Freistellungsauftrag jedes Jahr neu beantragen

Viele Sparer fragen sich zum Jahresende, ob sie einen Freistellungsauftrag jedes Jahr neu beantragen müssen, damit die Bank keine Steuer einbehält. Beruhigend ist die Antwort: Bei einem unbefristet erteilten Auftrag ist das nicht nötig. Ganz sorglos sollten Sie dennoch nicht sein, denn es gibt Anlässe, in denen ein neuer Auftrag oder eine Anpassung fällig wird. Dieser Beitrag zeigt, wann das der Fall ist, welche Fristen bei Banken üblich sind und was passiert, wenn der Auftrag fehlt. Stand ist Oktober 2026.

Freistellungsauftrag jedes Jahr neu beantragen

Wie lange ein Freistellungsauftrag gilt

Ein Freistellungsauftrag wirkt für ein Kalenderjahr und beginnt am 1. Januar. Sie können ihn befristen oder unbefristet erteilen. Verlängert er sich bei unbefristeter Erteilung selbsttätig, brauchen Sie jedes Jahr nichts zu tun. Ratgeber formulieren das teils widersprüchlich: Mal heißt es, der Auftrag gelte nur für ein Kalenderjahr, mal, er laufe unbegrenzt weiter. In der Sache stimmen sie überein, denn gemeint ist die Wirkung für das laufende Jahr, die sich ohne Befristung von allein fortsetzt. Finanzfluss empfiehlt dennoch eine jährliche Prüfung, ob der Betrag noch zu Ihren Erträgen passt.

Etwas aus der Vergangenheit erklärt, warum sich das Gerücht vom Pflichttermin hält. Zum 1. Januar 2016 wurden unbefristete Aufträge ohne Steuer-Identifikationsnummer ungültig. Genügte es, der Bank die Nummer mitzuteilen, ein neuer Auftrag war nicht nötig. Seither gehört die elfstellige Nummer zu jedem Auftrag, und manche Banken fragen sie bei Kontoeröffnung gleich ab. Läuft ein befristeter Auftrag dagegen aus, endet er zum angegebenen Datum und muss erneuert werden. Schauen Sie ins Formular, das Sie damals unterschrieben haben, oder in den Bereich für Freistellungsaufträge im Online Banking.

Wann Sie trotzdem aktiv werden sollten

Der Auftrag kennt Ihre Zinsen nicht und passt sich nicht an. Steigen Ihre Erträge, etwa weil ein Festgeld ausläuft und höher verzinst wird, reicht der alte Betrag womöglich nicht mehr, und die Bank zieht ab der Grenze Steuer ein. Änderungen sind nach Angaben von Finanzfluss und Check24 bis zum letzten Bankarbeitstag des Jahres möglich, einzelne Häuser setzen frühere Fristen. Fragen Sie deshalb im Herbst nach, nicht in der letzten Dezemberwoche. Wie Sie einen laufenden Auftrag umstellen, lesen Sie im Beitrag Freistellungsauftrag unterm Jahr ändern und Fristen kennen.

AnlassWas zu tun istFrist
Unbefristeter Auftrag, Erträge unverändertNichtsKeine
Erträge steigen über den freigestellten BetragAuftrag erhöhenLetzter Bankarbeitstag, manche Banken früher
Befristeter Auftrag läuft ausNeuen Auftrag erteilenVor Ablauf, damit ab 1. Januar nichts abgezogen wird
Wechsel der BankAlten Auftrag kündigen, neuen stellenKündigung laut Finanzfluss nur zum 31. Dezember

Beim Bankwechsel liegt die häufigste Falle. Von selbst löschen Banken Aufträge nicht, wenn Sie das Konto schließen, und der alte Auftrag bleibt als ungenutzter Freibetrag bestehen. Ihre neue Bank weiß davon nichts. Erteilen Sie dort einen weiteren Auftrag, kann die Summe über die Obergrenze steigen, ohne dass Sie es merken.

Mehrere Banken und gemeinsame Aufträge

Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 Euro pro Person und 2.000 Euro für Ehe- und Lebenspartner. Pro Bank erteilen Sie einen eigenen Auftrag, und zusammen dürfen alle Aufträge den Betrag nicht übersteigen. Ihre Aufträge melden die Institute einmal jährlich elektronisch an das Finanzamt, das jederzeit nachprüfen kann. Zu hoch freigestellte Erträge werden nachversteuert. Zu den Folgen gehen die Quellen auseinander: Finanzfluss spricht von einer Ordnungsstrafe erst bei Wiederholung, Check24 nennt eine Ordnungswidrigkeit ohne diese Einschränkung. Wie streng das Finanzamt im Einzelfall vorgeht, lässt sich daraus nicht ablesen.

Paare können einen gemeinsamen Auftrag erteilen. Gewertet wird das als Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustverrechnung gewertet, und ungenutzter Freibetrag eines Partners geht automatisch auf den anderen über. Nicht aufgebrauchter Freibetrag verfällt zum Jahresende, eine Übertragung ins Folgejahr ist ausgeschlossen. Teilen Sie den Betrag deshalb nach den erwarteten Erträgen pro Bank auf, statt ihn gleichmäßig zu verteilen. Erwarten Sie 600 Euro Zinsen bei der einen und 250 Euro bei der anderen Bank, stellen Sie dort Aufträge über 650 und 350 Euro, sodass zusammen genau der Pauschbetrag erreicht wird und ein kleiner Puffer bleibt.

Wenn der Auftrag fehlt oder zu klein ist

Ohne Auftrag führt die Bank die Abgeltungsteuer voll ab, auch bei kleinen Zinsen. Im laufenden Jahr richten Sie den Auftrag nachträglich ein, und die Bank erstattet dann rückwirkend. Vergangene Jahre lassen sich so nicht mehr retten. Dort bleibt die Steuererklärung mit der Anlage KAP, in die Sie die Angaben aus der Jahressteuerbescheinigung übertragen. Ausgestellt wird sie meist im ersten Quartal des Folgejahres aus. Laut Check24 ist dieser Weg aufwendiger, und das Geld steht später wieder zur Verfügung.

Mehrere der gelesenen Quellen sind Monate oder Jahre alt, und einzelne Fristen unterscheiden sich je nach Institut. Prüfen Sie die Angaben deshalb in den Bedingungen Ihrer Bank. In steuerlichen Einzelfragen sind Finanzamt, Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein die richtige Adresse, denn dieser Text ersetzt keine Beratung.

Welche Angaben verlangt die Bank für einen Freistellungsauftrag
Neben Ihren persönlichen Daten benötigt die Bank die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer und den Betrag, der freigestellt werden soll. Paare reichen die Daten beider Partner ein. Banken stellen dafür Formulare oder einen Bereich im Online Banking bereit.
Was bedeutet die Formulierung bis auf Widerruf
Sie macht den Auftrag unbefristet. Er gilt über den Jahreswechsel hinaus, bis Sie ihn ändern oder widerrufen oder die Bank ihn aufhebt. Befristen Sie ihn stattdessen, ist am genannten Termin Schluss.
Kann ich den Auftrag nur für einen Teil meiner Konten erteilen
Nein, ein Auftrag gilt bei der Bank für alle Konten und Depots dort. Wollen Sie den Freibetrag steuern, ändern Sie den freigestellten Betrag oder teilen ihn auf mehrere Institute auf. Eine Kontoauswahl innerhalb einer Bank gibt es nach den gelesenen Quellen nicht.

Sparbuch Gültigkeit und Verjährung bei alten Büchern

Die Kernpunkte im Überblick

Ein Sparbuch, das nicht entwertet wurde, bleibt nach der bisher veröffentlichten Rechtsprechung auch nach Jahrzehnten ein Anspruch gegen die Bank. Ausgezahlt wird nur gegen das Originalbuch, das Sie nicht aus der Hand geben sollten. Streit mit dem Institut lässt sich schlichten, bevor ein Gericht ins Spiel kommt. Rechtsrat ersetzt dieser Text nicht.

Beim Aufräumen taucht ein vergilbtes Sparbuch auf, und sofort stellt sich die Frage nach der Sparbuch Gültigkeit: Ist das Guthaben nach so langer Zeit noch etwas wert, oder hat die Bank es längst abgeschrieben? Hier steht, was Gerichte und Ratgeber dazu sagen und welche Schritte beim Einlösen anstehen. Gedacht ist der Text als allgemeine Information, nicht als Rechtsrat. Im Streitfall sind Verbraucherzentrale, Bankenombudsmann oder ein Fachanwalt für Bankrecht die richtigen Ansprechpartner.

Sparbuch Gültigkeit und Verjährung bei alten Büchern

Warum ein altes Sparbuch nicht einfach verfällt

Ein Sparbuch trägt kein Ablaufdatum. Nach dem, was Ratgeber wie t-online und Fachbeiträge zu Gerichtsurteilen berichten, bleibt das Guthaben bestehen, solange das Buch nicht entwertet wurde. Dahinter steht die Konstruktion der Einlage: Rechtlich gilt sie als Darlehen, das Sie der Bank gegeben haben, und die Bank schuldet die Rückzahlung. Entstehen soll der Auszahlungsanspruch nach den gesichteten Quellen erst mit der Kündigung, nicht schon mit der letzten Eintragung im Buch. Damit beginnt auch die Verjährungsfrist, regulär drei Jahre nach § 195 BGB, erst zu diesem Zeitpunkt. Läuft ein Buch ohne Kündigung weiter, hat sie also noch gar nicht begonnen.

Trifft das in jedem Einzelfall zu, etwa bei abweichenden Kündigungsregeln im Vertrag? Die Quellen sagen es nicht. Dort endet die Sicherheit, und am Ende entscheidet ein Gericht. Banken berufen sich zudem gern auf Verwirkung, also darauf, Sie hätten zu lange gewartet. t-online hält dieses Argument für nicht stichhaltig, begründet das allerdings kaum. Sich darauf zu verlassen, ist im Streitfall ohne juristische Unterstützung riskant.

Was Gerichte zu Jahrzehnte alten Büchern sagen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte 2004 (Aktenzeichen 2 U 12/04) über ein Sparbuch zu entscheiden, das rund 38 Jahre ohne Bewegung geblieben war. Das Institut hatte seine Unterlagen nach Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet, Verjährung eingewandt und vermutet, es sei längst alles ausgezahlt. Einen Erfahrungssatz, dass ein derart altes Buch längst ausgezahlt sei, erkannte das Gericht nicht, und eine Umkehr der Beweislast verneinte es ebenfalls. Den Anspruch weist der Kunde mit dem nicht entwerteten Buch nach, verjährt war er nicht. Selbst die Fachquelle nennt im Leitsatz mehr als 30 Jahre, im Praxishinweis 38 Jahre.

Ein Steuerblog schildert 2011 von einem weiteren Verfahren vor demselben Gericht, allerdings ohne Aktenzeichen. Es ging um ein 2007 geerbtes Sparbuch, dessen Guthaben auf das Jahr 1959 zurückging, rund 106.000 DM ohne Umsätze seither. Das Institut bestritt die Echtheit, ein Sachverständiger bestätigte sie, und der Kläger bekam recht. Hat ein Institut die Echtheit bestritten, muss es nach diesem Bericht passende Unterlagen auch nach Ablauf der handelsrechtlichen Fristen aufbewahren, und die Hürde, den Beweiswert des Buches zu erschüttern, liegt hoch. Aus den Quellen lässt sich nicht klären, ob es sich um denselben Fall wie 2004 handelt. Beide Entscheidungen sind Einzelfälle aus älterer Zeit, und niemand kann zusichern, dass jedes Gericht heute genauso urteilen würde.

Währung, Zinsen und Unterlagen beim Einlösen

Stammt das Buch aus der D-Mark-Zeit, rechnet die Bank zum Kurs von 1,95583 in Euro um. Guthaben in DDR-Mark gilt laut t-online als wertlos, Reichsmark wird nicht mehr ausgezahlt. Zinsen sollen nach derselben Quelle seit der letzten Kontobewegung nachgetragen werden. Im Rechenbeispiel steht der angesetzte Zinssatz nicht, sodass sich die Summe nicht nachvollziehen lässt. Lassen Sie sich die Berechnung deshalb schriftlich von der Bank geben und fragen Sie nach dem Zinssatz.

Zum Termin nehmen Sie das Buch selbst mit statt bloßer Kopien. Den Personalausweis darf das Institut verlangen, muss es aber nicht. Gehört das Buch einem verstorbenen Angehörigen, benötigen Sie einen Erbschein oder einen anderen Nachweis Ihrer Erbberechtigung. Ob die Bank darüber hinaus zu einer Auskunft über längst vergangene Kontobewegungen verpflichtet ist, belegen die gelesenen Quellen nicht.

Wenn die Bank sich weigert

Mancher Bankmitarbeiter behauptet, die Einlage sei schon vor Jahren zurückgezahlt worden, und nach t-online können Institute dafür meist keine Unterlagen vorlegen. Bleiben Sie in diesem Fall sachlich und gehen Sie schrittweise vor. Fertigen Sie vor dem Termin Kopien aller Buchseiten und des Ausweises an und sammeln Sie jeden Schriftwechsel. Zuerst fordern Sie die Auszahlung schriftlich an und setzen eine Frist. Nennen Sie darin knapp Fundort, Buchnummer und letzten Eintrag, damit sich die Bank nicht auf fehlende Angaben zurückziehen kann. Reagiert das Institut nicht oder lehnt ab, wenden Sie sich an den Bankenombudsmann, dessen Verfahren für Verbraucher ohne Gerichtskosten abläuft. Führt auch das nicht weiter, bleibt der Gang zu einem Fachanwalt für Bankrecht. Einschätzen, wie aussichtsreich Ihr Fall ist, kann vorab die Verbraucherzentrale. Solche Beratungen sind mitunter nicht kostenlos, fragen Sie vorher nach dem Preis.

Was gilt, wenn das Sparbuch verloren gegangen ist
Ohne Original fehlt der übliche Nachweis, die Lage ist schwieriger. Melden Sie den Verlust zügig der Bank und holen Sie Rat bei der Verbraucherzentrale oder einem Fachanwalt ein. Ob ein gerichtliches Verfahren zur Kraftloserklärung nötig wird, hängt vom Einzelfall ab.
Fallen auf nachgetragene Zinsen Steuern an
Zinsen sind Kapitalerträge, wie sie grundsätzlich besteuert werden, steht im Beitrag Sparbuch Steuern und ab wann Abgaben anfallen. Wie sich Zinsen aus vielen Jahren im Einzelfall auswirken, klären Sie mit der Bank oder einem Steuerberater.
Sollte ich eine Begleitung zur Bank mitnehmen
t-online empfiehlt einen Zeugen, der beim Termin dabei ist. Er kann später bestätigen, was gesagt und übergeben wurde. Notieren Sie außerdem Datum und Namen des Mitarbeiters und lassen Sie sich Ablehnungen schriftlich bestätigen.

Sparbuch Steuern und ab wann Abgaben anfallen

Das Thema Sparbuch Steuern verunsichert viele Sparer, weil das Guthaben jahrelang kaum Zinsen brachte und Abgaben deshalb kein Gesprächsstoff waren. Mit steigenden Zinsen hat sich das geändert, und das Finanzamt verdient inzwischen spürbar mit. Dieser Beitrag zeigt, was der Staat von Ihren Zinsen einbehält, ab welcher Höhe er zugreift und was Sie selbst erledigen müssen, damit Ihre Bank nicht zu viel einbehält. Stand der Angaben ist Oktober 2026. Steuerrecht kann sich ändern, und im Einzelfall sind Finanzamt oder Steuerberater die richtige Adresse.

Sparbuch Steuern und ab wann Abgaben anfallen

Welche Abgaben auf Sparbuchzinsen anfallen

Zinsen vom Sparbuch zählen steuerlich zu den Kapitalerträgen. Auf sie erhebt der Staat die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent, den Sie nicht auf die Zinsen, sondern auf die Steuer selbst zahlen. Zusammen ergibt sich ein Satz von 26,375 Prozent. Gehören Sie einer Kirche an, wird zusätzlich Kirchensteuer fällig, in Bayern und Baden-Württemberg mit 8 Prozent, in den übrigen Ländern mit 9 Prozent der Abgeltungsteuer. Weil die Kirchensteuer die Abgeltungsteuer mindert (§ 32d Absatz 1 EStG), liegt deren Satz bei 8 Prozent Kirchensteuer rund bei 24,51 statt bei 25 Prozent.

Um das Rechnen müssen Sie sich nicht kümmern. Deutsche Banken führen die Steuer automatisch an das Finanzamt ab, in der Regel mit der Zinsgutschrift, und auf Ihrem Sparbuch landet der Nettobetrag. Einzelheiten finden Sie in der Jahressteuerbescheinigung, die Banken häufig im ersten Quartal des Folgejahres ausstellen. Heben Sie sie für die Steuererklärung auf. Einen Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern können Sie einrichten, damit die Bank Ihre Kirchenzugehörigkeit nicht automatisch abfragt. Dann tragen Sie die Kirchensteuer selbst in die Steuererklärung ein.

Freibetrag und Freistellungsauftrag richtig einsetzen

Auf jeden Euro Zinsen Steuer zu zahlen, bleibt Ihnen erspart, solange Sie den Sparerpauschbetrag nutzen. Er beträgt seit 2023 pro Person 1.000 Euro und für Ehepaare sowie Lebenspartner 2.000 Euro. Wirksam wird er allerdings erst, wenn Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Ohne diesen Auftrag behält die Bank die Steuer vom ersten Euro an ein, auch wenn Ihre Zinsen weit unter der Grenze liegen. Gültig ist er pro Bank für alle Konten und Depots dort. Mit mehreren Instituten teilen Sie den Freibetrag auf, und die Summe aller Aufträge darf die Obergrenze nicht überschreiten. Ihre Bank erfährt nichts von den Aufträgen bei anderen Häusern, die Finanzverwaltung dagegen schon, weil die Banken sie elektronisch melden. Notwendig ist außerdem Ihre Steuer-Identifikationsnummer mit elf Stellen.

Liegt Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag, hilft eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt. Capitalo nennt dafür für 2026 den Betrag von 12.348 Euro, bei Verheirateten gilt der doppelte. Legen Sie die Bescheinigung Ihrer Bank vor, behält sie keine Abgeltungsteuer ein, auch nicht jenseits des Sparerpauschbetrags. Rentner mit kleiner Rente oder Studierende mit geringem Einkommen kommen dafür zum Beispiel in Frage. Welche Voraussetzungen im Einzelfall gelten, klären Sie am besten vorher mit dem Finanzamt.

Ab wann tatsächlich Steuer anfällt

Steuer wird fällig, sobald Ihre Zinsen eines Jahres den freigestellten Betrag übersteigen oder gar kein Auftrag vorliegt. Rechnen Sie dabei alle Erträge zusammen, also Zinsen von Tagesgeld, Festgeld und Sparbuch sowie Erträge aus Depots, denn der Freibetrag gilt für alle Kapitalerträge gemeinsam. Vier Fälle für eine Einzelperson spielt die folgende Übersicht durch, wobei Kirchensteuer außen vor bleibt. Zur Einordnung: Bei einem angenommenen Zinssatz von 1,5 Prozent schöpft erst ein Guthaben von rund 66.700 Euro den Freibetrag eines Alleinstehenden aus. für eine Einzelperson ohne Kirchensteuer durch.

SituationZinsen im JahrFreigestelltSteuerabzug
Freibetrag reicht aus800 Euro800 Euro0 Euro
Freibetrag wird überschritten1.400 Euro1.000 Euro105,50 Euro
Auftrag zu knapp bemessen1.400 Euro500 Euro237,38 Euro
Kein Auftrag erteilt1.400 Euro0 Euro369,25 Euro

Im dritten und vierten Fall behält die Bank mehr ein, als Ihnen zusteht. Verloren ist das Geld nicht, es liegt vorübergehend beim Finanzamt und lässt sich zurückholen. Den Aufwand und die Wartezeit können Sie sich sparen, wenn der Auftrag von Anfang an zu Ihren erwarteten Zinsen passt.

Zu viel einbehaltene Steuer zurückholen

Hat Ihre Bank zu viel abgezogen, weil der Auftrag fehlte oder zu klein ausfiel, kommt der Betrag nicht von selbst zurück. Im laufenden Jahr lässt sich der Auftrag nachträglich einrichten, die Bank erstattet dann rückwirkend. Bei vergangenen Jahren ist das nicht mehr möglich. Dort bleibt die Einkommensteuererklärung. In der Anlage KAP geben Sie Erträge und abgeführte Steuer an und fügen die Jahressteuerbescheinigung bei. Anschließend rechnet das Finanzamt nach und erstattet den Überschuss.

Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, lohnt in der Anlage KAP außerdem die Günstigerprüfung (§ 32d Absatz 6 EStG). Verglichen werden dann beide Wege, angewendet wird der niedrigere. Ein Rentner mit sehr geringem Einkommen bekommt so einen Teil der Steuer zurück. Auch das Gegenteil kommt vor: Bei elf von 59 Tagesgeldkonten, die Capitalo verglichen hat, führt die Bank keine Steuer ab, und Sie müssen die Zinsen selbst erklären. Welcher Fall bei Ihnen vorliegt, steht in den Vertragsunterlagen Ihrer Bank. Unsicheren Lesern helfen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein weiter, denn dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.

Zahlen auch Kinder Steuern auf ihr Sparbuch
Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag in gleicher Höhe wie Erwachsene. Für das Kind muss ein eigener Freistellungsauftrag mit dessen Steuer-Identifikationsnummer vorliegen, den in der Regel die Eltern stellen. Bleiben die Zinsen darunter, wird keine Steuer einbehalten.
Verfällt ein nicht genutzter Freibetrag
Ja, ein nicht ausgeschöpfter Freibetrag verfällt zum Jahresende, eine Übertragung ins nächste Jahr gibt es nicht. Prüfen Sie daher im Herbst, ob die Aufträge bei Ihren Banken zu den erwarteten Zinsen passen, und fragen Sie nach der Änderungsfrist Ihres Hauses.
Wie funktioniert der Freibetrag bei Ehepaaren
Ehepaare können einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen. Bleibt bei einem Partner Freibetrag ungenutzt, geht er automatisch auf den anderen über. Zugleich werden Gewinne und Verluste aller Konten beider Partner einmal jährlich miteinander verrechnet.

Kontowechsel Lastschriften und Daueraufträge übertragen

Rasch zusammengefasst

Beim Bankwechsel übernimmt der gesetzliche Kontowechselservice Daueraufträge und Lastschriftmandate, sofern Sie der neuen Bank den Auftrag erteilen. Ausgewertet werden die Zahlungen der letzten 13 Monate. Einige Zahlungspartner müssen Sie trotzdem selbst informieren.

Beim Thema Kontowechsel Lastschriften und Daueraufträge übertragen steckt die Arbeit weitgehend bei den Banken, seit das Zahlungskontengesetz sie dazu verpflichtet. Trotzdem haben manche Kunden nach dem Wechsel schon eine Mahnung für einen vergessenen Dauerauftrag erhalten, denn der Teufel steckt im Detail. Dieser Beitrag beschreibt den Ablauf des Services, nennt die Fristen und erklärt, welche Schritte Sie selbst übernehmen sollten. Die Angaben stützen sich auf Informationen der Verbraucherzentrale und von Bankportalen und ersetzen keine Rechtsberatung.

Kontowechsel Lastschriften und Daueraufträge übertragen

Wie der Kontowechselservice abläuft

Zuerst eröffnen Sie das neue Konto und erteilen der neuen Bank per Formular die Vollmacht, für Sie tätig zu werden. Das geht in der Filiale oder im Online Banking. Ohne Ihren Auftrag passiert nichts, Sie können auch ein Musterschreiben verlangen und alle Zahler selbst informieren. Die neue Bank holt dann bei der alten eine Liste der Daueraufträge und Lastschriftmandate ein, dazu Informationen zu eingehenden Überweisungen und Lastschriften.

Vor dem Antrag lohnt der Vergleich der Banken: Kontoführung, Karte und Dispozins unterscheiden sich spürbar, und der Service hilft Ihnen nur beim Umzug, nicht bei der Auswahl. Die Fristen im Überblick, jeweils in Geschäftstagen gerechnet:

SchrittZuständigFrist
Listen bei der alten Bank anfordernneue Bank2 Geschäftstage
Informationen an neue Bank und an Sie sendenalte Bank5 Geschäftstage
Daueraufträge einrichten, Lastschriften annehmen, Zahler informierenneue Bank5 Geschäftstage nach Erhalt

An dem Stichtag, den Sie selbst wählen, nimmt die alte Bank keine Lastschriften und Zahlungseingänge mehr an und führt keine Daueraufträge mehr aus. Die neue Bank teilt den Zahlern, etwa dem Stromversorger, die neue Verbindung mit und schickt eine Kopie des Mandats mit. Fehlende Angaben wie Postanschriften muss sie nachfordern. Prüfen Sie die Listen sorgfältig, streichen Sie Überholtes und ergänzen Sie, was fehlt.

Zusammengerechnet ergeben die Fristen höchstens zwölf Geschäftstage. In der Praxis dauert ein Wechsel nach Angaben eines Bankportals meist sieben bis vierzehn Werktage. Wählen Sie den Stichtag daher mit Abstand zu Monatsanfang und Monatsende, wenn Miete, Versicherungen und Raten fällig sind.

Was Sie selbst erledigen müssen

Der Service stellt Daueraufträge und Lastschriften um, erreicht aber nicht jeden. Eingehende Zahlungen werden lediglich als Information weitergegeben, nicht automatisch umgestellt. Jährliche Zahlungen erkennt er nur, wenn sie in den ausgewerteten Zeitraum fielen. Versicherungsbeiträge, die einmal im Jahr fällig werden, sollten Sie deshalb einzeln nachsehen, bei Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz und Kfz.

Dem Arbeitgeber teilen Sie die neue IBAN am besten mindestens vier Wochen vor der nächsten Gehaltszahlung mit, manche Personalabteilungen verlangen dafür ein unterschriebenes Schreiben. Der Vermieter sollte eine eigene Nachricht erhalten, und das Finanzamt erfährt die neue Verbindung über ELSTER oder per Brief, sonst landet eine Steuererstattung auf dem alten Konto. Online Dienste wie PayPal, Amazon, eBay oder Google Pay ändern Sie von Hand in den Kontoeinstellungen. Ein Kalender mit den Fälligkeiten hilft, nichts zu übersehen. Notieren Sie beim Blick auf die Kontoauszüge außerdem alle regelmäßigen Absender, von Kindergeld bis Rente, und melden Sie ihnen die neue Verbindung selbst. Laden Sie die Auszüge herunter, bevor das alte Konto verschwindet, denn der Zugang zum Online Postfach endet in der Regel mit ihm. Auch Arbeitsagentur und Finanzamt reagieren nach den Erfahrungen eines Bankportals nicht verlässlich auf automatische Benachrichtigungen, die persönliche Mitteilung ist sicherer.

Wertpapierdepots gehören nicht zum Service. Dafür ist ein getrennter Depotübertrag nötig, der ebenfalls kostenlos sein soll. Achten Sie außerdem auf Zahlungen, die nur selten fällig werden, etwa Beiträge zum Sportverein, zu einer Gewerkschaft oder zu einem Bausparvertrag. Sie tauchen in den Listen leicht nicht auf und landen später als Rücklastschrift beim Zahlungspartner.

Übergangszeit, Kosten und Haftung

Lassen Sie das alte Konto zwei bis drei Monate parallel laufen, bevor Sie es schließen, so empfiehlt es ein Bankportal. Gehen Sie nach dem Stichtag die ersten beiden Kontoauszüge Zeile für Zeile durch und vergleichen Sie sie mit der Liste. Jede Abbuchung, die nicht passt, melden Sie der Bank sofort schriftlich, damit sie den Fehler beheben kann. Auf dem neuen Konto sollten vorab 200 bis 500 Euro bereitliegen, damit die ersten Lastschriften nicht platzen. Ein Dispokredit erlischt mit dem Schließen des alten Kontos, gleichen Sie ihn deshalb vorher aus. Die neue Bank prüft einen Dispo gesondert, das kann einige Wochen dauern.

Kosten dürfen beide Banken nur verlangen, wenn Sie zugestimmt haben, und sie müssen angemessen sein und sich an den tatsächlichen Aufwendungen orientieren, so steht es in § 26 des Zahlungskontengesetzes. Viele Banken berechnen nichts. Kostenlos sind die Daten zu Daueraufträgen und Lastschriften, die Listen und das Schließen des Kontos. Verletzen die Banken ihre Pflichten und entsteht Ihnen ein finanzieller Schaden, haften beide gesamtschuldnerisch nach § 25 des Gesetzes. Fehlt ein Dauerauftrag, muss die Bank ihn nachträglich einrichten und Mahngebühren ersetzen. Wurde ein Zahlungspartner nicht informiert, sollen Rücklastschriftgebühren erstattet werden.

Wird das alte Konto automatisch geschlossen
Das hängt von Ihrem Auftrag ab. Auf Wunsch überweist die alte Bank das Restguthaben und kündigt das Konto, andernfalls bleibt es bestehen. Wollen Sie es noch als Auffangbecken nutzen, kreuzen Sie im Formular entsprechend an.
Wie funktioniert der Wechsel zu einer Bank im Ausland
Die alte deutsche Bank muss mitwirken. Die neue ausländische Bank unterliegt aber nicht der deutschen Pflicht zur Hilfe, Sie müssen also mehr selbst erledigen und sich vorab bei der neuen Bank erkundigen, was sie übernimmt.
Wohin kann ich mich bei Fehlern beschweren
Zuständig für Beschwerden ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Zusätzlich können Sie sich an die Ombuds oder Schlichtungsstelle Ihrer Bank wenden. Heben Sie Listen, Formulare und Mahnungen auf, damit Sie den Schaden belegen können.

Basiskonto trotz negativer Schufa

Ein Basiskonto trotz negativer Schufa ist kein Gnadenakt der Bank, sondern ein gesetzlicher Anspruch. Trotzdem hören viele Betroffene bei der Anfrage zunächst ein Nein, weil Sachbearbeiter lieber auf Nummer sicher gehen. Das Konto ist die Voraussetzung für Gehalt, Miete und Sozialleistungen, ohne Konto stockt fast alles. Dieser Beitrag zeigt, auf welcher Grundlage Sie den Antrag stellen, welche Gründe eine Bank tatsächlich anführen darf und wie Sie sich gegen eine Ablehnung wehren. Es handelt sich um allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Im Streitfall sind Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung oder ein Fachanwalt die richtigen Ansprechpartner.

Basiskonto trotz negativer Schufa

Der Anspruch und die Rolle der Schufa

Das Zahlungskontengesetz, seit 2016 in Kraft und Umsetzung einer EU Richtlinie von 2014, gibt jedem Verbraucher einen Anspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen. Dazu zählen Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge und das Zahlen mit Karte.

Negative Schufa Einträge, ein niedriger Score, Schulden oder ein Insolvenzverfahren sind für sich genommen kein tragfähiger Grund für eine Ablehnung. Die Verbraucherzentrale NRW nennt das ausdrücklich. Mittelbar kann die Auskunft trotzdem eine Rolle spielen, etwa wenn sie auf ein bestehendes Konto oder auf frühere schwere Vertragsverletzungen hinweist. Fordern Sie vorab Ihre Schufa Selbstauskunft an, dann sehen Sie, was die Bank sehen könnte, und können falsche oder erledigte Einträge korrigieren lassen. Die Bank muss sich auf einen gesetzlichen Grund stützen und diesen grundsätzlich mitteilen, soweit keine Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

Welche Fälle in der Praxis zulässig oder unzulässig sind, fasst die folgende Übersicht nach den Angaben einer Fachkanzlei zusammen.

SituationAblehnung zulässig
Bereits ein nutzbares Konto in Deutschlandin der Regel ja
Konto gesperrt, gekündigt oder durch Pfändung kaum noch brauchbarnein, der Bedarf besteht weiter
Zweifel an der Identität oder Verstoß gegen geldwäscherechtliche Pflichtenja
Straftat gegen die Bank oder schwere Vertragsverletzungja
Früherer Streit mit der Bank ohne weiteren Grundnein

So bereiten Sie den Antrag vor

Stellen Sie den Antrag bei einer Bank, die Girokonten für Privatkunden führt. Ob Filiale oder reines Online Institut, spielt für den Anspruch keine Rolle. Führt die Bank ihre sonstigen Konten über das Internet, muss sie auch das Basiskonto online zugänglich machen. Das erspart Ihnen den Weg zur Filiale, falls die nächste weit entfernt liegt.

Das gesetzliche Formular ist der Weg, an den das Gesetz die Fristen knüpft, eine formlose Anfrage per Mail reicht dafür nicht. Füllen Sie es vollständig aus, denn die Frist beginnt erst mit einem vollständigen Antrag. Die Bank muss Ihre Identität prüfen. Welche Nachweise sie akzeptiert, erfahren Sie dort oder bei einer Beratungsstelle, und sie sollten vor dem Gang zur Bank vorliegen. Geben Sie ehrlich an, ob Sie schon ein Konto führen, denn falsche Angaben sind später ein Kündigungsgrund.

Antrag, Fristen und Kosten

Die Bank muss das gesetzliche Formular kostenlos bereitstellen. Sie muss den Eingang bestätigen und Ihnen eine Kopie des Antrags mitgeben. Bewahren Sie diese Kopie sorgfältig auf, sie belegt später, wann Sie den Antrag gestellt haben. Ist der Antrag vollständig, hat die Bank zehn Geschäftstage Zeit, das Konto einzurichten. Innerhalb derselben Zeitspanne muss sie auch eine Ablehnung mitteilen.

Ein Basiskonto muss nicht kostenlos sein. Die Bank darf angemessene Entgelte verlangen, doch die Preise gehen weit auseinander. Nach einem Vergleich des Verbraucherzentrale Bundesverbands kostete ein Basiskonto in Deutschland im Jahr 2023 bis zu 27,83 Euro im Monat, am meisten in der ganzen EU. Der Verband fordert deshalb eine Obergrenze. Vergleichen Sie vor dem Antrag die Preisverzeichnisse mehrerer Banken, denn die Entgelte dürfen den Zugang nicht faktisch entwerten. Im Preisverzeichnis zählt neben der Grundgebühr auch, was Karte, Überweisungen und Bargeld kosten. Beide Angaben stammen aus älteren Quellen, prüfen Sie die aktuellen Konditionen deshalb vor der Unterschrift.

Wenn die Bank ablehnt

Eine Ablehnung muss in Textform erfolgen und Sie über Ihre Rechte informieren. Reagieren Sie nicht mit einem zweiten Antrag bei derselben Bank, sondern nutzen Sie den gesetzlichen Weg. Beruft sich die Bank auf ein bestehendes Konto, legen Sie die Kündigung oder die Sperrmitteilung der anderen Bank bei, damit erkennbar wird, dass dieses Konto nicht mehr taugt. Zuerst können Sie bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Überprüfung der Ablehnung beantragen, wofür ebenfalls ein Formular existiert. Stellt die BaFin fest, dass die Bank zu Unrecht abgelehnt hat, ordnet sie die Kontoeröffnung an.

Bestätigt die Behörde die Ablehnung, bleibt der Weg zum zuständigen Landgericht. Sie dürfen auch von Anfang an unmittelbar gegen die Bank klagen, was aber Kostenrisiko und Fachwissen verlangt. Eine Beratung durch die Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für Bankrecht ist an dieser Stelle sinnvoll. Auch Schuldnerberatungen kennen die Formulare und begleiten das Verfahren häufig ohne Kosten für Sie. Meldet sich die Behörde mit Rückfragen, antworten Sie fristgerecht und vollständig, denn fehlende Unterlagen verzögern die Entscheidung unnötig. Tragen Sie die Frist von zehn Geschäftstagen im Kalender ein. Bleibt die Antwort aus, haken Sie schriftlich nach und holen Rat bei der Verbraucherzentrale. Halten Sie Antrag, Antwort der Bank und alle E Mails geordnet bereit, denn Behörde und Gericht arbeiten mit diesen Unterlagen.

Bekomme ich ein Basiskonto auch ohne festen Wohnsitz
Ja, die Verbraucherzentrale NRW nennt ausdrücklich auch Obdachlose, Asylsuchende und Geduldete. Die Bank darf den Antrag nicht allein deshalb ablehnen. Für die Identitätsprüfung brauchen Sie aber nachweisbare Angaben, sonst kann eine Ablehnung wegen geldwäscherechtlicher Pflichten zulässig sein.
Ist ein neues Basiskonto automatisch pfändungsgeschützt
Nein. Wünschen Sie Pfändungsschutz, sollten Sie das schon im Antrag ausdrücklich und nachweisbar verlangen, dann richtet die Bank das Konto von Beginn an als Pfändungsschutzkonto ein. Pro Person ist nur ein solches Konto zulässig.
Kann die Bank das Basiskonto später kündigen
Nur unter engen Voraussetzungen, etwa bei falschen Angaben zur Eröffnung, rechtswidriger Nutzung, längerer Nichtnutzung, Wegfall des rechtmäßigen Aufenthalts oder wenn Sie ein anderes nutzbares Konto eröffnet haben. Pauschale Klauseln der Bank halten nicht immer einer Prüfung stand.

Pfändungsschutzkonto Freibetrag mit Kind

Die Kernaussage zuerst

Seit dem 1. Juli 2026 bleiben auf einem Pfändungsschutzkonto rund 1.590 Euro im Monat geschützt. Schulden Sie Ihrem Kind Unterhalt, steigt dieser Betrag, sobald die Bank einen Nachweis erhält. Das Kindergeld wird zusätzlich geschont.

Beim Pfändungsschutzkonto Freibetrag mit Kind entscheidet nicht die Zahl der Kinder im Haushalt, sondern ein Nachweis, den die Bank in den Händen halten muss. Ohne dieses Papier schützt das Konto alle Schuldner gleich, ob mit oder ohne Familie. Viele Eltern merken das erst, wenn die Miete nicht mehr abgebucht wird oder die Karte im Supermarkt abgelehnt wird. Dieser Beitrag zeigt, wie sich der Freibetrag zusammensetzt, was das Kindergeld damit zu tun hat und welche Stellen die Bescheinigung ausstellen. Rechtsberatung ersetzt er nicht. Bei laufenden Pfändungen helfen Schuldnerberatung, Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Pfändungsschutzkonto Freibetrag mit Kind

Wie sich der Freibetrag mit Kind zusammensetzt

Jedes Pfändungsschutzkonto schützt automatisch einen Grundbetrag pro Kalendermonat. Er folgt der Pfändungstabelle zur Zivilprozessordnung und wird jährlich zum 1. Juli angepasst, das nächste Mal am 1. Juli 2027. Ein neuer Kalendermonat beginnt mit frischem Schutz, Reste wirken nur über den Übertrag weiter, den die Fragen unten beschreiben. Eltern erhalten einen Zuschlag, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass ein Teil des Einkommens an unterhaltsberechtigte Personen weiterfließt.

Der Zuschlag staffelt sich nach der Zahl dieser Personen. Die folgende Tabelle zeigt die gerundeten Werte der Bekanntmachung für Juli 2026, wie sie etwa das Portal Lohnsteuer kompakt wiedergibt.

Unterhaltsberechtigte PersonZuschlag je Monat (gerundet)Hinweis
Erste Personetwa 597 Eurokommt zum Grundbetrag hinzu
Zweite bis fünfte Person, je Personetwa 333 Eurozusätzlich zum ersten Zuschlag
Sechste Person und weiterekein weiterer Zuschlagdie Tabelle endet bei fünf Personen

Beim Zusammenrechnen weichen die Quellen leicht voneinander ab. Je nach Rundung kommt für ein Kind inklusive Grundbetrag eine Summe von knapp 2.190 Euro heraus, andere Rechner nennen etwa 2.185 Euro. Maßgeblich ist die Tabelle, nach der Ihre Bank rechnet. Fragen Sie dort nach dem genauen Wert, bevor Sie größere Zahlungen planen. Der Zuschlag greift außerdem nur, wenn tatsächlich eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht. Ein Kind, für das Sie nichts zahlen müssen, erhöht den Freibetrag nicht.

Zum Vergleich lohnt ein Blick auf den Lohn selbst, denn für ihn gilt dieselbe Tabelle. Bei fünf Unterhaltsberechtigten liegt die Höchstgrenze des geschützten Nettolohns bei etwa 3.519 Euro, und erst ab rund 4.866 Euro ist Arbeitseinkommen vollständig pfändbar. Das Pfändungsschutzkonto arbeitet mit eigenen Monatsbeträgen, deshalb können beide Rechnungen voneinander abweichen. Verlassen Sie sich im Zweifel auf die Auskunft der Bank und einer Beratungsstelle.

Kindergeld und der Nachweis gegenüber der Bank

Kindergeld und Kinderzuschlag zählen zu den Sozialleistungen, die zusätzlich zum erhöhten Freibetrag geschützt sind, sofern sie auf dem Pfändungsschutzkonto eingehen. Sie fließen also nicht in die Berechnung des Zuschlags ein, sondern werden obendrauf gerechnet. Ein Merkblatt der Stadt Jena rechnet das mit Zahlen von 2025 vor: 2.145,23 Euro für eine unterhaltsberechtigte Person plus 255 Euro Kindergeld ergeben 2.400,23 Euro. Seit Juli 2026 liegen die Beträge etwas höher, das Prinzip bleibt gleich.

Von allein erhöht die Bank nichts. Sie braucht eine Bescheinigung, die Ihre Unterhaltspflicht belegt. Ausstellen dürfen sie unter anderem die Familienkasse, der Arbeitgeber, der Träger einer Sozialleistung, eine anerkannte Schuldnerberatung sowie Rechtsanwälte und Steuerberater. Viele Banken halten eigene Formulare bereit, das Gesetz schreibt jedoch keines vor. Entscheidend ist, dass die Angaben vollständig sind und von einer dieser Stellen stammen.

Bei Kindergeldbezug kommt die Familienkasse häufig am schnellsten zum Ziel, weil dort die Daten zum Kind bereits vorliegen. Reichen Sie die Bescheinigung möglichst früh ein, am besten bevor eine Pfändung ins Haus steht. Die Bank erhöht den Freibetrag erst, wenn das Papier bei ihr liegt.

Umwandlung und Vorbereitung für Eltern

Ein bestehendes Girokonto muss die Bank auf Ihr Verlangen in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Sprechen Sie das möglichst früh an, am besten bevor ein Gläubiger zugreift, denn jede Woche Verzögerung kann Geld kosten, das Sie für Miete und Essen brauchen.

Legen Sie sich Unterlagen zurecht, die Ihre Pflicht belegen, etwa den Kindergeldbescheid oder einen Unterhaltstitel. Wechseln die Lebensumstände, etwa weil das Kind eine Ausbildung beginnt oder auszieht, sollten Sie das mit einer Beratungsstelle durchsprechen, bevor Sie den alten Nachweis weiter verwenden. Lassen Sie sich die Einreichung der Bescheinigung bestätigen, etwa per Eingangsvermerk oder Mail. Andere Sozialleistungen sind nicht allein wegen ihrer Herkunft geschützt, sie zählen zum Freibetrag und lassen ihn nicht wachsen. Bei Unsicherheit fragen Sie vor jeder größeren Überweisung bei der Bank nach dem aktuell geschützten Betrag. Planen Sie die Abbuchungen außerdem so, dass Miete, Strom und Versicherungen zuerst fällig werden, denn der Schutz gilt pro Kalendermonat und jede Zahlung verbraucht den Betrag, ganz gleich wann sie anfällt.

Was passiert mit Geld, das ich im Monat nicht ausgegeben habe
Ungenutzte geschützte Beträge dürfen in die folgenden drei Monate mitgenommen und dort zuerst verbraucht werden. Es zählt nur Geld, das tatsächlich auf dem Konto liegt, und der Übertrag ist auf den im Vormonat geschützten Betrag begrenzt. Nach drei Monaten verfällt der Rest.
Welche Stelle entscheidet, wenn eine Behörde keine Bescheinigung ausstellt
Verweigert eine der genannten Stellen das Papier, entscheidet das Vollstreckungsgericht. Handelt es sich um einen öffentlichen Gläubiger wie das Finanzamt, ist die zuständige Vollstreckungsbehörde die richtige Adresse. Eine Schuldnerberatung kann den Antrag vorbereiten.
Reicht der Freibetrag nicht, weil mein Einkommen höher ist
Liegt Ihr Einkommen über dem automatisch geschützten Betrag, kann beim Vollstreckungsgericht ein höherer Freibetrag beantragt werden. Das Gericht prüft den Einzelfall. Ob sich ein Antrag lohnt, klären Sie am besten mit einer Schuldnerberatung oder einem Fachanwalt.
Darf ich mehrere Pfändungsschutzkonten führen
Pro Person ist nur ein Pfändungsschutzkonto zulässig. Haben Sie bei mehreren Banken ein Konto, muss der Schutz auf eines davon konzentriert werden. Dabei hilft die Verbraucherzentrale oder die Schuldnerberatung vor Ort.

Pfändungsschutzkonto Gültigkeit und Bescheinigung verlängern

Beim Suchen nach Pfändungsschutzkonto Gültigkeit und Bescheinigung verlängern stößt man auf zwei Fragen, die gern vermischt werden. Die erste lautet, wie lange eine Bescheinigung über erhöhte Freibeträge bei der Bank gilt. Die zweite betrifft einen gerichtlichen Schutz für Konten, auf die regelmäßig nur geschützte Beträge eingehen. Beides folgt eigenen Regeln, und für beides sind andere Stellen zuständig. Der Beitrag ordnet das sachlich ein und stützt sich auf Angaben der Verbraucherzentrale NRW. Er ist keine Rechtsberatung. Für Ihren Fall sind eine anerkannte Schuldnerberatung, die Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt die richtigen Ansprechpartner.

Pfändungsschutzkonto Gültigkeit und Bescheinigung verlängern

Wie lange eine Bescheinigung gilt

Die Bescheinigung belegt gegenüber der Bank, dass sich Ihr Freibetrag erhöht, etwa wegen Unterhaltspflichten oder bestimmter Sozialleistungen. Nach Darstellung der Verbraucherzentrale ist sie grundsätzlich unbefristet. Die Bank muss sie jedoch mindestens zwei Jahre lang berücksichtigen. Trägt der Aussteller ein Enddatum ein, gilt sie für genau diesen Zeitraum. Ein solches Datum sollten Sie sich im Kalender notieren, am besten mit mehreren Wochen Vorlauf, denn auch Aussteller brauchen Bearbeitungszeit.

Prüfen Sie das Papier, bevor Sie es abgeben. Stimmen Name, Zeitraum und die genannten Personen, wirft die Bank keine Fragen auf. Fehlt eine Angabe oder ist ein Datum unleserlich, geht der Nachweis zurück, und Sie verlieren Tage, in denen der niedrigere Freibetrag gilt. Eine Kopie für die eigenen Unterlagen ist deshalb Pflicht, wenn Sie später belegen wollen, was wann vorlag.

Ihre Bank beachtet die Bescheinigung ab dem zweiten Geschäftstag nach der Vorlage. Bis dahin kann es knapp werden, deshalb lohnt es sich, Unterlagen nicht erst zum Monatsende abzugeben. Sorgen Sie dafür, dass sich das Datum der Übergabe belegen lässt, etwa mit einer Eingangsbestätigung in der Filiale oder per Einschreiben.

Nach Ablauf von zwei Jahren darf die Bank eine neue Bescheinigung verlangen. Sie muss das mindestens zwei Monate vorher deutlich mitteilen. Früher darf sie nur nachfordern, wenn greifbare Hinweise dafür sprechen, dass die Angaben nicht mehr stimmen. Mit einem solchen Schreiben im Briefkasten bleibt also Zeit, in Ruhe einen neuen Nachweis zu besorgen. Wichtig ist nur, dass Sie die Frist im Blick behalten und nicht bis zum letzten Tag warten, denn jede Verzögerung beim Aussteller geht zu Ihren Lasten.

Bescheinigung verlängern oder neu beantragen

Eine Verlängerung im strengen Sinn gibt es nicht. In der Praxis stellen Sie bei der zuständigen Stelle einen neuen Antrag, und der Aussteller bescheinigt die dann bestehenden Verhältnisse. Sozialleistungsträger und Familienkassen müssen auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen. Anerkannte Schuldner und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen, Rechtsanwälte, Steuerberater und Arbeitgeber dürfen es, sind dazu aber nicht verpflichtet. Hilfreich ist die gemeinsame Musterbescheinigung, die Schuldnerberatungsverbände und die Deutsche Kreditwirtschaft abgestimmt haben, weil Banken sie erfahrungsgemäß gut verarbeiten können.

Planen Sie den Neuantrag rechtzeitig ein. Für eine Bescheinigung über Kindergeld ist die Familienkasse Ansprechpartner, bei Leistungen wie Bürgergeld oder Wohngeld an die zahlende Stelle. Welche Unterlagen der Aussteller sehen will, erfahren Sie bei ihm, meist sind es aktuelle Bescheide. Am besten stellen Sie den Antrag, sobald die Bank die Aufforderung schickt, und nicht erst kurz vor Fristende.

Hält die Bank eine vorgelegte Bescheinigung für unrichtig, muss sie das unverzüglich mitteilen. Schweigt sie, legt sie die Angaben so zugrunde, wie sie vorgelegt wurden. Das schützt Sie vor Überraschungen am Monatsanfang, wenn Ihr Guthaben eigentlich frei sein müsste. Widerspricht die Bank später doch, verlangen Sie die Begründung schriftlich, damit Beratungsstelle oder Gericht den Streitpunkt genau erkennen können.

Stellt niemand eine Bescheinigung aus oder erkennt die Bank sie nicht an, können Sie beim Vollstreckungsgericht die pfändungsfreien Beträge festsetzen lassen. Geht es um Forderungen von Behörden, entscheidet die Vollstreckungsbehörde. Lehnt die Bank eine ordnungsgemäße Bescheinigung zu Unrecht ab, kommt nach Darstellung der Verbraucherzentrale eine einstweilige Verfügung gegen die Bank in Betracht. Dafür ist anwaltliche Hilfe ratsam, denn solche Verfahren haben Formvorschriften und Fristen.

Befristeter Schutz für Konten mit geringen Eingängen

Neben der Bescheinigung gibt es einen zweiten Schutz, der häufig mit der Gültigkeit des Kontos verwechselt wird. Liegen Ihre Eingänge regelmäßig unter dem Freibetrag, können Sie beim Vollstreckungsgericht beantragen, dass das Konto für jeweils höchstens zwölf Monate als unpfändbar gilt. Rechtsgrundlage ist § 907 ZPO. Sie müssen belegen, dass in den vergangenen sechs Monaten überwiegend unpfändbare Beträge eingegangen sind, und glaubhaft machen, dass dies in den kommenden sechs Monaten so bleibt. Ältere Merkblätter nennen für den Blick nach vorn zwölf Monate. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext, den das Gericht oder Ihre Beratungsstelle benennen kann.

Ein Antrag nach § 907 ZPO verlangt Belege. Üblich sind Kontoauszüge der vergangenen sechs Monate und Bescheide über die Leistungen, aus denen die Eingänge stammen. Reichen Sie das Material vollständig ein, denn Nachforderungen kosten Zeit. Wegen der Befristung sollten Sie den nächsten Antrag stellen, bevor die laufende Anordnung endet, damit zwischen beiden keine Lücke entsteht. Wird der Antrag abgelehnt oder bleibt eine Entscheidung aus, sollten Sie die Beratungsstelle einschalten, damit die Begründung geprüft und über Rechtsmittel gesprochen werden kann.

Welche Stelle was entscheidet und wie sich beide Wege unterscheiden, zeigt die Übersicht.

MerkmalBescheinigungAnordnung der Unpfändbarkeit
Wer entscheidetAussteller, die Bank prüftVollstreckungsgericht
WirkungErhöht die FreibeträgeKonto insgesamt unpfändbar
WeiterführungNeue BescheinigungNeuer Antrag
Was passiert nach Ablauf einer befristeten Bescheinigung
Ohne gültigen Nachweis kann die Bank die erhöhten Freibeträge nicht mehr berücksichtigen. Es gilt dann nur der Grundfreibetrag. Reichen Sie deshalb rechtzeitig eine neue Bescheinigung ein.
Kann ich eine Bescheinigung früher erneuern
Ändern sich Ihre Verhältnisse, etwa weil ein Kind auszieht oder eine Sozialleistung endet, kann eine aktuelle Bescheinigung sinnvoll sein. Fragen Sie dazu Ihre Beratungsstelle.
Gilt die Bescheinigung bei einem Bankwechsel weiter
Die Bescheinigung wird gegenüber der kontoführenden Bank vorgelegt. Fragen Sie vor einem Wechsel bei der neuen Bank nach, ob sie die bisherige akzeptiert oder einen neuen Nachweis verlangt.

Wertpapierdepot als Sicherheit für einen Kredit

Kernaussagen im Überblick

Bei einem Kredit gegen das Depot bleiben die Wertpapiere in Ihrem Besitz, dienen der Bank aber als Pfand. Wie viel Sie bekommen, hängt vom Beleihungswert ab, der je nach Papier deutlich unter dem Kurswert liegt. Sinken die Kurse, verlangt die Bank Nachschuss oder verkauft Bestände.

Wertpapierdepot als Sicherheit für einen Kredit ist ein Modell für Anleger, die Geld brauchen, ohne ihre Positionen aufzulösen. Man leiht sich einen Betrag bei der Depotbank und verpfändet dafür Aktien, Fonds oder ETFs. Der Verkauf entfällt, und damit fällt zunächst auch keine Steuer auf Kursgewinne an. Im Gegenzug tragen Sie ein Risiko, das viele Anleger unterschätzen, weil die Bank bei fallenden Kursen das Pfand verwerten darf. Der folgende Beitrag erklärt Ablauf, Zahlen und Fallstricke auf Grundlage von Verbraucherportalen und Bankunterlagen. Er ist keine Anlage oder Rechtsberatung. Vor einer Entscheidung sollten Sie die Konditionen Ihrer Bank prüfen und im Zweifel die Verbraucherzentrale oder einen unabhängigen Berater fragen.

Wertpapierdepot als Sicherheit für einen Kredit

So funktioniert der Kredit gegen das Depot

Fachleute sprechen von Lombardkredit oder Wertpapierkredit. Sie vereinbaren mit Ihrer Depotbank einen Kreditrahmen, die Wertpapiere im Depot werden zugunsten der Bank verpfändet, und Sie nutzen das Geld nach Bedarf. Zinsen fallen nach Angaben von extraETF nur auf den tatsächlich genutzten Betrag an und werden meist quartalsweise abgerechnet. Flexibel bleibt die Rückzahlung, eine feste Laufzeit mit Raten gibt es in der Regel nicht.

Wie hoch der Rahmen ausfällt, bestimmt der Beleihungswert. Er ergibt sich aus dem Marktwert der Papiere, multipliziert mit einem Faktor, den die Bank je nach Risiko festlegt. Ein breit gestreutes ETF Depot wird großzügiger bewertet als ein paar spekulative Einzeltitel. Zwischen den Instituten gibt es deutliche Unterschiede. Bei Vergleichen aus diesem Jahr lagen die Beleihungsgrenzen für ETFs zwischen 40 und 80 Prozent, und die Sollzinsen reichten von gut vier bis gut sieben Prozent. Aktuelle Konditionen müssen Sie bei Ihrer Bank erfragen, denn sie schwanken mit dem Leitzins.

Niedriger als vermutet sind die Hürden. Mindestdepotvolumen und Bonitätsprüfung spielen eine geringere Rolle als bei einem Ratenkredit, weil das Depot als Sicherheit genügt. Das ändert nichts daran, dass Sie den Kredit am Ende aus eigenem Einkommen zurückzahlen müssen.

Beleihungswerte nach Wertpapierart

Banken bewerten nicht jedes Papier gleich. Je stabiler und handelbarer ein Wert, desto höher der Anteil, den die Bank anrechnet. Die nachfolgende Tabelle zeigt Spannen, die die Volksbanken Raiffeisenbanken für ihren Lombardkredit nennen. Andere Institute rechnen anders, die Werte dienen nur zur Orientierung.

WertpapierartÜblicher Beleihungswert vom Kurswert
Aktien großer Unternehmen50 bis 70 Prozent
Aktien kleinerer Unternehmen30 bis 50 Prozent
Spekulative Werte0 Prozent
Staatsanleihenbis 100 Prozent
Unternehmensanleihen50 bis 80 Prozent
Aktienfondsbis 80 Prozent
Rentenfondsbis 85 Prozent

Vergleichen Sie auch die Regeln Ihrer Bank, denn sie rechnet nicht zwingend mit den Spannen der Tabelle. Manche Institute setzen für einzelne Fonds oder Aktien eigene Quoten an, andere schließen Papiere mit geringer Handelbarkeit ganz aus. Ein Blick in die Beleihungsliste im Kundenbereich zeigt, welcher Anteil Ihres Depots überhaupt zählt.

Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Werten verdeutlicht die Wirkung: Ein Fondsdepot von 20.000 Euro, das mit 60 Prozent beliehen wird, trägt einen Kredit bis 12.000 Euro. Ausgeschöpft wird dieser Rahmen sinnvollerweise nie ganz, weil sonst schon ein kleiner Kursrückgang Folgen hat.

Wenn die Kurse fallen

Der Beleihungswert folgt dem Kurs. Sinkt der Depotwert, sinkt auch der Rahmen, und liegt er unter dem tatsächlich genutzten Kredit, greift die Bank ein. Im Beispiel von oben bedeutet ein Kursrückgang von 20 Prozent einen Depotwert von 16.000 Euro und einen Beleihungswert von 9.600 Euro. Haben Sie 10.000 Euro abgerufen, liegen Sie dann über der Grenze.

Wie das Verfahren abläuft, zeigt das Informationsblatt eines Brokers aus dem Jahr 2025. Zuerst fordert die Bank auf, den Fehlbetrag zurückzuzahlen oder weitere Sicherheiten zu hinterlegen, dafür bleiben mindestens 14 Tage. Wird nicht reagiert und fällt die Deckung unter 90 Prozent, kündigt sie den überschüssigen Teil fristlos und setzt eine Frist von 30 Kalendertagen. Danach verkauft die Bank ohne Rücksprache und rechnet den benötigten Betrag mit einem Aufschlag von zehn Prozent hoch. Die Verkäufe laufen als Marktorder, auf Zeitpunkt und Kurs haben Sie keinen Einfluss. Andere Institute regeln das abweichend, lesen Sie daher die Kreditbedingungen genau.

Ein weiterer Punkt betrifft Zinsen und Steuern. Kreditzinsen sind für Privatanleger in der Regel nicht als Werbungskosten absetzbar, es sei denn, die Papiere dienen gewerblichen Einkünften oder der Vermietung. Einen Steuervorteil sollten Sie also nicht einplanen. Im Zweifel klärt das eine Steuerberatung.

Für wen sich das Modell rechnen kann

Sinnvoll wirkt der Kredit für Anleger, die kurzfristig Geld brauchen und nicht in einer Schwächephase verkaufen wollen. Voraussetzung ist ein Puffer: Nutzen Sie den Rahmen nur zu einem Bruchteil, überstehen Sie auch Kursrückgänge ohne Nachschussforderung. Ein Verbraucherportal hält für viele Kreditnehmer einen gewöhnlichen Ratenkredit für die bessere Wahl, weil er ohne Kursrisiko auskommt. Dem steht gegenüber, dass der Wertpapierkredit teils günstiger verzinst wird als der Dispo.

Weniger passend ist er, wenn der Kredit Konsum finanziert und die Rückzahlung unsicher ist, oder wenn das Depot bereits konzentriert auf wenige Titel gesetzt ist. Dann verstärken sich Verluste, denn die Schuld bleibt in voller Höhe bestehen, während der Depotwert sinkt. Rechnen Sie vor dem Abschluss durch, wie viel Kursrückgang Ihr Depot verkraftet, bevor die Bank reagiert.

Welches Mindestdepot verlangen die Banken
Laut einem Vergleich vom Frühjahr 2026 reichen die Anforderungen von 1.000 bis 10.000 Euro Depotvolumen, je nach Bank. Prüfen Sie die aktuelle Preisliste Ihres Instituts.
Kann ich den Kredit jederzeit zurückzahlen
Ja, die Rückzahlung gilt als flexibel, denn es gibt keine feste Laufzeit mit Raten. Zinsen berechnet die Bank nur für die Zeit, in der Sie den Betrag nutzen. Details stehen in den Kreditbedingungen.
Spielt die Schufa eine Rolle
Die persönliche Bonität hat nach Einschätzung von extraETF eine untergeordnete Rolle, weil das Depot als Pfand dient. Die Bank entscheidet dennoch nach eigenen Kriterien über den Rahmen.

Dispokredit mit Pfändungsschutzkonto

Dispokredit mit Pfändungsschutzkonto passt auf den ersten Blick nicht zusammen, und genau darin liegt der Kern des Problems. Ein Girokonto, das auf Pfändungsschutz umgestellt wird, darf nur noch mit Guthaben geführt werden. Der Überziehungsrahmen, auf den sich viele Haushalte über Jahre verlassen haben, steht danach nicht mehr zur Verfügung. Steht das Konto zum Zeitpunkt der Umstellung bereits im Minus, stellt sich die Frage, was aus der Schuld wird und ob das nächste Gehalt überhaupt ankommt. Der Beitrag ordnet das sachlich ein und stützt sich auf Angaben der Verbraucherzentrale NRW. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall sind eine anerkannte Schuldnerberatung, die Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt die richtigen Ansprechpartner.

Dispokredit mit Pfändungsschutzkonto

Was mit dem Dispo bei der Umstellung geschieht

Das Pfändungsschutzkonto ist ein gewöhnliches Girokonto mit einer zusätzlichen Schutzfunktion, und diese Funktion arbeitet ausschließlich auf Guthabenbasis. Nach Darstellung der Verbraucherzentrale endet ein eingeräumter Dispo mit der Umwandlung, oder die Bank darf ihn kündigen. Die Formulierungen in den Quellen weichen hier leicht voneinander ab. In der Praxis läuft beides darauf hinaus, dass Sie nach der Umstellung nichts mehr überziehen können, nicht einmal um wenige Euro.

Stillschweigend hinnehmen muss die Bank eine Überziehung ebenfalls nicht. Rechnen Sie deshalb damit, dass Lastschriften, die Ihr Guthaben übersteigen, nicht eingelöst werden und dafür Gebühren entstehen können. Mieten, Strom und Versicherungsbeiträge sollten Sie so planen, dass am Fälligkeitstag genug Geld auf dem Konto liegt. Hilfreich ist ein Blick auf den Tag, an dem Ihr Gehalt oder Ihre Rente eingeht. Liegen Abbuchungen davor, lässt sich der Termin bei vielen Vertragspartnern auf einen späteren Tag im Monat verschieben.

Immerhin gibt es einen Lichtblick. Haben Sie bisher regelmäßig im Dispo gelebt, können Sie mit dem Pfändungsschutzkonto zumindest einen Puffer aufbauen. Nicht verbrauchtes Guthaben wird nach Angaben der Verbraucherzentrale in die folgenden drei Monate übertragen. Ein kleiner Betrag, der im Monat übrig bleibt, ersetzt also nach und nach das, was früher der Überziehungsrahmen abgefangen hat.

Minussaldo, Verrechnung und laufende Raten

Ab dem Moment, in dem Sie die Umwandlung erklären, darf die Bank neue Gutschriften nicht mehr mit ihren eigenen Forderungen verrechnen. Das regelt § 901 ZPO, und es ist der eigentliche Vorteil der Umstellung: Ihr Einkommen wird nicht länger automatisch vom Minus aufgezehrt. Lassen Sie sich den Zeitpunkt Ihrer Erklärung schriftlich bestätigen, denn von diesem Datum hängt ab, welche Eingänge geschützt sind.

Der bisherige Minussaldo verschwindet dadurch nicht. Die Bank bucht ihn nach Angaben der Verbraucherzentrale auf ein zweites Buchungskonto aus. Bestehen bleibt die Schuld, sie ist aber vom Guthabenkonto getrennt, und neue Gutschriften stehen Ihnen im Rahmen der Freibeträge zur Verfügung. Zu den Zinsen auf diese Altschuld vertritt die Verbraucherzentrale die Ansicht, dass nur noch der gesetzliche Verzugszins berechnet werden dürfe und nicht mehr der Dispozins. Ob Ihre Bank das ebenso handhabt, sollten Sie nachfragen, denn nicht jedes Institut folgt dieser Auffassung.

Bitten Sie die Bank außerdem um eine Aufstellung, wie hoch der Saldo am Stichtag der Umwandlung war und welche Zinsen seither berechnet wurden. Mit dieser Übersicht kann die Beratungsstelle einschätzen, ob die Forderung stimmt und wie sich die Rückzahlung sinnvoll gestalten lässt.

Aufmerksamkeit verdienen außerdem Kreditraten, die per Dauerauftrag oder Lastschrift vom Girokonto laufen. Sie werden nach Angaben der Verbraucherzentrale häufig weiter abgebucht, und jede dieser Abbuchungen zehrt am geschützten Betrag. Wollen Sie das vermeiden, müssen Sie die Vereinbarung aktiv beenden oder neu verhandeln. Von selbst ändert sich daran nichts.

Eine Rückzahlungsvereinbarung für den Minussaldo müssen Sie nicht unterschreiben. Bevor Sie etwas zusagen, lohnt ein Gespräch mit einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle. Dort wird geprüft, welche Raten Sie sich tatsächlich leisten können, ohne den Lebensunterhalt zu gefährden.

Wann Sie handeln sollten

Steht Ihr Konto im Minus und liegt zugleich eine Pfändung vor, haben Sie nach Darstellung der Verbraucherzentrale einen Monat Zeit für die Umwandlung. Verstreicht diese Frist, wird es schwierig. Stellen Sie den Antrag deshalb vor dem nächsten größeren Zahlungseingang und nicht erst, wenn das Geld bereits verrechnet wurde.

Prüfen Sie vor dem Antrag die Kontoauszüge der letzten Monate. Notieren Sie, welche Beträge regelmäßig abgebucht werden, welche davon unvermeidbar sind, etwa Miete, Energie und Versicherungen, und welche sich kündigen oder verschieben lassen. Mit dieser Liste fällt es leichter, den ersten Monat ohne Überziehung zu überstehen. Er gilt als der schwierigste, weil der gewohnte Puffer fehlt und die Abbuchungen noch auf den alten Rhythmus eingestellt sind.

Zum Vorgehen gehört, dass Sie bei der Bank schriftlich versichern, kein weiteres Pfändungsschutzkonto zu führen. Pro Person ist nur eines zulässig. Zahlen Sie danach Ihr Einkommen auf dieses Konto und halten Sie Abbuchungen im Rahmen des Guthabens. Bei einem gemeinsamen Konto müssen Sie sich um ein Einzelkonto kümmern, weil der Schutz an eine einzelne Person gebunden ist.

Über die Altschuld sollten Sie parallel mit der Bank sprechen. Manche Institute sind zu Ratenzahlungen bereit, andere geben die Forderung an Inkassounternehmen ab. Ein Schreiben, das Sie nicht verstehen, gehört zur Beratungsstelle und nicht in die Schublade. Je früher dort jemand auf die Unterlagen schaut, desto mehr Spielraum bleibt für ein ruhiges Gespräch über die Rückzahlung.

Darf ich meine Kreditkarte weiter nutzen
Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind Kreditkarten mit Verfügungsrahmen auf einem Pfändungsschutzkonto nicht mehr nutzbar. Prepaid Karten, die vorher aufgeladen werden, bilden die Ausnahme. Fragen Sie Ihre Bank, welche Karte sie weiterführt.
Wie schnell muss die Bank das Konto umstellen
Das Konto wird ab dem vierten Geschäftstag nach Ihrer Erklärung als Pfändungsschutzkonto geführt. Die Umwandlung selbst kostet nichts. Halten Sie Ihren Antrag schriftlich fest, damit Sie Datum und Eingang später belegen können.
Kann ich ein Konto im Minus überhaupt umwandeln
Ja, ein überzogenes Konto darf umgewandelt werden. Echter Schutz besteht allerdings nur für Guthaben. Je eher Sie umstellen, desto weniger Geld wird zuvor mit dem Minus verrechnet.

Bausparvertrag Guthaben auszahlen ohne Kündigung

Beim Bausparvertrag Guthaben auszahlen zu lassen, ohne den Vertrag zu kündigen, gelingt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist die Phase, in der sich der Vertrag befindet: Ansparzeit, Zuteilungsreife oder Darlehensphase. Kennen Sie die Unterschiede, vermeiden Sie unnötige Verluste an Zinsen, Gebühren und staatlicher Förderung.

Bausparvertrag Guthaben auszahlen ohne Kündigung

Guthaben auszahlen bei Zuteilung statt Kündigung

Solange ein Vertrag noch ansparen muss, bleibt Ihnen nur die Kündigung, wenn Sie das Geld wollen. Erreicht er die Zuteilungsreife, ändert sich die Lage. Sie ist in der Regel an ein Mindestguthaben und eine Mindestbewertungszahl geknüpft, die Ihre Bausparkasse im Vertrag nennt. Dann können Sie das Guthaben abrufen und auf das Bauspardarlehen verzichten, ohne den Vertrag im rechtlichen Sinn zu kündigen. Die Bausparkasse zahlt in diesem Fall das angesparte Geld samt Zinsen aus, nicht mehr und nicht weniger. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dabei nicht an, auch Verluste durch eine zu frühe Kündigung entfallen.

Beantragen müssen Sie die Auszahlung allerdings selbst. Einen Zwang, das Darlehen zu nehmen, gibt es nicht. Ein Ratgeber nennt für den Antrag nach der Zuteilung eine Frist von 15 Monaten; die verbindliche Angabe finden Sie in den Allgemeinen Bausparbedingungen Ihrer Bausparkasse. Im Antrag stehen Name, Anschrift, Vertragsnummer und Kontoverbindung. Das Institut stellt in der Regel ein Formular bereit, ein formloses Schreiben genügt aber ebenfalls.

Ist der Vertrag noch nicht so weit, lässt sich die Zuteilungsreife beschleunigen. Eine Einmalzahlung, eine höhere Sparrate oder eine niedrigere Bausparsumme verkürzen die Wartezeit. Rechnen Sie vorher durch, ob die frühere Zuteilung den Aufwand lohnt, denn die Darlehensphase interessiert Sie ohnehin nicht. Zusätzliche Einzahlungen binden Ihr Geld allerdings noch länger, falls die Bausparkasse die Zuteilung am Ende doch später ansetzt als erwartet, und das sollten Sie einplanen.

Vor dem Antrag lohnt eine kurze Vorbereitung. Fordern Sie einen aktuellen Kontostand an und lassen Sie sich bestätigen, ob der Vertrag schon zuteilungsreif ist. Erfragen Sie danach Kosten, Fristen und die Folgen für Prämien. Reichen Sie den Antrag erst ein, wenn alle Antworten schriftlich vorliegen, damit Sie später etwas in der Hand haben.

Teilung des Vertrags und Auszahlung eines Teilbetrags

Brauchen Sie nur einen Teil des Geldes, muss nicht gleich der ganze Vertrag aufgelöst werden. Manche Bausparkassen teilen den Vertrag in zwei Verträge. Der angesparte Teil erreicht dann schneller die Zuteilungsreife, der andere Teil wird nach einem neuen Tarif weiter bespart. Ob und zu welchen Konditionen das Haus teilt, regeln die Bedingungen. Fragen Sie deshalb schriftlich nach, bevor Sie eine Kündigung losschicken, die sich nicht mehr zurücknehmen lässt.

Ein zweiter Weg führt über den Verkauf oder die Abtretung des Vertrags. Damit umgehen Sie die Kündigungsfrist, brauchen dafür aber die vorherige Abstimmung mit der Bausparkasse, denn ohne ihre Zustimmung ist die Abtretung nicht wirksam. Erwägen Sie das, vergleichen Sie den möglichen Erlös mit dem Wert des Vertrags, damit am Ende nicht der Käufer den größeren Vorteil hat.

Drängt die Zeit, bleibt die ordentliche Kündigung mit einer Frist von drei bis sechs Monaten je nach Bausparkasse und Tarif. Das Geld fließt erst nach Ablauf. Möchten Sie früher an das Guthaben, stimmt das Institut meist nur gegen eine Entschädigung zu. Ein Ratgeber nennt dafür 0,5 bis 1,0 Prozent der Bausparsumme, die mit jedem Monat vor Fristende steigt. Den echten Wert nennt Ihnen Ihre Bausparkasse.

Einige Häuser halten eigene Formulare für die Teilkündigung bereit. Fragen Sie dort nach, ob ein Teilbetrag ausgezahlt werden kann und was mit dem Rest passiert. Ein neuer Teilvertrag kann außerdem neue Gebühren auslösen, und das sollten Sie vor der Unterschrift wissen.

Prämien, Gebühren und Fristen im Überblick

Die Übersicht zeigt, welche Folgen die Auszahlung in den einzelnen Phasen hat. Die Zahlen stammen aus Ratgebern und gelten nur, wenn Ihre Bedingungen nichts anderes vorsehen.

PhaseWie Sie ans Geld kommenFolgen
AnsparzeitKündigung mit WartezeitAbschlussgebühr bleibt verloren, bei früherer Auszahlung zusätzliche Kosten
ZuteilungsreifeAntrag auf Auszahlung ohne DarlehenKeine Abzüge, Zinsen werden gutgeschrieben
DarlehensphaseNur eingeschränktDas Darlehen läuft meist bereits

Erstattet wird die Abschlussgebühr in der Regel nicht. Hinzu kommt die Wohnungsbauprämie. Bei Verträgen ab 2009 entfällt sie, wenn Sie vor der Zuteilung kündigen oder das Geld nicht für den Wohnbedarf einsetzen. Eine freie Verwendung ohne Verlust der Prämie ist erst nach sieben Jahren möglich, und nur, wenn der Vertrag vor dem 25. Geburtstag begann. Bei älteren Verträgen bis Ende 2008 müssen Sie die Prämien zurückzahlen, falls Sie innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist kündigen.

Handelt es sich um einen Wohn-Riester-Vertrag, gelten gesonderte Regeln für die Zulagen und deren mögliche Rückforderung. Lassen Sie sich in diesem Fall schriftlich beraten, bevor Sie etwas abrufen oder kündigen. Das Gleiche gilt, wenn Sie Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage bezogen haben und die Sperrfristen kennen möchten, denn die Fristen laufen je nach Vertragsbeginn unterschiedlich. Dieser Text fasst Sachinformationen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie von Ihrer Bausparkasse, Streitfälle klärt die Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht.

Welche Angaben gehören in den Auszahlungsantrag
Anzugeben sind Name, Anschrift, Vertragsnummer und Ihre Kontoverbindung. Bei einer Kündigung kommt das gewünschte Datum hinzu. Eine formlose Mitteilung genügt in vielen Fällen, Formulare der Bausparkasse beschleunigen aber die Bearbeitung.
Lohnt sich die Auszahlung ohne Darlehen
Das hängt vom Zinssatz ab. Ein niedrig verzinstes Guthaben bringt auf dem Tagesgeld unter Umständen mehr, ein günstiges Darlehen kann dagegen später wertvoll sein. Vergleichen Sie beides, bevor Sie auf das Darlehen verzichten.
Kann ich einen Vertrag in der Darlehensphase auszahlen lassen
Dort sind die Optionen enger als in der Sparphase oder bei Zuteilungsreife, weil Sie das Darlehen in der Regel bereits genutzt haben. Welche Schritte erlaubt sind, steht in den Bedingungen und lässt sich bei der Bausparkasse erfragen.