Kontowechsel Lastschriften und Daueraufträge übertragen

Rasch zusammengefasst

Beim Bankwechsel übernimmt der gesetzliche Kontowechselservice Daueraufträge und Lastschriftmandate, sofern Sie der neuen Bank den Auftrag erteilen. Ausgewertet werden die Zahlungen der letzten 13 Monate. Einige Zahlungspartner müssen Sie trotzdem selbst informieren.

Beim Thema Kontowechsel Lastschriften und Daueraufträge übertragen steckt die Arbeit weitgehend bei den Banken, seit das Zahlungskontengesetz sie dazu verpflichtet. Trotzdem haben manche Kunden nach dem Wechsel schon eine Mahnung für einen vergessenen Dauerauftrag erhalten, denn der Teufel steckt im Detail. Dieser Beitrag beschreibt den Ablauf des Services, nennt die Fristen und erklärt, welche Schritte Sie selbst übernehmen sollten. Die Angaben stützen sich auf Informationen der Verbraucherzentrale und von Bankportalen und ersetzen keine Rechtsberatung.

Kontowechsel Lastschriften und Daueraufträge übertragen

Wie der Kontowechselservice abläuft

Zuerst eröffnen Sie das neue Konto und erteilen der neuen Bank per Formular die Vollmacht, für Sie tätig zu werden. Das geht in der Filiale oder im Online Banking. Ohne Ihren Auftrag passiert nichts, Sie können auch ein Musterschreiben verlangen und alle Zahler selbst informieren. Die neue Bank holt dann bei der alten eine Liste der Daueraufträge und Lastschriftmandate ein, dazu Informationen zu eingehenden Überweisungen und Lastschriften.

Vor dem Antrag lohnt der Vergleich der Banken: Kontoführung, Karte und Dispozins unterscheiden sich spürbar, und der Service hilft Ihnen nur beim Umzug, nicht bei der Auswahl. Die Fristen im Überblick, jeweils in Geschäftstagen gerechnet:

SchrittZuständigFrist
Listen bei der alten Bank anfordernneue Bank2 Geschäftstage
Informationen an neue Bank und an Sie sendenalte Bank5 Geschäftstage
Daueraufträge einrichten, Lastschriften annehmen, Zahler informierenneue Bank5 Geschäftstage nach Erhalt

An dem Stichtag, den Sie selbst wählen, nimmt die alte Bank keine Lastschriften und Zahlungseingänge mehr an und führt keine Daueraufträge mehr aus. Die neue Bank teilt den Zahlern, etwa dem Stromversorger, die neue Verbindung mit und schickt eine Kopie des Mandats mit. Fehlende Angaben wie Postanschriften muss sie nachfordern. Prüfen Sie die Listen sorgfältig, streichen Sie Überholtes und ergänzen Sie, was fehlt.

Zusammengerechnet ergeben die Fristen höchstens zwölf Geschäftstage. In der Praxis dauert ein Wechsel nach Angaben eines Bankportals meist sieben bis vierzehn Werktage. Wählen Sie den Stichtag daher mit Abstand zu Monatsanfang und Monatsende, wenn Miete, Versicherungen und Raten fällig sind.

Was Sie selbst erledigen müssen

Der Service stellt Daueraufträge und Lastschriften um, erreicht aber nicht jeden. Eingehende Zahlungen werden lediglich als Information weitergegeben, nicht automatisch umgestellt. Jährliche Zahlungen erkennt er nur, wenn sie in den ausgewerteten Zeitraum fielen. Versicherungsbeiträge, die einmal im Jahr fällig werden, sollten Sie deshalb einzeln nachsehen, bei Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz und Kfz.

Dem Arbeitgeber teilen Sie die neue IBAN am besten mindestens vier Wochen vor der nächsten Gehaltszahlung mit, manche Personalabteilungen verlangen dafür ein unterschriebenes Schreiben. Der Vermieter sollte eine eigene Nachricht erhalten, und das Finanzamt erfährt die neue Verbindung über ELSTER oder per Brief, sonst landet eine Steuererstattung auf dem alten Konto. Online Dienste wie PayPal, Amazon, eBay oder Google Pay ändern Sie von Hand in den Kontoeinstellungen. Ein Kalender mit den Fälligkeiten hilft, nichts zu übersehen. Notieren Sie beim Blick auf die Kontoauszüge außerdem alle regelmäßigen Absender, von Kindergeld bis Rente, und melden Sie ihnen die neue Verbindung selbst. Laden Sie die Auszüge herunter, bevor das alte Konto verschwindet, denn der Zugang zum Online Postfach endet in der Regel mit ihm. Auch Arbeitsagentur und Finanzamt reagieren nach den Erfahrungen eines Bankportals nicht verlässlich auf automatische Benachrichtigungen, die persönliche Mitteilung ist sicherer.

Wertpapierdepots gehören nicht zum Service. Dafür ist ein getrennter Depotübertrag nötig, der ebenfalls kostenlos sein soll. Achten Sie außerdem auf Zahlungen, die nur selten fällig werden, etwa Beiträge zum Sportverein, zu einer Gewerkschaft oder zu einem Bausparvertrag. Sie tauchen in den Listen leicht nicht auf und landen später als Rücklastschrift beim Zahlungspartner.

Übergangszeit, Kosten und Haftung

Lassen Sie das alte Konto zwei bis drei Monate parallel laufen, bevor Sie es schließen, so empfiehlt es ein Bankportal. Gehen Sie nach dem Stichtag die ersten beiden Kontoauszüge Zeile für Zeile durch und vergleichen Sie sie mit der Liste. Jede Abbuchung, die nicht passt, melden Sie der Bank sofort schriftlich, damit sie den Fehler beheben kann. Auf dem neuen Konto sollten vorab 200 bis 500 Euro bereitliegen, damit die ersten Lastschriften nicht platzen. Ein Dispokredit erlischt mit dem Schließen des alten Kontos, gleichen Sie ihn deshalb vorher aus. Die neue Bank prüft einen Dispo gesondert, das kann einige Wochen dauern.

Kosten dürfen beide Banken nur verlangen, wenn Sie zugestimmt haben, und sie müssen angemessen sein und sich an den tatsächlichen Aufwendungen orientieren, so steht es in § 26 des Zahlungskontengesetzes. Viele Banken berechnen nichts. Kostenlos sind die Daten zu Daueraufträgen und Lastschriften, die Listen und das Schließen des Kontos. Verletzen die Banken ihre Pflichten und entsteht Ihnen ein finanzieller Schaden, haften beide gesamtschuldnerisch nach § 25 des Gesetzes. Fehlt ein Dauerauftrag, muss die Bank ihn nachträglich einrichten und Mahngebühren ersetzen. Wurde ein Zahlungspartner nicht informiert, sollen Rücklastschriftgebühren erstattet werden.

Wird das alte Konto automatisch geschlossen
Das hängt von Ihrem Auftrag ab. Auf Wunsch überweist die alte Bank das Restguthaben und kündigt das Konto, andernfalls bleibt es bestehen. Wollen Sie es noch als Auffangbecken nutzen, kreuzen Sie im Formular entsprechend an.
Wie funktioniert der Wechsel zu einer Bank im Ausland
Die alte deutsche Bank muss mitwirken. Die neue ausländische Bank unterliegt aber nicht der deutschen Pflicht zur Hilfe, Sie müssen also mehr selbst erledigen und sich vorab bei der neuen Bank erkundigen, was sie übernimmt.
Wohin kann ich mich bei Fehlern beschweren
Zuständig für Beschwerden ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Zusätzlich können Sie sich an die Ombuds oder Schlichtungsstelle Ihrer Bank wenden. Heben Sie Listen, Formulare und Mahnungen auf, damit Sie den Schaden belegen können.

Basiskonto trotz negativer Schufa

Ein Basiskonto trotz negativer Schufa ist kein Gnadenakt der Bank, sondern ein gesetzlicher Anspruch. Trotzdem hören viele Betroffene bei der Anfrage zunächst ein Nein, weil Sachbearbeiter lieber auf Nummer sicher gehen. Das Konto ist die Voraussetzung für Gehalt, Miete und Sozialleistungen, ohne Konto stockt fast alles. Dieser Beitrag zeigt, auf welcher Grundlage Sie den Antrag stellen, welche Gründe eine Bank tatsächlich anführen darf und wie Sie sich gegen eine Ablehnung wehren. Es handelt sich um allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Im Streitfall sind Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung oder ein Fachanwalt die richtigen Ansprechpartner.

Basiskonto trotz negativer Schufa

Der Anspruch und die Rolle der Schufa

Das Zahlungskontengesetz, seit 2016 in Kraft und Umsetzung einer EU Richtlinie von 2014, gibt jedem Verbraucher einen Anspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen. Dazu zählen Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge und das Zahlen mit Karte.

Negative Schufa Einträge, ein niedriger Score, Schulden oder ein Insolvenzverfahren sind für sich genommen kein tragfähiger Grund für eine Ablehnung. Die Verbraucherzentrale NRW nennt das ausdrücklich. Mittelbar kann die Auskunft trotzdem eine Rolle spielen, etwa wenn sie auf ein bestehendes Konto oder auf frühere schwere Vertragsverletzungen hinweist. Fordern Sie vorab Ihre Schufa Selbstauskunft an, dann sehen Sie, was die Bank sehen könnte, und können falsche oder erledigte Einträge korrigieren lassen. Die Bank muss sich auf einen gesetzlichen Grund stützen und diesen grundsätzlich mitteilen, soweit keine Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

Welche Fälle in der Praxis zulässig oder unzulässig sind, fasst die folgende Übersicht nach den Angaben einer Fachkanzlei zusammen.

SituationAblehnung zulässig
Bereits ein nutzbares Konto in Deutschlandin der Regel ja
Konto gesperrt, gekündigt oder durch Pfändung kaum noch brauchbarnein, der Bedarf besteht weiter
Zweifel an der Identität oder Verstoß gegen geldwäscherechtliche Pflichtenja
Straftat gegen die Bank oder schwere Vertragsverletzungja
Früherer Streit mit der Bank ohne weiteren Grundnein

So bereiten Sie den Antrag vor

Stellen Sie den Antrag bei einer Bank, die Girokonten für Privatkunden führt. Ob Filiale oder reines Online Institut, spielt für den Anspruch keine Rolle. Führt die Bank ihre sonstigen Konten über das Internet, muss sie auch das Basiskonto online zugänglich machen. Das erspart Ihnen den Weg zur Filiale, falls die nächste weit entfernt liegt.

Das gesetzliche Formular ist der Weg, an den das Gesetz die Fristen knüpft, eine formlose Anfrage per Mail reicht dafür nicht. Füllen Sie es vollständig aus, denn die Frist beginnt erst mit einem vollständigen Antrag. Die Bank muss Ihre Identität prüfen. Welche Nachweise sie akzeptiert, erfahren Sie dort oder bei einer Beratungsstelle, und sie sollten vor dem Gang zur Bank vorliegen. Geben Sie ehrlich an, ob Sie schon ein Konto führen, denn falsche Angaben sind später ein Kündigungsgrund.

Antrag, Fristen und Kosten

Die Bank muss das gesetzliche Formular kostenlos bereitstellen. Sie muss den Eingang bestätigen und Ihnen eine Kopie des Antrags mitgeben. Bewahren Sie diese Kopie sorgfältig auf, sie belegt später, wann Sie den Antrag gestellt haben. Ist der Antrag vollständig, hat die Bank zehn Geschäftstage Zeit, das Konto einzurichten. Innerhalb derselben Zeitspanne muss sie auch eine Ablehnung mitteilen.

Ein Basiskonto muss nicht kostenlos sein. Die Bank darf angemessene Entgelte verlangen, doch die Preise gehen weit auseinander. Nach einem Vergleich des Verbraucherzentrale Bundesverbands kostete ein Basiskonto in Deutschland im Jahr 2023 bis zu 27,83 Euro im Monat, am meisten in der ganzen EU. Der Verband fordert deshalb eine Obergrenze. Vergleichen Sie vor dem Antrag die Preisverzeichnisse mehrerer Banken, denn die Entgelte dürfen den Zugang nicht faktisch entwerten. Im Preisverzeichnis zählt neben der Grundgebühr auch, was Karte, Überweisungen und Bargeld kosten. Beide Angaben stammen aus älteren Quellen, prüfen Sie die aktuellen Konditionen deshalb vor der Unterschrift.

Wenn die Bank ablehnt

Eine Ablehnung muss in Textform erfolgen und Sie über Ihre Rechte informieren. Reagieren Sie nicht mit einem zweiten Antrag bei derselben Bank, sondern nutzen Sie den gesetzlichen Weg. Beruft sich die Bank auf ein bestehendes Konto, legen Sie die Kündigung oder die Sperrmitteilung der anderen Bank bei, damit erkennbar wird, dass dieses Konto nicht mehr taugt. Zuerst können Sie bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Überprüfung der Ablehnung beantragen, wofür ebenfalls ein Formular existiert. Stellt die BaFin fest, dass die Bank zu Unrecht abgelehnt hat, ordnet sie die Kontoeröffnung an.

Bestätigt die Behörde die Ablehnung, bleibt der Weg zum zuständigen Landgericht. Sie dürfen auch von Anfang an unmittelbar gegen die Bank klagen, was aber Kostenrisiko und Fachwissen verlangt. Eine Beratung durch die Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für Bankrecht ist an dieser Stelle sinnvoll. Auch Schuldnerberatungen kennen die Formulare und begleiten das Verfahren häufig ohne Kosten für Sie. Meldet sich die Behörde mit Rückfragen, antworten Sie fristgerecht und vollständig, denn fehlende Unterlagen verzögern die Entscheidung unnötig. Tragen Sie die Frist von zehn Geschäftstagen im Kalender ein. Bleibt die Antwort aus, haken Sie schriftlich nach und holen Rat bei der Verbraucherzentrale. Halten Sie Antrag, Antwort der Bank und alle E Mails geordnet bereit, denn Behörde und Gericht arbeiten mit diesen Unterlagen.

Bekomme ich ein Basiskonto auch ohne festen Wohnsitz
Ja, die Verbraucherzentrale NRW nennt ausdrücklich auch Obdachlose, Asylsuchende und Geduldete. Die Bank darf den Antrag nicht allein deshalb ablehnen. Für die Identitätsprüfung brauchen Sie aber nachweisbare Angaben, sonst kann eine Ablehnung wegen geldwäscherechtlicher Pflichten zulässig sein.
Ist ein neues Basiskonto automatisch pfändungsgeschützt
Nein. Wünschen Sie Pfändungsschutz, sollten Sie das schon im Antrag ausdrücklich und nachweisbar verlangen, dann richtet die Bank das Konto von Beginn an als Pfändungsschutzkonto ein. Pro Person ist nur ein solches Konto zulässig.
Kann die Bank das Basiskonto später kündigen
Nur unter engen Voraussetzungen, etwa bei falschen Angaben zur Eröffnung, rechtswidriger Nutzung, längerer Nichtnutzung, Wegfall des rechtmäßigen Aufenthalts oder wenn Sie ein anderes nutzbares Konto eröffnet haben. Pauschale Klauseln der Bank halten nicht immer einer Prüfung stand.

Pfändungsschutzkonto Freibetrag mit Kind

Die Kernaussage zuerst

Seit dem 1. Juli 2026 bleiben auf einem Pfändungsschutzkonto rund 1.590 Euro im Monat geschützt. Schulden Sie Ihrem Kind Unterhalt, steigt dieser Betrag, sobald die Bank einen Nachweis erhält. Das Kindergeld wird zusätzlich geschont.

Beim Pfändungsschutzkonto Freibetrag mit Kind entscheidet nicht die Zahl der Kinder im Haushalt, sondern ein Nachweis, den die Bank in den Händen halten muss. Ohne dieses Papier schützt das Konto alle Schuldner gleich, ob mit oder ohne Familie. Viele Eltern merken das erst, wenn die Miete nicht mehr abgebucht wird oder die Karte im Supermarkt abgelehnt wird. Dieser Beitrag zeigt, wie sich der Freibetrag zusammensetzt, was das Kindergeld damit zu tun hat und welche Stellen die Bescheinigung ausstellen. Rechtsberatung ersetzt er nicht. Bei laufenden Pfändungen helfen Schuldnerberatung, Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Pfändungsschutzkonto Freibetrag mit Kind

Wie sich der Freibetrag mit Kind zusammensetzt

Jedes Pfändungsschutzkonto schützt automatisch einen Grundbetrag pro Kalendermonat. Er folgt der Pfändungstabelle zur Zivilprozessordnung und wird jährlich zum 1. Juli angepasst, das nächste Mal am 1. Juli 2027. Ein neuer Kalendermonat beginnt mit frischem Schutz, Reste wirken nur über den Übertrag weiter, den die Fragen unten beschreiben. Eltern erhalten einen Zuschlag, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass ein Teil des Einkommens an unterhaltsberechtigte Personen weiterfließt.

Der Zuschlag staffelt sich nach der Zahl dieser Personen. Die folgende Tabelle zeigt die gerundeten Werte der Bekanntmachung für Juli 2026, wie sie etwa das Portal Lohnsteuer kompakt wiedergibt.

Unterhaltsberechtigte PersonZuschlag je Monat (gerundet)Hinweis
Erste Personetwa 597 Eurokommt zum Grundbetrag hinzu
Zweite bis fünfte Person, je Personetwa 333 Eurozusätzlich zum ersten Zuschlag
Sechste Person und weiterekein weiterer Zuschlagdie Tabelle endet bei fünf Personen

Beim Zusammenrechnen weichen die Quellen leicht voneinander ab. Je nach Rundung kommt für ein Kind inklusive Grundbetrag eine Summe von knapp 2.190 Euro heraus, andere Rechner nennen etwa 2.185 Euro. Maßgeblich ist die Tabelle, nach der Ihre Bank rechnet. Fragen Sie dort nach dem genauen Wert, bevor Sie größere Zahlungen planen. Der Zuschlag greift außerdem nur, wenn tatsächlich eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht. Ein Kind, für das Sie nichts zahlen müssen, erhöht den Freibetrag nicht.

Zum Vergleich lohnt ein Blick auf den Lohn selbst, denn für ihn gilt dieselbe Tabelle. Bei fünf Unterhaltsberechtigten liegt die Höchstgrenze des geschützten Nettolohns bei etwa 3.519 Euro, und erst ab rund 4.866 Euro ist Arbeitseinkommen vollständig pfändbar. Das Pfändungsschutzkonto arbeitet mit eigenen Monatsbeträgen, deshalb können beide Rechnungen voneinander abweichen. Verlassen Sie sich im Zweifel auf die Auskunft der Bank und einer Beratungsstelle.

Kindergeld und der Nachweis gegenüber der Bank

Kindergeld und Kinderzuschlag zählen zu den Sozialleistungen, die zusätzlich zum erhöhten Freibetrag geschützt sind, sofern sie auf dem Pfändungsschutzkonto eingehen. Sie fließen also nicht in die Berechnung des Zuschlags ein, sondern werden obendrauf gerechnet. Ein Merkblatt der Stadt Jena rechnet das mit Zahlen von 2025 vor: 2.145,23 Euro für eine unterhaltsberechtigte Person plus 255 Euro Kindergeld ergeben 2.400,23 Euro. Seit Juli 2026 liegen die Beträge etwas höher, das Prinzip bleibt gleich.

Von allein erhöht die Bank nichts. Sie braucht eine Bescheinigung, die Ihre Unterhaltspflicht belegt. Ausstellen dürfen sie unter anderem die Familienkasse, der Arbeitgeber, der Träger einer Sozialleistung, eine anerkannte Schuldnerberatung sowie Rechtsanwälte und Steuerberater. Viele Banken halten eigene Formulare bereit, das Gesetz schreibt jedoch keines vor. Entscheidend ist, dass die Angaben vollständig sind und von einer dieser Stellen stammen.

Bei Kindergeldbezug kommt die Familienkasse häufig am schnellsten zum Ziel, weil dort die Daten zum Kind bereits vorliegen. Reichen Sie die Bescheinigung möglichst früh ein, am besten bevor eine Pfändung ins Haus steht. Die Bank erhöht den Freibetrag erst, wenn das Papier bei ihr liegt.

Umwandlung und Vorbereitung für Eltern

Ein bestehendes Girokonto muss die Bank auf Ihr Verlangen in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Sprechen Sie das möglichst früh an, am besten bevor ein Gläubiger zugreift, denn jede Woche Verzögerung kann Geld kosten, das Sie für Miete und Essen brauchen.

Legen Sie sich Unterlagen zurecht, die Ihre Pflicht belegen, etwa den Kindergeldbescheid oder einen Unterhaltstitel. Wechseln die Lebensumstände, etwa weil das Kind eine Ausbildung beginnt oder auszieht, sollten Sie das mit einer Beratungsstelle durchsprechen, bevor Sie den alten Nachweis weiter verwenden. Lassen Sie sich die Einreichung der Bescheinigung bestätigen, etwa per Eingangsvermerk oder Mail. Andere Sozialleistungen sind nicht allein wegen ihrer Herkunft geschützt, sie zählen zum Freibetrag und lassen ihn nicht wachsen. Bei Unsicherheit fragen Sie vor jeder größeren Überweisung bei der Bank nach dem aktuell geschützten Betrag. Planen Sie die Abbuchungen außerdem so, dass Miete, Strom und Versicherungen zuerst fällig werden, denn der Schutz gilt pro Kalendermonat und jede Zahlung verbraucht den Betrag, ganz gleich wann sie anfällt.

Was passiert mit Geld, das ich im Monat nicht ausgegeben habe
Ungenutzte geschützte Beträge dürfen in die folgenden drei Monate mitgenommen und dort zuerst verbraucht werden. Es zählt nur Geld, das tatsächlich auf dem Konto liegt, und der Übertrag ist auf den im Vormonat geschützten Betrag begrenzt. Nach drei Monaten verfällt der Rest.
Welche Stelle entscheidet, wenn eine Behörde keine Bescheinigung ausstellt
Verweigert eine der genannten Stellen das Papier, entscheidet das Vollstreckungsgericht. Handelt es sich um einen öffentlichen Gläubiger wie das Finanzamt, ist die zuständige Vollstreckungsbehörde die richtige Adresse. Eine Schuldnerberatung kann den Antrag vorbereiten.
Reicht der Freibetrag nicht, weil mein Einkommen höher ist
Liegt Ihr Einkommen über dem automatisch geschützten Betrag, kann beim Vollstreckungsgericht ein höherer Freibetrag beantragt werden. Das Gericht prüft den Einzelfall. Ob sich ein Antrag lohnt, klären Sie am besten mit einer Schuldnerberatung oder einem Fachanwalt.
Darf ich mehrere Pfändungsschutzkonten führen
Pro Person ist nur ein Pfändungsschutzkonto zulässig. Haben Sie bei mehreren Banken ein Konto, muss der Schutz auf eines davon konzentriert werden. Dabei hilft die Verbraucherzentrale oder die Schuldnerberatung vor Ort.

Pfändungsschutzkonto Gültigkeit und Bescheinigung verlängern

Beim Suchen nach Pfändungsschutzkonto Gültigkeit und Bescheinigung verlängern stößt man auf zwei Fragen, die gern vermischt werden. Die erste lautet, wie lange eine Bescheinigung über erhöhte Freibeträge bei der Bank gilt. Die zweite betrifft einen gerichtlichen Schutz für Konten, auf die regelmäßig nur geschützte Beträge eingehen. Beides folgt eigenen Regeln, und für beides sind andere Stellen zuständig. Der Beitrag ordnet das sachlich ein und stützt sich auf Angaben der Verbraucherzentrale NRW. Er ist keine Rechtsberatung. Für Ihren Fall sind eine anerkannte Schuldnerberatung, die Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt die richtigen Ansprechpartner.

Pfändungsschutzkonto Gültigkeit und Bescheinigung verlängern

Wie lange eine Bescheinigung gilt

Die Bescheinigung belegt gegenüber der Bank, dass sich Ihr Freibetrag erhöht, etwa wegen Unterhaltspflichten oder bestimmter Sozialleistungen. Nach Darstellung der Verbraucherzentrale ist sie grundsätzlich unbefristet. Die Bank muss sie jedoch mindestens zwei Jahre lang berücksichtigen. Trägt der Aussteller ein Enddatum ein, gilt sie für genau diesen Zeitraum. Ein solches Datum sollten Sie sich im Kalender notieren, am besten mit mehreren Wochen Vorlauf, denn auch Aussteller brauchen Bearbeitungszeit.

Prüfen Sie das Papier, bevor Sie es abgeben. Stimmen Name, Zeitraum und die genannten Personen, wirft die Bank keine Fragen auf. Fehlt eine Angabe oder ist ein Datum unleserlich, geht der Nachweis zurück, und Sie verlieren Tage, in denen der niedrigere Freibetrag gilt. Eine Kopie für die eigenen Unterlagen ist deshalb Pflicht, wenn Sie später belegen wollen, was wann vorlag.

Ihre Bank beachtet die Bescheinigung ab dem zweiten Geschäftstag nach der Vorlage. Bis dahin kann es knapp werden, deshalb lohnt es sich, Unterlagen nicht erst zum Monatsende abzugeben. Sorgen Sie dafür, dass sich das Datum der Übergabe belegen lässt, etwa mit einer Eingangsbestätigung in der Filiale oder per Einschreiben.

Nach Ablauf von zwei Jahren darf die Bank eine neue Bescheinigung verlangen. Sie muss das mindestens zwei Monate vorher deutlich mitteilen. Früher darf sie nur nachfordern, wenn greifbare Hinweise dafür sprechen, dass die Angaben nicht mehr stimmen. Mit einem solchen Schreiben im Briefkasten bleibt also Zeit, in Ruhe einen neuen Nachweis zu besorgen. Wichtig ist nur, dass Sie die Frist im Blick behalten und nicht bis zum letzten Tag warten, denn jede Verzögerung beim Aussteller geht zu Ihren Lasten.

Bescheinigung verlängern oder neu beantragen

Eine Verlängerung im strengen Sinn gibt es nicht. In der Praxis stellen Sie bei der zuständigen Stelle einen neuen Antrag, und der Aussteller bescheinigt die dann bestehenden Verhältnisse. Sozialleistungsträger und Familienkassen müssen auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen. Anerkannte Schuldner und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen, Rechtsanwälte, Steuerberater und Arbeitgeber dürfen es, sind dazu aber nicht verpflichtet. Hilfreich ist die gemeinsame Musterbescheinigung, die Schuldnerberatungsverbände und die Deutsche Kreditwirtschaft abgestimmt haben, weil Banken sie erfahrungsgemäß gut verarbeiten können.

Planen Sie den Neuantrag rechtzeitig ein. Für eine Bescheinigung über Kindergeld ist die Familienkasse Ansprechpartner, bei Leistungen wie Bürgergeld oder Wohngeld an die zahlende Stelle. Welche Unterlagen der Aussteller sehen will, erfahren Sie bei ihm, meist sind es aktuelle Bescheide. Am besten stellen Sie den Antrag, sobald die Bank die Aufforderung schickt, und nicht erst kurz vor Fristende.

Hält die Bank eine vorgelegte Bescheinigung für unrichtig, muss sie das unverzüglich mitteilen. Schweigt sie, legt sie die Angaben so zugrunde, wie sie vorgelegt wurden. Das schützt Sie vor Überraschungen am Monatsanfang, wenn Ihr Guthaben eigentlich frei sein müsste. Widerspricht die Bank später doch, verlangen Sie die Begründung schriftlich, damit Beratungsstelle oder Gericht den Streitpunkt genau erkennen können.

Stellt niemand eine Bescheinigung aus oder erkennt die Bank sie nicht an, können Sie beim Vollstreckungsgericht die pfändungsfreien Beträge festsetzen lassen. Geht es um Forderungen von Behörden, entscheidet die Vollstreckungsbehörde. Lehnt die Bank eine ordnungsgemäße Bescheinigung zu Unrecht ab, kommt nach Darstellung der Verbraucherzentrale eine einstweilige Verfügung gegen die Bank in Betracht. Dafür ist anwaltliche Hilfe ratsam, denn solche Verfahren haben Formvorschriften und Fristen.

Befristeter Schutz für Konten mit geringen Eingängen

Neben der Bescheinigung gibt es einen zweiten Schutz, der häufig mit der Gültigkeit des Kontos verwechselt wird. Liegen Ihre Eingänge regelmäßig unter dem Freibetrag, können Sie beim Vollstreckungsgericht beantragen, dass das Konto für jeweils höchstens zwölf Monate als unpfändbar gilt. Rechtsgrundlage ist § 907 ZPO. Sie müssen belegen, dass in den vergangenen sechs Monaten überwiegend unpfändbare Beträge eingegangen sind, und glaubhaft machen, dass dies in den kommenden sechs Monaten so bleibt. Ältere Merkblätter nennen für den Blick nach vorn zwölf Monate. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext, den das Gericht oder Ihre Beratungsstelle benennen kann.

Ein Antrag nach § 907 ZPO verlangt Belege. Üblich sind Kontoauszüge der vergangenen sechs Monate und Bescheide über die Leistungen, aus denen die Eingänge stammen. Reichen Sie das Material vollständig ein, denn Nachforderungen kosten Zeit. Wegen der Befristung sollten Sie den nächsten Antrag stellen, bevor die laufende Anordnung endet, damit zwischen beiden keine Lücke entsteht. Wird der Antrag abgelehnt oder bleibt eine Entscheidung aus, sollten Sie die Beratungsstelle einschalten, damit die Begründung geprüft und über Rechtsmittel gesprochen werden kann.

Welche Stelle was entscheidet und wie sich beide Wege unterscheiden, zeigt die Übersicht.

MerkmalBescheinigungAnordnung der Unpfändbarkeit
Wer entscheidetAussteller, die Bank prüftVollstreckungsgericht
WirkungErhöht die FreibeträgeKonto insgesamt unpfändbar
WeiterführungNeue BescheinigungNeuer Antrag
Was passiert nach Ablauf einer befristeten Bescheinigung
Ohne gültigen Nachweis kann die Bank die erhöhten Freibeträge nicht mehr berücksichtigen. Es gilt dann nur der Grundfreibetrag. Reichen Sie deshalb rechtzeitig eine neue Bescheinigung ein.
Kann ich eine Bescheinigung früher erneuern
Ändern sich Ihre Verhältnisse, etwa weil ein Kind auszieht oder eine Sozialleistung endet, kann eine aktuelle Bescheinigung sinnvoll sein. Fragen Sie dazu Ihre Beratungsstelle.
Gilt die Bescheinigung bei einem Bankwechsel weiter
Die Bescheinigung wird gegenüber der kontoführenden Bank vorgelegt. Fragen Sie vor einem Wechsel bei der neuen Bank nach, ob sie die bisherige akzeptiert oder einen neuen Nachweis verlangt.

Wertpapierdepot als Sicherheit für einen Kredit

Kernaussagen im Überblick

Bei einem Kredit gegen das Depot bleiben die Wertpapiere in Ihrem Besitz, dienen der Bank aber als Pfand. Wie viel Sie bekommen, hängt vom Beleihungswert ab, der je nach Papier deutlich unter dem Kurswert liegt. Sinken die Kurse, verlangt die Bank Nachschuss oder verkauft Bestände.

Wertpapierdepot als Sicherheit für einen Kredit ist ein Modell für Anleger, die Geld brauchen, ohne ihre Positionen aufzulösen. Man leiht sich einen Betrag bei der Depotbank und verpfändet dafür Aktien, Fonds oder ETFs. Der Verkauf entfällt, und damit fällt zunächst auch keine Steuer auf Kursgewinne an. Im Gegenzug tragen Sie ein Risiko, das viele Anleger unterschätzen, weil die Bank bei fallenden Kursen das Pfand verwerten darf. Der folgende Beitrag erklärt Ablauf, Zahlen und Fallstricke auf Grundlage von Verbraucherportalen und Bankunterlagen. Er ist keine Anlage oder Rechtsberatung. Vor einer Entscheidung sollten Sie die Konditionen Ihrer Bank prüfen und im Zweifel die Verbraucherzentrale oder einen unabhängigen Berater fragen.

Wertpapierdepot als Sicherheit für einen Kredit

So funktioniert der Kredit gegen das Depot

Fachleute sprechen von Lombardkredit oder Wertpapierkredit. Sie vereinbaren mit Ihrer Depotbank einen Kreditrahmen, die Wertpapiere im Depot werden zugunsten der Bank verpfändet, und Sie nutzen das Geld nach Bedarf. Zinsen fallen nach Angaben von extraETF nur auf den tatsächlich genutzten Betrag an und werden meist quartalsweise abgerechnet. Flexibel bleibt die Rückzahlung, eine feste Laufzeit mit Raten gibt es in der Regel nicht.

Wie hoch der Rahmen ausfällt, bestimmt der Beleihungswert. Er ergibt sich aus dem Marktwert der Papiere, multipliziert mit einem Faktor, den die Bank je nach Risiko festlegt. Ein breit gestreutes ETF Depot wird großzügiger bewertet als ein paar spekulative Einzeltitel. Zwischen den Instituten gibt es deutliche Unterschiede. Bei Vergleichen aus diesem Jahr lagen die Beleihungsgrenzen für ETFs zwischen 40 und 80 Prozent, und die Sollzinsen reichten von gut vier bis gut sieben Prozent. Aktuelle Konditionen müssen Sie bei Ihrer Bank erfragen, denn sie schwanken mit dem Leitzins.

Niedriger als vermutet sind die Hürden. Mindestdepotvolumen und Bonitätsprüfung spielen eine geringere Rolle als bei einem Ratenkredit, weil das Depot als Sicherheit genügt. Das ändert nichts daran, dass Sie den Kredit am Ende aus eigenem Einkommen zurückzahlen müssen.

Beleihungswerte nach Wertpapierart

Banken bewerten nicht jedes Papier gleich. Je stabiler und handelbarer ein Wert, desto höher der Anteil, den die Bank anrechnet. Die nachfolgende Tabelle zeigt Spannen, die die Volksbanken Raiffeisenbanken für ihren Lombardkredit nennen. Andere Institute rechnen anders, die Werte dienen nur zur Orientierung.

WertpapierartÜblicher Beleihungswert vom Kurswert
Aktien großer Unternehmen50 bis 70 Prozent
Aktien kleinerer Unternehmen30 bis 50 Prozent
Spekulative Werte0 Prozent
Staatsanleihenbis 100 Prozent
Unternehmensanleihen50 bis 80 Prozent
Aktienfondsbis 80 Prozent
Rentenfondsbis 85 Prozent

Vergleichen Sie auch die Regeln Ihrer Bank, denn sie rechnet nicht zwingend mit den Spannen der Tabelle. Manche Institute setzen für einzelne Fonds oder Aktien eigene Quoten an, andere schließen Papiere mit geringer Handelbarkeit ganz aus. Ein Blick in die Beleihungsliste im Kundenbereich zeigt, welcher Anteil Ihres Depots überhaupt zählt.

Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Werten verdeutlicht die Wirkung: Ein Fondsdepot von 20.000 Euro, das mit 60 Prozent beliehen wird, trägt einen Kredit bis 12.000 Euro. Ausgeschöpft wird dieser Rahmen sinnvollerweise nie ganz, weil sonst schon ein kleiner Kursrückgang Folgen hat.

Wenn die Kurse fallen

Der Beleihungswert folgt dem Kurs. Sinkt der Depotwert, sinkt auch der Rahmen, und liegt er unter dem tatsächlich genutzten Kredit, greift die Bank ein. Im Beispiel von oben bedeutet ein Kursrückgang von 20 Prozent einen Depotwert von 16.000 Euro und einen Beleihungswert von 9.600 Euro. Haben Sie 10.000 Euro abgerufen, liegen Sie dann über der Grenze.

Wie das Verfahren abläuft, zeigt das Informationsblatt eines Brokers aus dem Jahr 2025. Zuerst fordert die Bank auf, den Fehlbetrag zurückzuzahlen oder weitere Sicherheiten zu hinterlegen, dafür bleiben mindestens 14 Tage. Wird nicht reagiert und fällt die Deckung unter 90 Prozent, kündigt sie den überschüssigen Teil fristlos und setzt eine Frist von 30 Kalendertagen. Danach verkauft die Bank ohne Rücksprache und rechnet den benötigten Betrag mit einem Aufschlag von zehn Prozent hoch. Die Verkäufe laufen als Marktorder, auf Zeitpunkt und Kurs haben Sie keinen Einfluss. Andere Institute regeln das abweichend, lesen Sie daher die Kreditbedingungen genau.

Ein weiterer Punkt betrifft Zinsen und Steuern. Kreditzinsen sind für Privatanleger in der Regel nicht als Werbungskosten absetzbar, es sei denn, die Papiere dienen gewerblichen Einkünften oder der Vermietung. Einen Steuervorteil sollten Sie also nicht einplanen. Im Zweifel klärt das eine Steuerberatung.

Für wen sich das Modell rechnen kann

Sinnvoll wirkt der Kredit für Anleger, die kurzfristig Geld brauchen und nicht in einer Schwächephase verkaufen wollen. Voraussetzung ist ein Puffer: Nutzen Sie den Rahmen nur zu einem Bruchteil, überstehen Sie auch Kursrückgänge ohne Nachschussforderung. Ein Verbraucherportal hält für viele Kreditnehmer einen gewöhnlichen Ratenkredit für die bessere Wahl, weil er ohne Kursrisiko auskommt. Dem steht gegenüber, dass der Wertpapierkredit teils günstiger verzinst wird als der Dispo.

Weniger passend ist er, wenn der Kredit Konsum finanziert und die Rückzahlung unsicher ist, oder wenn das Depot bereits konzentriert auf wenige Titel gesetzt ist. Dann verstärken sich Verluste, denn die Schuld bleibt in voller Höhe bestehen, während der Depotwert sinkt. Rechnen Sie vor dem Abschluss durch, wie viel Kursrückgang Ihr Depot verkraftet, bevor die Bank reagiert.

Welches Mindestdepot verlangen die Banken
Laut einem Vergleich vom Frühjahr 2026 reichen die Anforderungen von 1.000 bis 10.000 Euro Depotvolumen, je nach Bank. Prüfen Sie die aktuelle Preisliste Ihres Instituts.
Kann ich den Kredit jederzeit zurückzahlen
Ja, die Rückzahlung gilt als flexibel, denn es gibt keine feste Laufzeit mit Raten. Zinsen berechnet die Bank nur für die Zeit, in der Sie den Betrag nutzen. Details stehen in den Kreditbedingungen.
Spielt die Schufa eine Rolle
Die persönliche Bonität hat nach Einschätzung von extraETF eine untergeordnete Rolle, weil das Depot als Pfand dient. Die Bank entscheidet dennoch nach eigenen Kriterien über den Rahmen.

Dispokredit mit Pfändungsschutzkonto

Dispokredit mit Pfändungsschutzkonto passt auf den ersten Blick nicht zusammen, und genau darin liegt der Kern des Problems. Ein Girokonto, das auf Pfändungsschutz umgestellt wird, darf nur noch mit Guthaben geführt werden. Der Überziehungsrahmen, auf den sich viele Haushalte über Jahre verlassen haben, steht danach nicht mehr zur Verfügung. Steht das Konto zum Zeitpunkt der Umstellung bereits im Minus, stellt sich die Frage, was aus der Schuld wird und ob das nächste Gehalt überhaupt ankommt. Der Beitrag ordnet das sachlich ein und stützt sich auf Angaben der Verbraucherzentrale NRW. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall sind eine anerkannte Schuldnerberatung, die Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt die richtigen Ansprechpartner.

Dispokredit mit Pfändungsschutzkonto

Was mit dem Dispo bei der Umstellung geschieht

Das Pfändungsschutzkonto ist ein gewöhnliches Girokonto mit einer zusätzlichen Schutzfunktion, und diese Funktion arbeitet ausschließlich auf Guthabenbasis. Nach Darstellung der Verbraucherzentrale endet ein eingeräumter Dispo mit der Umwandlung, oder die Bank darf ihn kündigen. Die Formulierungen in den Quellen weichen hier leicht voneinander ab. In der Praxis läuft beides darauf hinaus, dass Sie nach der Umstellung nichts mehr überziehen können, nicht einmal um wenige Euro.

Stillschweigend hinnehmen muss die Bank eine Überziehung ebenfalls nicht. Rechnen Sie deshalb damit, dass Lastschriften, die Ihr Guthaben übersteigen, nicht eingelöst werden und dafür Gebühren entstehen können. Mieten, Strom und Versicherungsbeiträge sollten Sie so planen, dass am Fälligkeitstag genug Geld auf dem Konto liegt. Hilfreich ist ein Blick auf den Tag, an dem Ihr Gehalt oder Ihre Rente eingeht. Liegen Abbuchungen davor, lässt sich der Termin bei vielen Vertragspartnern auf einen späteren Tag im Monat verschieben.

Immerhin gibt es einen Lichtblick. Haben Sie bisher regelmäßig im Dispo gelebt, können Sie mit dem Pfändungsschutzkonto zumindest einen Puffer aufbauen. Nicht verbrauchtes Guthaben wird nach Angaben der Verbraucherzentrale in die folgenden drei Monate übertragen. Ein kleiner Betrag, der im Monat übrig bleibt, ersetzt also nach und nach das, was früher der Überziehungsrahmen abgefangen hat.

Minussaldo, Verrechnung und laufende Raten

Ab dem Moment, in dem Sie die Umwandlung erklären, darf die Bank neue Gutschriften nicht mehr mit ihren eigenen Forderungen verrechnen. Das regelt § 901 ZPO, und es ist der eigentliche Vorteil der Umstellung: Ihr Einkommen wird nicht länger automatisch vom Minus aufgezehrt. Lassen Sie sich den Zeitpunkt Ihrer Erklärung schriftlich bestätigen, denn von diesem Datum hängt ab, welche Eingänge geschützt sind.

Der bisherige Minussaldo verschwindet dadurch nicht. Die Bank bucht ihn nach Angaben der Verbraucherzentrale auf ein zweites Buchungskonto aus. Bestehen bleibt die Schuld, sie ist aber vom Guthabenkonto getrennt, und neue Gutschriften stehen Ihnen im Rahmen der Freibeträge zur Verfügung. Zu den Zinsen auf diese Altschuld vertritt die Verbraucherzentrale die Ansicht, dass nur noch der gesetzliche Verzugszins berechnet werden dürfe und nicht mehr der Dispozins. Ob Ihre Bank das ebenso handhabt, sollten Sie nachfragen, denn nicht jedes Institut folgt dieser Auffassung.

Bitten Sie die Bank außerdem um eine Aufstellung, wie hoch der Saldo am Stichtag der Umwandlung war und welche Zinsen seither berechnet wurden. Mit dieser Übersicht kann die Beratungsstelle einschätzen, ob die Forderung stimmt und wie sich die Rückzahlung sinnvoll gestalten lässt.

Aufmerksamkeit verdienen außerdem Kreditraten, die per Dauerauftrag oder Lastschrift vom Girokonto laufen. Sie werden nach Angaben der Verbraucherzentrale häufig weiter abgebucht, und jede dieser Abbuchungen zehrt am geschützten Betrag. Wollen Sie das vermeiden, müssen Sie die Vereinbarung aktiv beenden oder neu verhandeln. Von selbst ändert sich daran nichts.

Eine Rückzahlungsvereinbarung für den Minussaldo müssen Sie nicht unterschreiben. Bevor Sie etwas zusagen, lohnt ein Gespräch mit einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle. Dort wird geprüft, welche Raten Sie sich tatsächlich leisten können, ohne den Lebensunterhalt zu gefährden.

Wann Sie handeln sollten

Steht Ihr Konto im Minus und liegt zugleich eine Pfändung vor, haben Sie nach Darstellung der Verbraucherzentrale einen Monat Zeit für die Umwandlung. Verstreicht diese Frist, wird es schwierig. Stellen Sie den Antrag deshalb vor dem nächsten größeren Zahlungseingang und nicht erst, wenn das Geld bereits verrechnet wurde.

Prüfen Sie vor dem Antrag die Kontoauszüge der letzten Monate. Notieren Sie, welche Beträge regelmäßig abgebucht werden, welche davon unvermeidbar sind, etwa Miete, Energie und Versicherungen, und welche sich kündigen oder verschieben lassen. Mit dieser Liste fällt es leichter, den ersten Monat ohne Überziehung zu überstehen. Er gilt als der schwierigste, weil der gewohnte Puffer fehlt und die Abbuchungen noch auf den alten Rhythmus eingestellt sind.

Zum Vorgehen gehört, dass Sie bei der Bank schriftlich versichern, kein weiteres Pfändungsschutzkonto zu führen. Pro Person ist nur eines zulässig. Zahlen Sie danach Ihr Einkommen auf dieses Konto und halten Sie Abbuchungen im Rahmen des Guthabens. Bei einem gemeinsamen Konto müssen Sie sich um ein Einzelkonto kümmern, weil der Schutz an eine einzelne Person gebunden ist.

Über die Altschuld sollten Sie parallel mit der Bank sprechen. Manche Institute sind zu Ratenzahlungen bereit, andere geben die Forderung an Inkassounternehmen ab. Ein Schreiben, das Sie nicht verstehen, gehört zur Beratungsstelle und nicht in die Schublade. Je früher dort jemand auf die Unterlagen schaut, desto mehr Spielraum bleibt für ein ruhiges Gespräch über die Rückzahlung.

Darf ich meine Kreditkarte weiter nutzen
Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind Kreditkarten mit Verfügungsrahmen auf einem Pfändungsschutzkonto nicht mehr nutzbar. Prepaid Karten, die vorher aufgeladen werden, bilden die Ausnahme. Fragen Sie Ihre Bank, welche Karte sie weiterführt.
Wie schnell muss die Bank das Konto umstellen
Das Konto wird ab dem vierten Geschäftstag nach Ihrer Erklärung als Pfändungsschutzkonto geführt. Die Umwandlung selbst kostet nichts. Halten Sie Ihren Antrag schriftlich fest, damit Sie Datum und Eingang später belegen können.
Kann ich ein Konto im Minus überhaupt umwandeln
Ja, ein überzogenes Konto darf umgewandelt werden. Echter Schutz besteht allerdings nur für Guthaben. Je eher Sie umstellen, desto weniger Geld wird zuvor mit dem Minus verrechnet.

Bausparvertrag Guthaben auszahlen ohne Kündigung

Beim Bausparvertrag Guthaben auszahlen zu lassen, ohne den Vertrag zu kündigen, gelingt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist die Phase, in der sich der Vertrag befindet: Ansparzeit, Zuteilungsreife oder Darlehensphase. Kennen Sie die Unterschiede, vermeiden Sie unnötige Verluste an Zinsen, Gebühren und staatlicher Förderung.

Bausparvertrag Guthaben auszahlen ohne Kündigung

Guthaben auszahlen bei Zuteilung statt Kündigung

Solange ein Vertrag noch ansparen muss, bleibt Ihnen nur die Kündigung, wenn Sie das Geld wollen. Erreicht er die Zuteilungsreife, ändert sich die Lage. Sie ist in der Regel an ein Mindestguthaben und eine Mindestbewertungszahl geknüpft, die Ihre Bausparkasse im Vertrag nennt. Dann können Sie das Guthaben abrufen und auf das Bauspardarlehen verzichten, ohne den Vertrag im rechtlichen Sinn zu kündigen. Die Bausparkasse zahlt in diesem Fall das angesparte Geld samt Zinsen aus, nicht mehr und nicht weniger. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dabei nicht an, auch Verluste durch eine zu frühe Kündigung entfallen.

Beantragen müssen Sie die Auszahlung allerdings selbst. Einen Zwang, das Darlehen zu nehmen, gibt es nicht. Ein Ratgeber nennt für den Antrag nach der Zuteilung eine Frist von 15 Monaten; die verbindliche Angabe finden Sie in den Allgemeinen Bausparbedingungen Ihrer Bausparkasse. Im Antrag stehen Name, Anschrift, Vertragsnummer und Kontoverbindung. Das Institut stellt in der Regel ein Formular bereit, ein formloses Schreiben genügt aber ebenfalls.

Ist der Vertrag noch nicht so weit, lässt sich die Zuteilungsreife beschleunigen. Eine Einmalzahlung, eine höhere Sparrate oder eine niedrigere Bausparsumme verkürzen die Wartezeit. Rechnen Sie vorher durch, ob die frühere Zuteilung den Aufwand lohnt, denn die Darlehensphase interessiert Sie ohnehin nicht. Zusätzliche Einzahlungen binden Ihr Geld allerdings noch länger, falls die Bausparkasse die Zuteilung am Ende doch später ansetzt als erwartet, und das sollten Sie einplanen.

Vor dem Antrag lohnt eine kurze Vorbereitung. Fordern Sie einen aktuellen Kontostand an und lassen Sie sich bestätigen, ob der Vertrag schon zuteilungsreif ist. Erfragen Sie danach Kosten, Fristen und die Folgen für Prämien. Reichen Sie den Antrag erst ein, wenn alle Antworten schriftlich vorliegen, damit Sie später etwas in der Hand haben.

Teilung des Vertrags und Auszahlung eines Teilbetrags

Brauchen Sie nur einen Teil des Geldes, muss nicht gleich der ganze Vertrag aufgelöst werden. Manche Bausparkassen teilen den Vertrag in zwei Verträge. Der angesparte Teil erreicht dann schneller die Zuteilungsreife, der andere Teil wird nach einem neuen Tarif weiter bespart. Ob und zu welchen Konditionen das Haus teilt, regeln die Bedingungen. Fragen Sie deshalb schriftlich nach, bevor Sie eine Kündigung losschicken, die sich nicht mehr zurücknehmen lässt.

Ein zweiter Weg führt über den Verkauf oder die Abtretung des Vertrags. Damit umgehen Sie die Kündigungsfrist, brauchen dafür aber die vorherige Abstimmung mit der Bausparkasse, denn ohne ihre Zustimmung ist die Abtretung nicht wirksam. Erwägen Sie das, vergleichen Sie den möglichen Erlös mit dem Wert des Vertrags, damit am Ende nicht der Käufer den größeren Vorteil hat.

Drängt die Zeit, bleibt die ordentliche Kündigung mit einer Frist von drei bis sechs Monaten je nach Bausparkasse und Tarif. Das Geld fließt erst nach Ablauf. Möchten Sie früher an das Guthaben, stimmt das Institut meist nur gegen eine Entschädigung zu. Ein Ratgeber nennt dafür 0,5 bis 1,0 Prozent der Bausparsumme, die mit jedem Monat vor Fristende steigt. Den echten Wert nennt Ihnen Ihre Bausparkasse.

Einige Häuser halten eigene Formulare für die Teilkündigung bereit. Fragen Sie dort nach, ob ein Teilbetrag ausgezahlt werden kann und was mit dem Rest passiert. Ein neuer Teilvertrag kann außerdem neue Gebühren auslösen, und das sollten Sie vor der Unterschrift wissen.

Prämien, Gebühren und Fristen im Überblick

Die Übersicht zeigt, welche Folgen die Auszahlung in den einzelnen Phasen hat. Die Zahlen stammen aus Ratgebern und gelten nur, wenn Ihre Bedingungen nichts anderes vorsehen.

PhaseWie Sie ans Geld kommenFolgen
AnsparzeitKündigung mit WartezeitAbschlussgebühr bleibt verloren, bei früherer Auszahlung zusätzliche Kosten
ZuteilungsreifeAntrag auf Auszahlung ohne DarlehenKeine Abzüge, Zinsen werden gutgeschrieben
DarlehensphaseNur eingeschränktDas Darlehen läuft meist bereits

Erstattet wird die Abschlussgebühr in der Regel nicht. Hinzu kommt die Wohnungsbauprämie. Bei Verträgen ab 2009 entfällt sie, wenn Sie vor der Zuteilung kündigen oder das Geld nicht für den Wohnbedarf einsetzen. Eine freie Verwendung ohne Verlust der Prämie ist erst nach sieben Jahren möglich, und nur, wenn der Vertrag vor dem 25. Geburtstag begann. Bei älteren Verträgen bis Ende 2008 müssen Sie die Prämien zurückzahlen, falls Sie innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist kündigen.

Handelt es sich um einen Wohn-Riester-Vertrag, gelten gesonderte Regeln für die Zulagen und deren mögliche Rückforderung. Lassen Sie sich in diesem Fall schriftlich beraten, bevor Sie etwas abrufen oder kündigen. Das Gleiche gilt, wenn Sie Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage bezogen haben und die Sperrfristen kennen möchten, denn die Fristen laufen je nach Vertragsbeginn unterschiedlich. Dieser Text fasst Sachinformationen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie von Ihrer Bausparkasse, Streitfälle klärt die Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht.

Welche Angaben gehören in den Auszahlungsantrag
Anzugeben sind Name, Anschrift, Vertragsnummer und Ihre Kontoverbindung. Bei einer Kündigung kommt das gewünschte Datum hinzu. Eine formlose Mitteilung genügt in vielen Fällen, Formulare der Bausparkasse beschleunigen aber die Bearbeitung.
Lohnt sich die Auszahlung ohne Darlehen
Das hängt vom Zinssatz ab. Ein niedrig verzinstes Guthaben bringt auf dem Tagesgeld unter Umständen mehr, ein günstiges Darlehen kann dagegen später wertvoll sein. Vergleichen Sie beides, bevor Sie auf das Darlehen verzichten.
Kann ich einen Vertrag in der Darlehensphase auszahlen lassen
Dort sind die Optionen enger als in der Sparphase oder bei Zuteilungsreife, weil Sie das Darlehen in der Regel bereits genutzt haben. Welche Schritte erlaubt sind, steht in den Bedingungen und lässt sich bei der Bausparkasse erfragen.

Hausratversicherung Kinder mitversichert bis zum Auszug

Schnell erfasst

Ob Ihr Kind unter dem Dach der Elternpolice bleibt, hängt an drei Punkten: dem Wohnsitz, dem Tarif und der Dauer von Ausbildung oder Studium. Den verbindlichen Rahmen liefern allein die Bedingungen Ihres Vertrags. Die Beispiele unten zeigen übliche Muster, mehr nicht.

In der Hausratversicherung sind Kinder mitversichert, solange sie zum Haushalt der Eltern gehören, doch spätestens mit dem Auszug stellt sich die Frage, wie lange der Schutz noch trägt. Viele Familien verlassen sich darauf, dass es schon irgendwie passt, und merken erst nach einem Einbruch im Studentenzimmer, dass die Police Grenzen hat.

Hausratversicherung Kinder mitversichert bis zum Auszug

Hausratversicherung Kinder mitversichert im Elternhaus

Solange der Nachwuchs den ersten Wohnsitz bei den Eltern hat, zählen seine Sachen zum versicherten Hausrat. Das gilt für Kleinkinder ebenso wie für volljährige Kinder, die noch im Kinderzimmer wohnen, und es gilt ohne Aufpreis. Eine gesonderte Anmeldung braucht es nicht, denn die Police deckt den gesamten Haushalt ab, und dazu gehören Laptop, Fahrrad oder Spielekonsole genauso wie Möbel und Kleidung der Eltern.

Wichtiger als die Mitversicherung selbst ist die Versicherungssumme. Tarife mit einer Summe pro Quadratmeter Wohnfläche rechnen mit einem festen Betrag je Quadratmeter, bei älteren Verträgen gilt eine frei vereinbarte Summe. Passt sie nicht zum Wert aller Gegenstände im Haus, droht eine Unterversicherung, und im Schadenfall wird die Entschädigung gekürzt. Ein Kind, das sich ein teures Instrument oder einen starken Rechner zugelegt hat, verändert diese Rechnung spürbar.

Prüfen Sie daher in der Police, welche Wertgrenzen für Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen gelten. Jugendliche besitzen Technik, deren Preis die üblichen Grenzen für Elektronik schnell ausreizt.

Maßgeblich ist für die Versicherer meist die Meldeadresse. Bleibt Ihr Kind dort gemeldet, wo Sie wohnen, spricht vieles dafür, dass es zum Haushalt zählt, auch wenn es unter der Woche woanders schläft. Ändert sich die Meldung, sollten Sie das dem Versicherer mitteilen. Rechnungen und Fotos von teuren Geräten erleichtern später die Schadenmeldung erheblich.

Auszug und Vorsorgeschutz für den ersten Hausstand

Zieht Ihr Kind aus und gründet seinen ersten eigenen Hausstand, bleiben die Sachen bei manchen Versicherern für einen begrenzten Zeitraum über die Elternpolice geschützt. Je nach Gesellschaft beträgt er etwa sechs oder zwölf Monate. Man spricht von einer Vorsorgeversicherung, die einige Gesellschaften kostenfrei einschließen. Andere sehen sie nur in teureren Tarifen vor, und manche streichen sie ganz.

Neuere Tarife nach Wohnfläche gehen teils weiter und decken das Hab und Gut des Kindes bis zur Entschädigungsgrenze, die häufig bei 500.000 Euro liegt. Verlassen Sie sich darauf allerdings nicht, ohne nachzufragen. Eine kurze Mail an den Versicherer genügt, um schriftlich zu erfahren, wie lange Ihr Kind noch eingeschlossen ist und ob sich der Vertrag erweitern lässt.

Plant Ihr Kind eine eigene Wohnung mit eigenem Mietvertrag, sollte es spätestens vor Ablauf der Vorsorgefrist eine eigene Hausratversicherung abschließen. Allein oder in einer Wohngemeinschaft kommt Ihr Kind mit einem einfachen Tarif schon günstig weg. In einer WG genügt eine einzige Police für alle, deren Beitrag sich auf die Mitbewohner verteilen lässt.

Spätestens wenn Ihr Kind einen eigenen Haushalt mit wertvollen Gegenständen führt, empfiehlt sich eine eigene Police. Ziehen Sie außerdem selbst um, etwa in eine kleinere Wohnung, passen Sie Ihre Versicherungssumme an. Sonst zahlen Sie für Schutz, den niemand braucht, oder liegen im Schadenfall zu niedrig.

Ausbildung, Studium und Zeit im Ausland

Für Azubis und Studierende gelten häufig großzügigere Regeln, weil das Zimmer am Ausbildungsort als Außenstelle des Elternhauses angesehen wird. Einige Versicherer verlängern die Außenversicherung für die gesamte Dauer von Lehre oder Studium. Anderswo ist die Entschädigung für ein WG oder Wohnheimzimmer auf rund zehn Prozent der Versicherungssumme begrenzt, wenn der Erstwohnsitz bei den Eltern bleibt.

Wie unterschiedlich die Bedingungen ausfallen, zeigt die folgende Übersicht, die sich an Angaben eines großen Versicherers orientiert. Tarife ändern sich, prüfen Sie deshalb den aktuellen Stand Ihres Vertrags.

Wohnform des KindesSchutz über die Elternpolice
Wohnheim oder WG ZimmerOhne zeitliche Grenze und ohne Altersgrenze
Eigene Wohnung am StudienortNur in gehobenen Tarifen, bis zum 27. Geburtstag, mit Obergrenzen von 15.000 bis 30.000 Euro für den Hausrat
Zweitwohnung, Hauptwohnsitz bei den ElternJe nach Versicherer an Erstausbildung und Meldung gebunden

Geht Ihr Kind für ein Auslandssemester, deckt die Außenversicherung den Hausrat weltweit auch außerhalb der Wohnung, in der Regel jedoch nur bis zu drei Monate am Stück. Meldet es im Zielland eine Zweitwohnung an, braucht es dort meist eine eigene Versicherung. Für das Gespräch mit dem Versicherer helfen drei Fragen: Welche Obergrenze besteht für die Sachen des Kindes, in welchem Zeitraum gilt der Schutz nach dem Auszug und welche Meldungen verlangt die Gesellschaft? Schriftliche Antworten schützen Sie bei Streit im Schadenfall. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung. Bei Zweifeln helfen die Verbraucherzentrale oder ein unabhängiger Versicherungsberater.

Zählt ein Wohnheimzimmer als eigener Hausstand
Bei einigen Versicherern nicht. Dort gilt das Zimmer nicht als eigener Haushalt, weshalb der Schutz der Eltern ohne Zeitgrenze bestehen bleibt. Andere Gesellschaften rechnen anders, ein Blick in die Bedingungen schafft Gewissheit.
Muss ich den Auszug dem Versicherer melden
Das ist ratsam. Eine Mitteilung zeigt, ob der Vorsorgeschutz greift und bis wann. Außerdem kann der Versicherer auf eine mögliche Unterversicherung hinweisen, wenn sich Ihre Wohnsituation ändert, etwa durch weniger Personen im Haushalt.
Gilt der Schutz auch für das Fahrrad meines Kindes
Ein Fahrrad lässt sich in den Hausrat einschließen. Ob auch Diebstahl außerhalb der Wohnung abgedeckt ist, hängt vom Tarif ab, daher lohnt der Blick in die Bedingungen, bevor das Rad im Studienort angekettet wird.
Wie läuft die Schadenmeldung bei Diebstahl am Studienort
Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei und melden Sie den Schaden dem Versicherer der Eltern. Erstellen Sie eine Liste der gestohlenen Gegenstände mit Kaufbelegen oder Fotos. Ändern Sie nichts an der Schadenstelle, bevor alles dokumentiert ist.

Sparbuch abheben und wer Zugriff hat

Ein Sparbuch abheben klingt nach einer Sache von zwei Minuten am Schalter, doch dahinter stecken ein paar rechtliche Feinheiten und einige Gepflogenheiten der Banken. Entscheidend sind drei Fragen: Wer steht als Sparer im Buch, wer legt es vor und welche Frist gilt für den gewünschten Betrag?

Sparbuch abheben und wer Zugriff hat

Sparbuch abheben und wer die Bank auszahlen darf

Rechtlich gilt das Sparbuch als qualifiziertes Legitimationspapier nach § 808 BGB. Die Bank darf mit befreiender Wirkung an die Person zahlen, die das Buch vorlegt, solange die vereinbarten Bedingungen eingehalten sind. Gläubiger des Guthabens bleibt jedoch der Sparer, dessen Name im Buch steht. Das Buch selbst überträgt kein Eigentum am Geld. Reichen Sie es einfach weiter, haben Sie dem Empfänger also noch nichts geschenkt; dafür bräuchte es eine Abtretung.

In der Praxis zahlt ein Institut nur gegen Vorlage des Sparbuchs aus, einen Anspruch auf Auszahlung ohne Buch haben Sie grundsätzlich nicht. Ausnahmen kennen die Sparbedingungen etwa für Daueraufträge auf ein anderes Sparkonto desselben Hauses, für Abbuchungen durch die Bank selbst und für Überweisungen an den Sparer, falls der wegen Krankheit nicht persönlich erscheinen kann. Welche dieser Wege Ihr Haus tatsächlich zulässt, steht in den Sonderbedingungen für den Sparverkehr.

Kommt eine andere Person mit dem Buch zur Filiale, prüfen die Mitarbeiter üblicherweise Ausweis und Unterschrift auf dem Auszahlungsbeleg. Wie streng die Häuser das handhaben, fällt unterschiedlich aus. Ein kurzer Anruf vorab erspart einen vergeblichen Weg, vor allem bei größeren Summen. Nehmen Sie Buch und Ausweis mit, nennen Sie den gewünschten Betrag und lassen Sie sich die Buchung sofort im Buch eintragen.

Mancher Vertrag enthält einen Sperrvermerk oder eine Verfügungsbeschränkung, die Kunde und Bank vereinbaren können. Dann zahlt das Institut nur unter den dort genannten Voraussetzungen aus, etwa mit Zustimmung einer zweiten Person. Ein Blick auf die erste Seite des Buches lohnt also, bevor Sie sich auf den Weg machen.

Kündigungsfrist und Freibetrag beim Abheben

Klassische Spareinlagen haben eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten. Erst nach Ablauf dieser Zeit wird der gekündigte Betrag fällig. Ohne Kündigung lassen sich je Sparkonto und Kalendermonat bis zu 2.000 Euro abheben, sofern die Einlage eine dreimonatige Frist hat. So steht es in den Sonderbedingungen mehrerer Banken. Längere Fristen und Sperrfristen sind ebenfalls üblich, deshalb lohnt der Blick in die Bedingungen Ihres Vertrags.

Ein Rechenbeispiel zeigt, wie das in der Praxis aussieht. Liegen 6.000 Euro auf dem Buch und Sie brauchen kurzfristig Geld, holen Sie im November 2.000 Euro und im Dezember erneut 2.000 Euro, weil der Freibetrag mit dem neuen Kalendermonat wieder frei wird. Für den Rest reichen Sie eine Kündigung ein. Die Frist beginnt dann mit dem Zugang der Kündigung bei der Bank. Heben Sie sich deshalb eine Bestätigung oder einen Einlieferungsbeleg auf, falls Sie schriftlich kündigen.

Einen Anspruch auf vorzeitige Auszahlung größerer Beträge gibt es nicht. Stimmt das Institut trotzdem zu, darf es Vorschusszinsen berechnen. Auf den Freibetrag fallen sie nicht an. Prüfen Sie nach dem Abheben die Eintragung im Buch oder den Sparkontoauszug umgehend, denn Einwendungen sollten innerhalb von sechs Wochen erfolgen, sonst gilt der Stand als genehmigt.

Vollmacht, Erbfall und Kinder als Inhaber

Die folgende Übersicht zeigt, welche Nachweise die Bank in typischen Lagen üblicherweise sehen möchte. Die Bedingungen unterscheiden sich von Haus zu Haus, die Tabelle ersetzt also keinen Blick in Ihren Vertrag.

SituationWer erscheintÜblicher Nachweis
Sparer selbstInhaber mit BuchSparbuch und Personalausweis
BevollmächtigterVertrauensperson mit BuchVollmacht auf dem Formular der Bank, eigener Ausweis
ErbfallErbenErbschein oder notarielles Testament samt Eröffnungsprotokoll
Minderjähriger SparerEltern als gesetzliche VertreterAusweis der Eltern, Geburtsurkunde des Kindes

Eine Vollmacht fürs Girokonto reicht nicht in jedem Haus auch für das Sparbuch. Fragen Sie deshalb ausdrücklich nach, ob die bestehende Vollmacht darauf ausgedehnt ist, oder lassen Sie ein eigenes Formular ausfüllen. Das Gleiche gilt für Großeltern, die für ein Enkelkind ein Buch angelegt haben: Steht der Name des Kindes darin, ist in der Regel das Kind Gläubiger, auch wenn die Großmutter das Buch verwahrt.

Nach einem Todesfall verlangen Banken den Nachweis der Erbfolge. Bis dahin bleibt das Guthaben in der Regel gesperrt, und mehrere Erben handeln üblicherweise gemeinsam oder benennen einen Bevollmächtigten. Soll das Guthaben künftig einem anderen zustehen, taugt die bloße Übergabe des Buches nicht. Dann kommt eine Abtretung in Betracht, die Sie schriftlich mit der Bank abstimmen sollten, damit später niemand über die Inhaberschaft streitet. Dieser Text stellt Sachinformationen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit unter Erben oder Unklarheiten über die Inhaberschaft helfen die Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt für Erbrecht weiter.

Was passiert, wenn das Sparbuch verloren geht
Melden Sie den Verlust sofort der Bank. Üblich ist ein vereinfachtes Verfahren: Der Verlust wird öffentlich bekannt gemacht, andere haben drei Monate Zeit, Rechte anzumelden, danach erklärt die Bank das Buch für kraftlos und stellt Ersatz aus.
Darf die Bank die Auszahlung verweigern
Ablehnen darf sie, wenn das Buch fehlt, Zweifel an Ihrer Berechtigung bestehen oder die Bedingungen für den Betrag nicht erfüllt sind. Bitten Sie in solchen Fällen um eine schriftliche Begründung. Bei anhaltendem Streit hilft der Ombudsmann der Banken oder die Verbraucherzentrale.
Kann ich gutgeschriebene Zinsen sofort abheben
Das hängt von den Bedingungen ab. Manche Banken geben Zinsen innerhalb von zwei Monaten nach der Gutschrift frei, danach gilt wieder die Kündigungsfrist. Nach anderen Regeln sind die Zinsen des Vorjahres im Januar und Februar verfügbar.
Verjähren Ansprüche, wenn das Buch jahrelang liegt
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt aus dem Jahr 2011 besagt, dass Ansprüche auf Auskunft und Auszahlung nicht allein deshalb verjähren, weil ein Buch Jahrzehnte ungenutzt blieb. Für Ihren Einzelfall fragen Sie Ihre Bank oder die Verbraucherzentrale.

Konto auflösen ohne Sparbuch

Auf einen Blick vorab

Ein Girokonto schließen Sie ohne Sparbuch. Knifflig wird es beim Sparkonto, dessen Buch fehlt. Dann melden Sie den Verlust, lassen sperren und warten, ob die Bank bei kleinem Guthaben ein Duplikat ausstellt. Bei höheren Beträgen verlangt das Amtsgericht ein Verfahren.

Wollen Sie ein Konto auflösen ohne Sparbuch, kommt es zuerst auf die Kontoart an. Das Girokonto läuft über Karte und Kontoauszug, das Sparbuch dagegen ist ein Papier, das die Bank bei Auszahlungen sehen will. Fehlt es, ist das Guthaben nicht weg, aber der Weg zur Auszahlung wird länger. Dieser Text schildert den üblichen Ablauf und ersetzt keine Beratung durch Bank oder Anwalt.

Warum die Bank das Sparbuch sehen will

Rechtlich gilt das Sparbuch als Urkunde, gegen deren Vorlage die Bank auszahlen darf. Deshalb prüft sie bei Abhebungen, ob Ihnen das Buch gehört, und verlangt es meist auch bei der Kündigung. Ohne Buch fehlt der Beleg, und die Bank muss sicherstellen, dass nicht später ein Dritter mit dem Original auftaucht und ebenfalls Geld fordert.

Das Guthaben bleibt trotzdem verbucht. Auch handschriftlich geführte Sparbücher lassen sich im Bankensystem nachvollziehen. Hilfreich sind die Kontonummer und ein vereinbartes Losungswort. Fehlen sie, helfen der Zeitpunkt der Eröffnung oder die letzten Ein- und Auszahlungen bei der Suche. Legen Sie einen Ausweis bereit, und notieren Sie, wo Sie das Buch zuletzt gesehen haben, denn die Bank fragt danach.

Bevor Sie Verlust melden, suchen Sie gründlich, denn eine Meldung löst Sperre und Gebühren aus. Alte Sparbücher liegen gern in Schubladen, Schließfächern oder Nachlassunterlagen von Angehörigen. Wird ein Buch später doch gefunden, nachdem Sie es als verloren gemeldet haben, informieren Sie die Bank umgehend. Schon eine einfache Abfrage beim Kundenservice zeigt, welche Konten auf Ihren Namen laufen, und verhindert, dass ein vergessenes Sparkonto unbemerkt weiterläuft.

Verlust melden und Sperre veranlassen

Je früher Sie das Sparkonto sperren lassen, desto besser. Die Bank nimmt den Verlust auf und meldet ihn laut Presseberichten der Polizei. Üblich ist eine Sperre für vier Wochen, wofür die Bank Gebühren nehmen kann. Die Höhe steht im Preis- und Leistungsverzeichnis. Lassen Sie sich die Meldung schriftlich bestätigen und behalten Sie eine Kopie, denn spätestens im Gerichtsverfahren brauchen Sie den Nachweis mit Datum.

Bleibt das Buch weg, hängt der nächste Schritt vom Guthaben ab. Bei Beträgen unter der Bagatellgrenze, die in älteren Berichten meist mit 2.000 Euro genannt wird, genügt meist eine Schad- und Klagloshaltungserklärung. Damit erklären Sie, dass die Bank aus der Auszahlung keine Ansprüche befürchten muss. Spätestens fünf Wochen nach der Verlustmeldung soll die Bank ein Duplikat ausstellen oder die Verfügung über das Guthaben freigeben. Diese Zahlen stammen aus Berichten von 2019, fragen Sie deshalb nach, was bei Ihrer Bank heute gilt.

Aufgebotsverfahren bei höherem Guthaben

Liegt der Betrag über der Grenze, verlangen Banken ein gerichtliches Aufgebotsverfahren, an dessen Ende das Sparbuch für kraftlos erklärt wird. Zuständig ist das Amtsgericht. Das Verfahren dauert bis zu sechs Monate, und die Kosten fallen laut Berichten erheblich aus. Bei großen Summen lohnt es sich dennoch, weil nur dieser Weg die Bank sicher schützt.

Der Antrag enthält genaue Angaben zum Buch mit Nummer, Bank, Ausstellungsdatum, Inhaber und Guthaben, dazu eine Schilderung, wie und wann es verloren ging und was Sie zur Suche unternommen haben. Gehört das Konto mehreren Personen, müssen bei gemeinsamen Sparkonten meist alle Berechtigten mitwirken. Sie versichern, dass die Forderung nicht verkauft, verpfändet oder abgetreten wurde, und geben eine eidesstattliche Versicherung ab, die bei falschen Angaben strafbar sein kann. Beigefügt werden Ausweiskopie, Kopie der Verlustmeldung bei der Bank und ein Schreiben der Bank zum aktuellen Guthaben. Gerichte stellen eigene Formulare bereit, die Einzelheiten unterscheiden sich daher von Ort zu Ort. Fragen Sie vorab beim Amtsgericht nach dem Kostenvorschuss und ob Beratungshilfe infrage kommt. Ziehen Sie bei hohen Summen einen Fachanwalt hinzu, der Aufwand und Nutzen mit Ihnen abwägt.

Girokonto und Sparkonto sauber schließen

Für das Girokonto brauchen Sie kein Sparbuch. Sie kündigen schriftlich, ohne Begründung, nachdem neues Konto, Gehalt und Lastschriften umgestellt sind. Ein Dispokredit muss zuvor ausgeglichen sein, weil Banken das Konto meist nur ausgeglichen schließen. Restguthaben überweisen Sie auf das neue Konto, Girocard und Kreditkarte geben Sie zurück, und die schriftliche Bestätigung der Bank bewahren Sie auf.

Beim Sparkonto gilt die vereinbarte Kündigungsfrist, üblich sind etwa drei Monate. Nach deren Ablauf besteht Anspruch auf sofortige Auszahlung. Eine vorzeitige Auszahlung ist kein Recht, kommt aber durch Vereinbarung mit der Bank infrage und kostet dann meist Zinsen. Prüfen Sie in den Bedingungen für den Sparverkehr, welche Beträge ohne Kündigung abgehoben werden dürfen. Tagesgeld lässt sich dagegen jederzeit abziehen und braucht ohnehin kein Buch. Haben Sie für das Institut einen Freistellungsauftrag erteilt, denken Sie beim Schließen daran, den freien Betrag neu zu verteilen, damit Sparzinsen anderswo nicht unnötig versteuert werden. Zinsen und Gebühren rechnen Sie am besten vorab nach, damit das Guthaben vollständig bei Ihnen ankommt.

Kann ein Finder mein verlorenes Sparbuch abheben
Laut Presseberichten ist bei kleinen Beträgen bis zur Bagatellgrenze eine Auszahlung ohne Ausweiskontrolle denkbar, wenn der Mitarbeiter darauf verzichtet. Banken halten Missbrauch für unwahrscheinlich. Eine schnelle Sperre schließt das Risiko weitgehend aus.
Wie finde ich die Nummer meines Sparkontos wieder
Fragen Sie in der Filiale nach, mit Ausweis und ungefährem Eröffnungsdatum. Auch letzte Ein- und Auszahlungen helfen der Bank bei der Suche. Auch ältere Kontoauszüge oder Zinsbescheinigungen enthalten die Nummer häufig.
Brauche ich das Sparbuch für die Steuererklärung
Nein. Bescheinigungen über Kapitalerträge können Sie bei der Bank anfordern. Die Daten liegen im Bankensystem und nicht im Papierbuch, ein Verlust des Buches ändert daran nichts.