte, bei Bestattungskosten von über 11.000 Euro. Das Finanzamt rechnete die Auszahlung zum Nachlass und zog nur die Pauschale von 10.300 Euro ab. Der Bundesfinanzhof entschied, dass die tatsächlichen Bestattungskosten voll als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar sind. Den Fall verwies er zur Klärung der Gesamtsumme an das Finanzgericht zurück.

Bewahren Sie deshalb Rechnungen von Bestatter, Friedhof und Trauerfeier gut auf. Für die Steuererklärung nach einem Todesfall holen Sie Rat bei einem Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht ein, denn Einzelfälle unterscheiden sich stark.

Was nach dem Todesfall zu tun ist

Melden Sie den Todesfall zügig dem Versicherer und halten Sie Sterbeurkunde und Police bereit. Wissen Angehörige nicht, ob eine Sterbegeldversicherung besteht, liefern Kontoauszüge des Verstorbenen häufig Hinweise: wiederkehrende Abbuchungen unter dem Namen eines Versicherers. Sind Sie als Erbe unsicher, ob Sie die Erbschaft annehmen sollen, klären Sie das vor jeder Auszahlung. Wie sich eine Ausschlagung auf die Versicherungssumme auswirkt, hängt vom Einzelfall ab, und ein Notar oder Fachanwalt kann das beurteilen.

Suchen Sie die Police zuerst in Ordnern, im Schreibtisch oder im Bankschließfach, und fragen Sie bei der Hausbank nach Zahlungen an Versicherer. Auch Notar und Steuerberater des Verstorbenen wissen häufig von bestehenden Verträgen, ohne dass Angehörige davon ahnen.

Informieren Sie außerdem alle Beteiligten schriftlich über die Auszahlung. Erhält ein Bezugsberechtigter die Summe, sollte er die Bestattung nachweislich bezahlen und die Belege aufheben. Diese Darstellung ist allgemeine Information und ersetzt weder Rechtsrat noch Steuerberatung. Wenden Sie sich bei Streit an eine Verbraucherzentrale, einen Notar oder einen Fachanwalt für Erbrecht.

Zahlt die Versicherung auch ohne Erbschein aus
Ist ein Bezugsberechtigter genannt, genügen meist Sterbeurkunde und Versicherungsschein. Ein Erbschein wird dann in der Regel nicht verlangt. Fällt die Summe in den Nachlass, kann der Versicherer einen Nachweis über die Erben fordern.
Darf das Bestattungsunternehmen als Bezugsberechtigter eingetragen werden
Nach Angaben der LV 1871 kann auch ein Bestatter eingetragen sein. Wie der Versicherer mit einem Überschuss umgeht, regelt der Vertrag, deshalb fragen Sie vor der Eintragung bei Ihrem Versicherer nach.
Wie werden die Beerdigungskosten bezahlt, wenn die Summe nicht reicht
Grundsätzlich tragen die Erben die Kosten aus dem Nachlass. Reicht das Vermögen nicht, können bestattungspflichtige Angehörige nach Landesrecht herangezogen werden. Einzelheiten klären Sie mit dem Ordnungsamt oder einem Fachanwalt für Erbrecht.

Dispokredit Zinsen Abbuchung und Termin verstehen

Beim Thema Dispokredit Zinsen Abbuchung herrscht erstaunlich viel Verwirrung, dabei steckt dahinter eine überschaubare Rechnung. Sie sehen im Online Banking einen Sollzinssatz, später taucht auf dem Kontoauszug eine Belastung auf, und dazwischen liegt ein Zeitraum, den kaum jemand nachvollzieht. Wann genau die Bank die Zinsen auf Ihr Konto bucht, wie sie sich berechnen und was bei einer geduldeten Überziehung anders läuft, erfahren Sie hier. Einen allgemeinen Zinssatz nenne ich absichtlich nicht, denn jede Bank setzt eigene Konditionen und ändert sie laufend.

So berechnet die Bank die Dispozinsen

Zinsen fallen nur auf den Betrag an, den Sie tatsächlich nutzen, und nur für die Tage, an denen das Konto im Minus steht. Der vereinbarte Rahmen spielt für die Rechnung keine Rolle. Ein Dispo von 3.000 Euro kostet nichts, solange Sie ihn nicht anrühren. Gerechnet wird gewöhnlich tagesgenau, bei vielen Banken nach der Methode 30/360: Betrag mal Zinssatz mal Zinstage, geteilt durch 360.

Ein Zahlenbeispiel mit einem frei gewählten Sollzins von zehn Prozent macht das greifbar. Stehen Sie 1.000 Euro im Minus und bleibt das 30 Tage so, kostet das rund 8,33 Euro. Bei 2.000 Euro über 90 Tage sind es 50 Euro. Das Beispiel dient nur der Rechenlogik, Ihr tatsächlicher Satz steht im Preis- und Leistungsverzeichnis Ihrer Bank und im Kreditvertrag.

Wichtig ist der Zinseszins, den viele übersehen. Die Bank belastet die fälligen Zinsen dem Konto, wodurch das Minus wächst und im nächsten Zeitraum selbst verzinst wird. In derselben Modellrechnung wächst die tatsächliche Verzinsung dadurch von 10,00 auf etwa 10,38 Prozent, wenn die Zinsen quartalsweise zum Saldo geschlagen werden. Aus 2.000 Euro Minus über ein Jahr werden so 207,63 statt 200 Euro Zinsen.

Wann die Zinsen abgebucht werden

Die Zinsen werden beim sogenannten Rechnungsabschluss belastet. Wie häufig dieser Abschluss stattfindet, bestimmt die Bank. Üblich sind monatliche oder quartalsweise Termine, aber eine allgemeine Regel gibt es nicht. Den Rhythmus Ihrer Bank finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis oder in den Kontobedingungen, häufig auch auf dem Kontoauszug unter dem Hinweis auf den Rechnungsabschluss.

Praktisch heißt das: Zwischen dem Tag, an dem Sie das Konto überziehen, und dem Tag, an dem die Zinsen erkennbar werden, können Wochen vergehen. Die Belastung erscheint als eigene Buchung, und sie kann Ihr Konto zusätzlich ins Minus drücken, wenn der Rahmen ohnehin fast ausgeschöpft ist. Dann wird aus einem Dispo schnell eine geduldete Überziehung, und die ist teurer. Bei einem Konto, das ohnehin kaum Luft lässt, kann schon eine einzige Zinsbuchung den Rahmen sprengen, ohne dass Sie selbst etwas bezahlt hätten. Planen Sie rund um den Abschlusstermin deshalb einen Puffer ein, damit die Zinsbuchung nicht selbst zum Auslöser einer Rücklastschrift wird.

Dispo und geduldete Überziehung im Vergleich

Beide Formen sehen im Kontostand gleich aus, rechtlich sind sie verschieden. Beim Dispo haben Sie mit der Bank Rahmen und Zinssatz vereinbart, und die Bank führt Zahlungen innerhalb dieses Rahmens aus. Geduldet ist eine Überziehung dagegen, wenn kein Rahmen besteht oder Sie ihn überschreiten.

MerkmalDispokreditGeduldete Überziehung
Rahmenvereinbartkeiner oder überschritten
Anspruch auf Ausführunginnerhalb des Rahmenskeiner, die Bank darf Zahlungen ablehnen
Zinshöhelaut Vertraglaut BaFin meist höher
Zinsbuchungbeim Rechnungsabschlussbeim Rechnungsabschluss

Weil Sie auf die Duldung keinen Anspruch haben, kann die Bank eine Lastschrift oder Überweisung ablehnen, obwohl sie gestern noch durchging. Das kostet Gebühren und im schlimmsten Fall Mahnkosten beim Empfänger. Landen Sie regelmäßig im geduldeten Bereich, sprechen Sie mit der Bank über der Bank über einen höheren Rahmen oder einen günstigeren Ratenkredit.

Zinskosten senken und den Termin einplanen

Der wirksamste Hebel liegt in den Tagen. Weil nur die Zeit im Minus zählt, drücken früh eintreffende Zahlungen die Kosten. Legen Sie Abbuchungen, die Sie steuern können, auf den Tag nach dem Gehaltseingang, und tilgen Sie das Minus, sobald Geld ankommt, statt es für Anschaffungen zu nutzen. Ein Ratenkredit mit festem Zinssatz kostet häufig weniger als dauerhaft genutzter Dispo, doch vergleichen Sie den Jahreszins samt allen Kosten mit dem Sollzins Ihres Kontos, bevor Sie umschulden.

Rechnen Sie ruhig einmal selbst nach. Standen Sie 500 Euro im Minus und blieb das 60 Tage so, ergibt sich beim angenommenen Satz von zehn Prozent ein Betrag von 8,33 Euro. Weicht die Buchung Ihrer Bank deutlich ab, liegt das an einem anderen Satz, an Schwankungen des Saldos zwischen den Tagen oder an Gebühren, die zusätzlich anfallen. Genau dort lohnt sich die Nachfrage.

Ein Blick auf den Kontoauszug lohnt sich nach jedem Abschluss. Prüfen Sie, ob der berechnete Betrag zu Ihrem Rahmen, den Tagen im Minus und dem Satz aus dem Vertrag passt. Bei Abweichungen fragen Sie schriftlich bei der Bank nach einer Aufstellung. Bleiben Zweifel, helfen Verbraucherzentralen bei der Einordnung, und bei rechtlichen Streitfragen ein Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht. Reagiert die Bank nicht, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des zuständigen Bankenverbands oder an die Finanzaufsicht BaFin wenden. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Fallen Zinsen schon bei einem Tag im Minus an
Ja, die Berechnung läuft tagesgenau. Ein einzelner Tag mit kleinem Minus verursacht aber nur Centbeträge, die erst beim nächsten Rechnungsabschluss auf dem Konto erscheinen. Teurer wird es, wenn sich viele solcher Tage summieren.
Wann muss mich die Bank zur Überziehung beraten
Beim Dispo gilt die Schwelle von sechs Monaten, in denen Sie im Durchschnitt mehr als 75 Prozent des Rahmens nutzen. Für die geduldete Überziehung gelten eigene, strengere Schwellen, die sich derzeit ändern. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach dem aktuellen Stand.
Wo steht der genaue Zinssatz meiner Bank
Im Kreditvertrag über den Dispo, im Preis- und Leistungsverzeichnis und meist auch im Online Banking unter den Kontodetails. Die Bank muss die Konditionen offenlegen, bei Unklarheiten fordern Sie die Angaben schriftlich an.

Kontowechsel altes Konto behalten und Übergangszeit planen

Zuerst das Wesentliche

Zwei Konten parallel zu führen, schützt vor Zahlungen, die nach dem Wechsel ins Leere laufen. Verbraucherzentralen raten zu einer Übergangszeit von mindestens zwei Monaten. Erst wenn auf dem alten Konto nichts mehr eingeht und nichts mehr abgebucht wird, lohnt sich die Kündigung.

Das Thema Kontowechsel altes Konto behalten klingt nach Kleinkram, entscheidet aber darüber, ob am Monatsende alle Rechnungen sauber beglichen sind. Irgendwo steckt immer ein Vertragspartner, der noch die alte IBAN im System hat: der Sportverein, die Zeitschrift vom Vorjahr oder die Steuererstattung, die das Finanzamt erst im Frühjahr überweist. Dieser Artikel zeigt, wie eine Übergangszeit aussehen kann und woran Sie erkennen, dass sie vorbei ist.

Weshalb eine Übergangszeit mit zwei Konten sinnvoll ist

Banken helfen beim Umzug, aber sie kennen nicht jede Zahlungsbeziehung. Der Kontowechselservice überträgt Daueraufträge und Lastschriftmandate, soweit sie in den zurückliegenden Monaten auftauchen. Was nur einmal im Jahr läuft, etwa die Beitragsrechnung einer Versicherung oder der Jahresbeitrag eines Vereins, fehlt dann in der Liste. Es trifft Sie also genau dann, wenn Sie am wenigsten damit rechnen.

Bleibt das alte Konto geöffnet, fängt es solche Nachzügler auf. Die Lastschrift wird eingelöst, Sie sehen sie auf dem Kontoauszug und können dem Gläubiger anschließend die neue Verbindung mitteilen. Wurde das Konto dagegen schon geschlossen, kommt die Lastschrift zurück. Manche Gläubiger berechnen für eine Rücklastschrift eine eigene Gebühr, und bei Beiträgen mit Fristen drohen Mahnungen. Auch eingehende Überweisungen sind ein Grund zur Vorsicht: Wenn der Absender die neue IBAN nicht kennt, gehen Gehalt, Rente oder Kindergeld womöglich auf ein Konto, das es nicht mehr gibt.

Der Kontowechselservice und seine Fristen im Überblick

Seit 2016 regelt das Zahlungskontengesetz, dass Banken beim Wechsel zusammenarbeiten müssen. Sie erteilen der neuen Bank eine einmalige Ermächtigung, und diese übernimmt den Schriftverkehr mit der alten. Sie entscheiden außerdem, welche Daueraufträge weiterlaufen sollen und ab welchem Tag die alte Bank keine Zahlungen mehr abwickeln soll. Das Verfahren gilt nur für Wechsel innerhalb Deutschlands.

Die folgende Übersicht zeigt, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen den Ablauf beschreibt. Alle Zeiträume sind Richtwerte aus dem Verfahren, die im Einzelfall abweichen können.

SchrittFrist oder Zeitraum
Neue Bank nimmt Kontakt zur alten Bank aufinnerhalb von 2 Geschäftstagen
Alte Bank liefert Daten zu Daueraufträgen und Lastschrifteninnerhalb von 5 Tagen
Betrachteter Zeitraum für diese Datendie letzten 13 Monate
Gesamtdauer des Wechselsin der Regel höchstens ein Monat
Empfohlener Parallelbetrieb beider Kontenmindestens zwei Monate
Geld unterwegs zwischen den Bankenetwa ein Geschäftstag nicht verfügbar

Die Zeile mit den 13 Monaten erklärt, warum Jahresbeiträge durchs Raster fallen können. Prüfen Sie deshalb selbst, ob alle Verträge, die einmal jährlich abbuchen, in der übertragenen Liste auftauchen.

Die Übergangszeit planen Schritt für Schritt

Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme. Gehen Sie die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate durch und notieren Sie jeden Absender und jeden Empfänger, auch Kleinbeträge. Mit dieser Liste informieren Sie anschließend Arbeitgeber, Rentenversicherung, Familienkasse, Krankenkasse, Versicherungen, Vermieter und das Finanzamt über die neue Verbindung. Teilen Sie dem Finanzamt die neue IBAN nicht mit, landet eine Erstattung womöglich auf dem alten Konto.

Auf dem alten Konto lassen Sie während der Übergangsphase nur so viel Geld liegen, wie für bekannte Abbuchungen nötig ist. Ein kleiner Puffer genügt. Schauen Sie dort in den ersten Wochen etwa einmal pro Woche ins Online Banking, denn jede unerwartete Buchung zeigt Ihnen eine Lücke in Ihrer Liste. Zahlungen, die Sie entdecken, stellen Sie sofort auf das neue Konto um und notieren, wann die Umstellung bestätigt wurde.

Denken Sie auch an Stellen, die selten im Blick sind. Bezahldienste im Internet, Online Shops, Streamingdienste und Versandhändler speichern Ihre Bankverbindung oder Kreditkartenabrechnung häufig dauerhaft. Gemeinsame Konten mit Vollmachten, Sparpläne und der Freistellungsauftrag bei der Bank gehören ebenfalls auf die Liste. Achten Sie zudem auf die Ausführungstermine der Daueraufträge: Läuft die Miete einmal vom alten und einmal vom neuen Konto, zahlen Sie im Wechselmonat womöglich doppelt oder gar nicht.

Behalten Sie die Kosten im Blick. Ein Konto mit monatlicher Grundgebühr verursacht diese auch dann, wenn es kaum noch genutzt wird. Ein Blick ins Preis- und Leistungsverzeichnis zeigt, ob sich eine längere Parallelphase rechnet oder ob Sie lieber nach wenigen Wochen schließen und die Nachzügler aufmerksam auf dem neuen Konto abfangen. Karten, die zum alten Konto gehören, sollten Sie weiter nutzen oder frühzeitig sperren lassen, damit niemand versehentlich damit bezahlt.

Woran Sie das Ende der Übergangszeit erkennen

Ein Stichtag allein ist ein schlechter Ratgeber. Sinnvoller ist eine Prüfung der Buchungen: Tauchen auf dem alten Konto über mindestens zwei volle Monate weder Eingänge noch Abbuchungen auf, spricht vieles dafür, dass der Umzug gelungen ist. Zahlen Sie viele Jahresbeiträge, rechnen Sie besser mit mehr Zeit, sofern die Gebühren dafür tragbar sind.

Bevor Sie kündigen, ziehen Sie noch einmal alle Kontoauszüge ab und speichern sie. Ein späterer Streit mit einem Gläubiger oder dem Finanzamt lässt sich mit diesen Unterlagen schneller beenden. Das Restguthaben überweisen Sie auf das neue Konto, offene Überziehungen gleichen Sie aus, bevor die Kündigung rausgeht. Schriftlich zu kündigen und sich den Eingang bestätigen zu lassen, erspart späteren Ärger über Gebühren, die ohne Ihr Wissen weiterlaufen.

Muss ich das alte Konto selbst kündigen
Laut Verbraucherzentrale wird das alte Konto an dem Tag geschlossen, den Sie im Wechselauftrag nennen, und das Guthaben wandert zur neuen Bank. Wollen Sie es länger behalten, sprechen Sie das vor dem Auftrag mit beiden Banken ab.
Kostet die Datenübertragung etwas
Nein. Das Übertragen von Daueraufträgen und Lastschriftdaten muss kostenlos bleiben. Gebühren dürfen nur für andere Leistungen anfallen, wenn sie vorher mit Ihnen vereinbart und angemessen sind. Die Grundgebühr des alten Kontos läuft dagegen weiter, solange es besteht.
Gilt der Service auch beim Wechsel ins Ausland
Nein, das gesetzliche Verfahren deckt nur Wechsel zwischen Banken in Deutschland ab. Bei einer Bank im Ausland müssen Sie Daueraufträge und Lastschriften selbst umstellen und bei der Bank nachfragen, wie sie den Umzug begleitet.

Bausparvertrag mit 70 Jahren abschließen oder behalten

Ein Bausparvertrag mit 70 Jahren abschließen oder behalten, diese Frage stellt sich Rentnern, die ihr Haus altersgerecht umbauen oder energetisch sanieren wollen. Der Gedanke dahinter ist einleuchtend: feste Zinsen für ein späteres Darlehen, kleine Raten und möglicherweise ein staatlicher Zuschuss. Doch die Sparphase ist lang, die verbleibende Zeit begrenzt, und Gebühren schmälern den Ertrag. Dieser Beitrag hilft beim Abwägen und ersetzt keine Beratung durch Bausparkasse, Verbraucherzentrale oder Steuerberater.

Wann ein Neuabschluss im Alter noch Sinn ergibt

Bausparen lohnt sich vor allem, wenn bald ein Projekt ansteht. Typisch sind der barrierefreie Umbau des Bades, eine neue Heizung oder gedämmte Fassaden. Ein Vertrag, der erst nach vielen Jahren zuteilungsreif wird, passt dazu schlecht, denn Sie wollen das Geld nicht erst in der Hochbetagtheit nutzen. Passend sind deshalb kurze Sparphasen mit hoher Einmalzahlung oder Tarife mit schneller Zuteilung.

Wählen Sie die Bausparsumme nur so hoch, wie das Vorhaben kosten wird. Die Zuteilung setzt in der Regel voraus, dass ein bestimmter Anteil der Summe angespart ist, und die Abschlussgebühr wächst mit der Summe. Eine zu großzügige Wahl verlängert also die Sparzeit und verteuert den Einstieg.

Zu prüfen ist die Abschlussgebühr. Sie fällt einmalig bei der Vertragsunterzeichnung an und wird auf die Bausparsumme berechnet; wie hoch sie ausfällt, steht im Tarifblatt. Hinzu kommen Kontoführungsentgelte. Bei kleinen Summen und kurzer Laufzeit können diese Kosten die Guthabenzinsen aufzehren. Rechnen Sie außerdem mit dem Darlehenszins, den die Bausparkasse festschreibt: Er ist der eigentliche Vorteil, wenn die Marktzinsen später steigen.

Eine Gesundheitsprüfung kennt das Bausparen nicht, es handelt sich nicht um eine Versicherung. Ob die Bausparkasse eine Altersgrenze nennt, fragen Sie vor dem Abschluss ab, weil Auskünfte dazu in den Quellen nicht einheitlich sind. Besitzen Sie ohnehin eine Immobilie, lassen sich Modernisierungen alternativ aus Ersparnissen oder über eine klassische Bankfinanzierung bezahlen. Vergleichen Sie beide Wege in Euro, nicht nach Gefühl.

Den vorhandenen Vertrag behalten oder kündigen

Liegt längst ein Bausparvertrag in der Schublade, gilt eine andere Rechnung. Hier sind die Abschlusskosten schon bezahlt, und jede Einzahlung arbeitet für Sie. Behalten spricht dafür, wenn das Sparguthaben noch verzinst wird, die Zuteilung in Sichtweite liegt oder ein Umbau ansteht. Bei einer vorzeitigen Kündigung können Förderungen verloren gehen, daher gehört der Blick in die Bedingungen vor jede Entscheidung.

Prüfen Sie außerdem, ob der Vertrag zuteilungsreif ist. Dann erhalten Sie das Guthaben samt Darlehensanspruch, müssen das Darlehen aber nicht abrufen. Brauchen Sie es nicht, können Sie sich das Guthaben auszahlen lassen, solange keine Förderbindung entgegensteht. Hochverzinste Altverträge sind für Bausparkassen unattraktiv. Der Bundesgerichtshof hat Kündigungen durch die Kasse unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, etwa nach einer langen Zeit der Zuteilungsreife. Erhalten Sie ein solches Schreiben, holen Sie Rat bei der Verbraucherzentrale ein.

Im Todesfall geht der Vertrag in den Nachlass über. Die Erben können ihn fortführen oder kündigen, was das Thema auch für Kinder spannend macht, die selbst bauen oder sanieren wollen. Sprechen Sie darüber, statt Unterlagen im Ordner verschwinden zu lassen.

Fragen Sie bei der Bausparkasse nach den Zahlen, die den Vertrag wirklich bestimmen: Wann wird er voraussichtlich zuteilungsreif, wie hoch sind Abschluss- und Kontoentgelte, mit welchem Zinssatz wird das Darlehen berechnet, und wie hoch ist die monatliche Tilgungsrate? Lassen Sie sich das Ergebnis schriftlich geben und vergleichen Sie mindestens zwei Angebote. Guthabenzinsen im Bausparen sind meist niedrig, deshalb lohnt der Vertrag nur durch den gesicherten Darlehenszins und die Prämie.

Geht es vor allem um einen altersgerechten Umbau, schauen Sie parallel nach weiteren Quellen. Bei anerkanntem Pflegegrad kann die Pflegekasse Zuschüsse für Maßnahmen im Wohnumfeld zahlen; die Höhe erfahren Sie dort. Auch eine regelmäßige Rücklage auf dem Tagesgeldkonto ersetzt den Bausparvertrag, wenn die Maßnahme in wenigen Jahren fällig wird.

Wohnungsbauprämie und Förderung prüfen

Die Wohnungsbauprämie ist das wichtigste staatliche Plus. Sie setzt ein überschaubares zu versteuerndes Einkommen voraus, was im Ruhestand eher gegeben ist als im Berufsleben. Das Antragsformular schicken Bausparkassen meist zu Jahresbeginn zusammen mit dem Kontoauszug zu. Halten Sie Steuer-Identifikationsnummer und den aktuellen Steuerbescheid bereit, dann ist der Antrag in wenigen Minuten ausgefüllt. Ein Antrag kann rückwirkend gestellt werden, in der Regel für bis zu zwei Jahre. Das Geld fließt erst nach der Zuteilung und dem Nachweis, dass es in den Wohnraum geflossen ist. Dazu zählen Modernisierungen und energetische Sanierungen ebenso wie der Kauf oder Bau einer Immobilie.

MerkmalAlleinstehendeVerheiratete oder Verpartnerte
Prämiensatz10 Prozent der Einzahlungen
Geförderte Einzahlung pro Jahrbis 700 Eurobis 1.400 Euro
Höchstprämie pro Jahr70 Euro140 Euro
Grenze beim zu versteuernden Einkommen35.000 Euro70.000 Euro
Mindestlaufzeit des Vertrags7 Jahre

Die Zahlen stammen von Bausparkassen und Banken, Änderungen durch Gesetzgeber sind möglich, prüfen Sie den Stand also bei Ihrem Vertragspartner. Vor allem die siebenjährige Bindung bremst im Alter. Beginnen Sie jetzt, läuft der Vertrag bis zum 77. Lebensjahr, ehe die Bindung endet. Zinsen auf das Guthaben zählen als Kapitalerträge, ein Freistellungsauftrag verhindert, dass dafür schon Steuer abgezogen wird.

Gibt es ein Mindestalter für Bausparverträge
Als Untergrenze nennen Banken in der Regel 16 Jahre für die Wohnungsbauprämie. Eine Obergrenze fehlt häufig in den Bedingungen, fragen Sie die Bausparkasse trotzdem schriftlich, bevor Sie Gebühren zahlen.
Muss ich die Zinsen auf mein Bauspar Guthaben versteuern
Ja, Guthabenzinsen gehören zu den Kapitalerträgen. Ein Freistellungsauftrag bei der Bausparkasse nimmt sie bis zum Sparerpauschbetrag aus der Steuer. Die Wohnungsbauprämie selbst gilt nicht als steuerpflichtiges Einkommen.
Kann ich ein Bauspardarlehen auch ohne Hausbesitz nutzen
Ein Darlehen aus dem Vertrag dient dem Wohnzweck. Für eine Mietwohnung kann es zum Beispiel Umbauten finanzieren, sofern die Bedingungen der Bausparkasse es erlauben. Zweckfremde Nutzung ist in der Regel ausgeschlossen.

Lebensversicherung kündigen und in ETF investieren abwägen

Zuerst der Überblick

Ein Wechsel aus der Police in einen Fondssparplan rechnet sich selten auf den ersten Blick. Am Ende entscheiden Vertragsalter, Steuerstatus und der Bedarf an Absicherung. Holen Sie sich die Zahlen schriftlich, bevor Sie irgendetwas kündigen.

Beim Thema Lebensversicherung kündigen und in ETF investieren abwägen geht es um eine Entscheidung, die sich kaum rückgängig machen lässt. Börsengehandelte Indexfonds sind günstig und breit gestreut, doch eine bestehende Police hat Eigenschaften, die ein Depot nicht nachbildet. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Punkte und ersetzt weder Steuer- noch Anlageberatung.

Was nach der Kündigung tatsächlich ausgezahlt wird

Maßgeblich ist der Rückkaufswert, den der Versicherer auf Anfrage nennt. In den ersten Vertragsjahren liegt er unter der Summe der eingezahlten Beiträge, weil Abschluss- und Verwaltungskosten bereits verrechnet wurden. Frühes Kündigen bedeutet also, einen Verlust festzuschreiben, den ein ETF erst aufholen müsste. Fragen Sie deshalb neben dem Rückkaufswert auch nach der Ablaufleistung zum Vertragsende, sonst fehlt der Vergleich.

Vor einer Kündigung lohnt der Blick auf drei Auswege. Mit einer Beitragsfreistellung bleibt der Vertrag bestehen, Sie zahlen aber nichts mehr ein, und die Versicherungssumme sinkt. Die Police lässt sich außerdem an einen Zweitmarktkäufer verkaufen, der gelegentlich mehr als den Rückkaufswert zahlt. Holen Sie beim Verkauf mehrere Gebote ein und achten Sie darauf, welche Gebühren der Vermittler berechnet. Zudem übernimmt der Käufer die künftigen Beiträge, sodass für Sie keine Zahlungen mehr anfallen. Ein Policendarlehen verschafft Liquidität, ohne dass der Vertrag endet.

Steuerlich kommt es auf das Abschlussjahr an. Bei Verträgen, die vor 2005 geschlossen wurden, ist die Auszahlung unter bestimmten Vertragsmerkmalen steuerfrei. Bei jüngeren Verträgen wird, sofern die Merkmale erfüllt sind, nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Der Versicherer behält zunächst Abgeltungsteuer samt Solidaritätszuschlag auf den gesamten Ertrag ein, und die Korrektur erfolgt über die Anlage KAP in der Steuererklärung. Welche Merkmale gelten, steht in Ihren Unterlagen; ein Steuerberater rechnet es durch.

Der Vergleich mit dem ETF Sparplan

Ein Indexfonds auf einen breiten Aktienindex hat über lange Zeiträume historisch höhere Erträge erzielt als typische Garantiepolicen. Das ist jedoch keine Zusage für die Zukunft. Wenn Sie die Police kündigen und das Geld in einen ETF stecken, tauschen Sie eine Garantie gegen Schwankung. Fällt der Markt kurz nach dem Einstieg um ein Viertel, hilft kein Vertragsversprechen.

MerkmalLebensversicherungETF Sparplan
WertentwicklungGarantiezins plus Überschüsse, Höhe laut PoliceFolgt dem Index, keine Garantie
Zugriff aufs GeldKündigung mit Abschlägen oder VerkaufVerkauf an jedem Börsentag
TodesfallschutzMeist enthaltenNicht vorhanden
KostenAbschluss- und Verwaltungskosten im VertragFondskosten und Depotgebühren
SteuerJe nach Vertrag begünstigtAbgeltungsteuer auf Erträge

Ein weiterer Punkt ist der Absicherungsteil. Steckt in Ihrer Police eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder ein Hinterbliebenenschutz, endet dieser mit der Kündigung. Ein späterer Neuabschluss kann teurer ausfallen oder an Vorerkrankungen scheitern. Mit Familie sollten Sie den Schutz vorher getrennt neu regeln, etwa über eine Risikolebensversicherung.

Entscheidend ist nicht, was Sie bereits verloren haben, sondern welche Rendite das vorhandene Guthaben künftig erzielt. Die gezahlten Kosten sind versenkt, ob Sie kündigen oder nicht. Rechnen Sie ein vereinfachtes Beispiel mit runden Zahlen: Liegt der Rückkaufswert bei 17.000 Euro und die Ablaufleistung in zehn Jahren laut Prognose bei 24.000 Euro, muss der ETF in dieser Zeit mehr als diese Summe schaffen, und zwar nach Steuern und Kosten. Das gelingt in guten Börsenjahren, in schwachen nicht.

Auch beim ETF fällt Steuer an. Gewinne beim Verkauf unterliegen der Abgeltungsteuer mit Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, bei Aktienfonds mindert eine Teilfreistellung die steuerpflichtige Summe. Einen Freistellungsauftrag beim Depotführer sollten Sie rechtzeitig einrichten. Wie viel das im Einzelfall ausmacht, hängt von Ihrem Gesamteinkommen ab, daher gilt auch hier der Rat zum Steuerberater.

So gehen Sie vor, wenn Sie sich entscheiden

Fordern Sie zuerst den aktuellen Rückkaufswert, den Stand der Beitragsfreistellung und die Ablaufprognose schriftlich an. Lassen Sie danach unabhängig beraten, bei der Verbraucherzentrale oder einem Honorarberater, der nicht an Produkten verdient. Einen Steuerberater ziehen Sie bei größeren Summen hinzu.

Seien Sie vorsichtig, wenn jemand zum raschen Wechsel drängt. Vermittler verdienen am Neuabschluss, und eine Provision ist selten ein Grund, Ihre bestehende Police zu opfern. Fragen Sie offen, wie die Beratung bezahlt wird, und vergleichen Sie die Aussagen mit denen einer neutralen Stelle.

Gekündigt wird schriftlich, in der Regel zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Fügen Sie Ihre Vertragsnummer bei, und warten Sie die Bestätigung des Versicherers ab. Heben Sie Kündigungsbestätigung und Abrechnung des Versicherers sorgfältig auf, Sie brauchen beides für die Steuererklärung und bei späteren Rückfragen des Finanzamts. Richten Sie das Depot schon vor der Auszahlung ein, damit das Geld nicht wochenlang ungenutzt liegt. Läuft noch ein Darlehen, für das die Police abgetreten ist, braucht der Gläubiger vorher seine Zustimmung.

Beim Einstieg in den ETF gilt die alte Börsenregel, nicht alles auf einmal zu investieren. Ein Sparplan verteilt das Risiko über mehrere Zeitpunkte, und eine Rücklage für Notfälle bleibt auf dem Tagesgeldkonto. Planen Sie mit einem Zeitraum von mindestens zehn Jahren, sonst wirken Kursschwankungen schwerer. Liegt das Vertragsende ohnehin in Sichtweite, sprechen die Zahlen häufig fürs Durchhalten.

Kann ich meine Lebensversicherung teilweise kündigen
Manche Verträge erlauben eine Teilkündigung, andere nicht. Schauen Sie in die Bedingungen oder fragen Sie den Versicherer nach der Mindestsumme, die danach bestehen bleiben muss. Eine Teilkündigung lässt Garantien und Todesfallschutz zumindest anteilig bestehen.
Brauche ich die Zustimmung des Bezugsberechtigten
Ist ein Bezugsrecht unwiderruflich eingetragen, benötigen Sie für die Kündigung in der Regel dessen Zustimmung. Bei widerruflichem Bezugsrecht entscheiden Sie allein. Welche Variante gilt, steht im Versicherungsschein.
Lohnt sich der Wechsel kurz vor Vertragsende
Je näher das Ende rückt, desto kleiner wird der Abstand zwischen Rückkaufswert und Ablaufleistung. Ein Blick in die Prognose zeigt, was bei Weiterlaufen noch dazukommt, bevor Sie einen Termin wählen.

Unfallversicherung Unfall melden und Fristen beachten

Das Thema Unfallversicherung Unfall melden wirkt unscheinbar, entscheidet im Ernstfall aber darüber, ob und in welcher Höhe gezahlt wird. Geht die Meldung zu spät oder unvollständig beim Versicherer ein, kann dieser seine Leistung kürzen oder ganz verweigern. Dieser Ratgeber zeigt die Reihenfolge der Schritte, die üblichen Fristen und die Stellen, an denen Meldungen am häufigsten scheitern. Rechtsrat ersetzt er nicht; bei Streit mit dem Versicherer helfen Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Erste Schritte nach dem Unfall und die Meldung

Zuerst zählt die Gesundheit, der Papierkram kommt danach. Bei schweren Verletzungen rufen Sie den Rettungsdienst unter 112. Auch bei scheinbar harmlosen Blessuren sollten Sie zeitnah einen Arzt aufsuchen, denn nur so ist die Verletzung dokumentiert, und manche Folgen zeigen sich erst nach Tagen. Lassen Sie sich den Befund schriftlich mitgeben.

Parallel halten Sie fest, was passiert ist. Fotos vom Unfallort, Namen und Telefonnummern von Zeugen sowie ein kurzes Gedächtnisprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Hergang helfen später bei Rückfragen. Je früher Sie das notieren, desto weniger Einzelheiten gehen verloren.

Erst danach folgt die Meldung. Ein Anruf bei der Versicherung genügt zunächst, um die Frist zu wahren, die schriftliche Unfallanzeige reichen Sie anschließend nach. Nennen Sie Ort, Zeitpunkt, Hergang, Art der Verletzung und den behandelnden Arzt. Fehlt Ihnen eine Angabe, melden Sie trotzdem und liefern den Rest später. Eine lückenhafte Meldung ist besser als gar keine. Vermerken Sie, wann Sie mit wem gesprochen haben, und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs.

Was der Versicherer als Unfall anerkennt

Nicht jede Verletzung gilt als Unfall im Sinne der Bedingungen. Üblicherweise verlangen die Klauseln ein plötzliches, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, durch das Sie unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. Ein Sturz auf glattem Boden, ein Verkehrsunfall oder ein Fahrradsturz passen dazu. Schwieriger wird es bei Verschleiß, etwa bei Bandscheibenschäden, bei denen der Versicherer häufig bestreitet, dass ein bestimmtes Ereignis die Ursache war.

Beschreiben Sie den Hergang deshalb so genau wie möglich und vermeiden Sie Vermutungen. Schreiben Sie, was Sie gesehen und gespürt haben, statt Schlüsse zu ziehen. Widersprüche zwischen Unfallanzeige, Arztbericht und späteren Schilderungen sind ein beliebter Anlass für Nachfragen. Lesen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal durch und heben Sie eine Kopie auf.

Fristen in der Unfallversicherung

Jede Police regelt die Fristen in ihren eigenen Bedingungen. Die folgende Übersicht zeigt Werte, die Vergleichsportale als üblich nennen. Maßgeblich bleibt Ihr Vertrag, schauen Sie also in die Unterlagen.

LeistungsfallÜbliche FristWas gemeint ist
Unfallmeldung48 bis 72 StundenErste Information an den Versicherer, formlos möglich
Unfalltodmeist 48 StundenMeldung durch Angehörige oder Bezugsberechtigte
Invalidität15 MonateDauerhafter Schaden muss in dieser Zeit schriftlich ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht sein

Die Invaliditätsfrist ist die tückischste, weil sie lange läuft und deshalb unterschätzt wird. Der Bundesgerichtshof hat 2012 in einem Fall entschieden (Aktenzeichen IV ZR 39/11), dass eine solche Klausel wirksam ist. Ein junger Motorradfahrer hatte sich schwere Beinverletzungen zugezogen, und der Versicherer regulierte den Dauerschaden. Über drei Jahre später stellte ein Facharzt eine seelische Folge des Unfalls fest. Für diese gab es kein Geld mehr, weil die Frist längst verstrichen war.

Daraus lässt sich lernen, auch mögliche Spätfolgen früh ärztlich beurteilen zu lassen und dem Versicherer schriftlich anzuzeigen, solange die Zeit noch reicht. Ob ein bestimmter Fall noch rechtzeitig ist, klärt im Zweifel ein Fachanwalt.

Tragen Sie sich die Stichtage gleich nach dem Unfall in den Kalender ein, mit einer Erinnerung einige Wochen vor Ablauf. Schicken Sie wichtige Schreiben so ab, dass ein Zugang beweisbar ist, zum Beispiel per Einschreiben oder über das Kundenportal mit Bestätigung. Das kostet wenig Aufwand und erspart später Streit darüber, wann etwas eingegangen ist.

Unterlagen sammeln und Ablehnungen vermeiden

Der Versicherer verlangt in der Regel einen ärztlichen Befundbericht, bei Krankenhausaufenthalt den Entlassungsbericht und gegebenenfalls eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bei Verkehrsunfällen kommt der Polizeibericht hinzu. Sinnvoll sind außerdem Fotos der Verletzung im Heilungsverlauf und schriftliche Zeugenaussagen. Legen Sie sich dafür einen Ordner an, im Papierformat oder digital, und kopieren Sie alles, was Sie einreichen.

Die Höhe der Leistung hängt vom ärztlich festgestellten Invaliditätsgrad, der Gliedertaxe des Tarifs, der Versicherungssumme und einer möglichen Progression ab. Eigenes Verschulden spielt nach Angaben von Vergleichsportalen grundsätzlich keine Rolle. Ausnahmen sind Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss und vorsätzlich herbeigeführte Schäden.

Kommt eine Ablehnung, lesen Sie zuerst die Begründung. Meist stecken eine verspätete Meldung, fehlende Nachweise oder ein Ausschluss dahinter. Nach der Meldung schickt der Versicherer meist Formulare und eine Erklärung zur Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht. Schicken Sie die Unterlagen zügig zurück, prüfen Sie aber vorher, für welche Ärzte und welchen Zeitraum die Erklärung gilt. Eine pauschale Freigabe aller Behandlungen der letzten Jahre ist für die Prüfung eines einzelnen Unfalls selten nötig.

Widersprechen Sie schriftlich und fristgerecht, und holen Sie sich Unterstützung bei der Verbraucherzentrale oder einem Fachanwalt. Auch der Versicherungsombudsmann kann als Schlichtungsstelle angerufen werden.

Muss ich einen kleinen Unfall ohne Arztbesuch melden
Bleibt es bei einer Bagatelle, liegt meist noch kein Leistungsfall vor. Treten Beschwerden später auf, hilft ein datierter Vermerk in Ihren eigenen Unterlagen. Im Zweifel fragen Sie beim Versicherer nach, ob er eine Information wünscht.
Übernimmt jemand anderes die Meldung, wenn ich selbst dazu nicht in der Lage bin
Angehörige oder andere Vertrauenspersonen können die Meldung übernehmen. Hilfreich sind Versicherungsnummer und Kontaktdaten an einem Ort, zum Beispiel im Notfallordner. Der Versicherer akzeptiert die Information in der Regel auch telefonisch, die Vollmacht kann nachgereicht werden.
Wo melde ich einen Arbeitsunfall
Arbeits- und Wegeunfälle laufen über die gesetzliche Unfallversicherung, in der Praxis meist über den Arbeitgeber und einen Durchgangsarzt. Die private Police kann zusätzlich zahlen, deshalb lohnt sich dort eine eigene Meldung innerhalb der Vertragsfrist.

Sterbegeldversicherung bei Grundsicherung nach SGB XII

Kurz erklärt

Eine Sterbegeldversicherung kann bei der Grundsicherung geschützt sein, wenn sie verbindlich für die Bestattung bestimmt ist. Entscheidend sind die Zweckbindung und die Frage, ob eine Kündigung sich wirtschaftlich lohnt. Rechtsprechung und Verwaltungspraxis fallen nicht einheitlich aus, deshalb sollten Sie vor dem Antrag das Sozialamt fragen.

Die Sterbegeldversicherung bei Grundsicherung nach SGB XII wirft eine heikle Frage auf: Muss der Vertrag verwertet werden, bevor das Sozialamt zahlt? Viele ältere Menschen sparen über Jahre kleine Beträge, damit die Angehörigen später nicht für die Beerdigung aufkommen müssen. Beantragen sie dann Grundsicherung, schaut das Amt auf das Vermögen. Ob die Police dazugehört, entscheidet sich an der Härteregelung des Gesetzes und an der Art des Vertrags. Dieser Beitrag gibt eine sachliche Einordnung, keinen Rechtsrat.

Wann die Härteregelung greift

Grundlage ist § 90 Absatz 3 SGB XII. Danach darf Sozialhilfe nicht vom Einsatz oder der Verwertung von Vermögen abhängen, wenn dies eine Härte wäre. Auf diesem Weg kann Geld für eine angemessene Bestattung und Grabpflege geschützt sein. Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 11.12.2003, Az. 5 C 84/02) und Bundessozialgericht (Urteil vom 18.03.2008, Az. B 8/9b SO 9/06) haben den Willen zur Vorsorge für Bestattung und Grabpflege anerkannt. Eine ausdrückliche gesetzliche Privilegierung gibt es dagegen nicht. Nach einer Darstellung auf der Seite einer Fachkanzlei hielt die Bundesregierung die Härteregelung für ausreichend.

Für Sie heißt das: Ein Anspruch auf Schutz fällt nicht automatisch an. Das Amt prüft den einzelnen Vertrag, und im Streitfall entscheidet ein Sozialgericht. Heben Sie daher Vertrag, Versicherungsschein und alle Nachweise über die Vorsorge sorgfältig auf.

Zweckbindung entscheidet über den Schutz

Das Sozialgericht Gießen (Az. S 18 SO 108/14, Urteil vom 7.6.2016, nicht rechtskräftig) hat sich mit einer 68 Jahre alten Frau befasst, die eine kleine Rente bezog. Der Landkreis wollte die Weiterbewilligung ablehnen, weil sie eine Sterbegeldversicherung besaß. Das Gericht sah angespartes Vermögen für eine angemessene Bestattung als Fall der Härteregelung, sofern es verbindlich zweckgebunden ist. Die bloße Absicht, Erspartes später für die Bestattung zu verwenden, genügte ihm nicht.

Je weniger Spielraum ein Vertrag für andere Zwecke lässt, desto stärker steht er da. Als Maßstab nennen Fachseiten die Unwiderruflichkeit, also keine freie Auszahlung und keine anderweitige Verwendung. Die Folge liegt auf der Hand. Reine Sterbe- und Bestattungsvorsorgen mit vertraglicher Bindung stehen deutlich besser da als ein Sparbuch mit guten Vorsätzen. Kapitalbildende Todesfallversicherungen mit Rückkaufswert und ohne Bindung an Bestattung oder Grabpflege gelten dagegen laut einer Fachseite in der Regel nicht als geschützt. Die folgende Übersicht fasst die Unterschiede zusammen.

VorsorgeformZweckbindungChance auf Schutz
Reine SterbegeldversicherungVertraglich auf Bestattung gerichtetGut, sofern angemessen
BestattungsvorsorgevertragUnwiderruflich, ohne freie AuszahlungGut, sofern angemessen
Kapitalbildende TodesfallversicherungFehltGering
Erspartes auf dem GirokontoNur eine AbsichtGering

Rückkaufswert und Unwirtschaftlichkeit

Unabhängig von der Zweckbindung kommt ein zweiter Gedanke ins Spiel. Im Gießener Fall hätte der Rückkaufswert bei 2.980,34 Euro gelegen, der tatsächliche Wert des Vertrags aber bei 4.203,20 Euro. Das ergibt einen Verlust von rund 29,1 Prozent. Das Bundessozialgericht hat eine Verlustquote ab etwa 26,9 Prozent als Maßstab für offensichtliche Unwirtschaftlichkeit anerkannt. In solchen Fällen kann die Verwertung entfallen, weil sie wirtschaftlich unvernünftig wäre. Rechnerisch ist die Differenz von 1.222,86 Euro gegenüber dem Wert von 4.203,20 Euro genau dieser Anteil. Die Quote dient als Maßstab und nicht als feste Grenze, am Ende zählt der Einzelfall. Auf Ihren Vertrag lässt sich diese Rechnung nur übertragen, wenn Sie Rückkaufswert und Einzahlungen kennen. Fordern Sie beides bei der Versicherung an.

Offen bleibt, wie hoch eine angemessene Vorsorge sein darf. Die gesichteten Quellen nennen keine Betragsgrenze, und eine Fachseite weist darauf hin, dass die Höhe strittig sein kann. Werden Beträge hinterfragt, müssen Erben unter Umständen belegen, wofür das Geld verwendet wurde. Darum gilt: Beantworten Sie Rückfragen des Amtes vollständig, reichen Sie fehlende Belege zügig nach und halten Sie Telefonate in einer kurzen Notiz fest. Bewahren Sie Rechnungen des Bestatters auf und sprechen Sie vor dem Antrag mit dem Sozialamt, einer Beratungsstelle oder einem Fachanwalt für Sozialrecht.

Vor dem Antrag klären

Bevor Sie Grundsicherung beantragen, sammeln Sie alle Unterlagen zur Vorsorge. Dazu gehören der Versicherungsschein, die Vertragsbedingungen und eine Bescheinigung der Versicherung über den aktuellen Rückkaufswert. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag wirklich eine reine Sterbegeldversicherung ist oder eine Todesfallversicherung mit Sparanteil. Der Unterschied entscheidet darüber, ob das Amt die Zweckbindung anerkennt.

Rechnen Sie außerdem nach, was die Police bei Kündigung brächte und was sie im Todesfall auszahlen würde. Liegen beide Werte weit auseinander, kann das für Unwirtschaftlichkeit sprechen. Ein Kostenvoranschlag eines Bestatters und, falls vorhanden, ein Vertrag zur Grabpflege stützen Ihre Angabe über den Zweck. Sprechen Sie das Sozialamt offen an und bitten Sie um eine schriftliche Auskunft, wie die Behörde Ihren Vertrag einordnet. Ein Sozialverband oder eine Beratungsstelle kann die Unterlagen vorab ansehen. Nicht jede Entscheidung eines Sozialgerichts bindet andere Ämter, und die Rechtsprechung entwickelt sich weiter. Fragen Sie daher stets nach dem aktuellen Stand.

Zahlt das Sozialamt die Bestattung, wenn keine Vorsorge besteht
Nach § 74 SGB XII kann das Amt erforderliche Bestattungskosten übernehmen, wenn niemand sonst sie tragen kann. Ob und in welcher Höhe, prüft die Behörde im Einzelfall. Ein Antrag sollte vor Auftragsvergabe an den Bestatter gestellt werden.
Darf ich eine bestehende Police noch ändern
Änderungen kurz vor dem Antrag sehen Ämter kritisch. Sprechen Sie vorher mit Versicherer und Beratungsstelle, ob eine verbindliche Zweckbindung nachträglich vereinbart werden kann, und dokumentieren Sie jeden Schritt schriftlich.
Wer entscheidet bei Streit mit dem Amt
Zuerst der Widerspruch bei der Behörde, danach das Sozialgericht. Eine Sozialberatung, ein Sozialverband oder ein Fachanwalt für Sozialrecht kann Ihre Unterlagen prüfen und die Fristen im Blick behalten.