Eine Lastschrift zurückbuchen, wenn die Ware nicht ankommt, gelingt bei einer SEPA Basislastschrift in aller Regel ohne großen Aufwand. Sie bezahlen per Bankeinzug, das Paket bleibt aus, und der Händler reagiert nicht auf Ihre Nachrichten. In dieser Lage hilft die Bank, denn Sie können den abgebuchten Betrag innerhalb einer festen Frist zurückholen. Entscheidend sind der richtige Zeitpunkt und ein sauberes Vorgehen, damit aus dem Ärger kein Streit um Gebühren oder Mahnungen wird.

Die achtwöchige Frist für die Rückbuchung
Bei der SEPA Basislastschrift räumen die Bedingungen der Banken ein Widerspruchsrecht ein. Sie haben acht Wochen Zeit, gerechnet ab dem Tag der Belastung auf Ihrem Konto. Eine Begründung verlangt die Bank in dieser Zeit nicht. Der Betrag wird Ihnen erstattet, und der Händler muss sich mit seiner Bank um die Rücklastschrift kümmern. Maßgeblich ist das Buchungsdatum auf dem Kontoauszug, nicht das Bestelldatum und nicht der Tag, an dem Sie die Ware erwartet hatten.
Das ist wichtig, weil viele Händler lange Lieferzeiten angeben und manche Waren Wochen unterwegs sind. Wurde die Lastschrift früh eingezogen, läuft die Frist bereits, während Sie noch auf das Paket warten. Notieren Sie sich deshalb das Belastungsdatum und rechnen Sie den letzten möglichen Tag aus. Für Abbuchungen, die Sie nie erlaubt haben, gilt eine längere Frist von 13 Monaten. Dann fehlt das SEPA Mandat, oder jemand hat Ihre Kontodaten missbraucht. Firmenlastschriften im B2B Verfahren lassen sich dagegen nicht zurückgeben, was Verbraucher selten betrifft.
So geben Sie die Lastschrift zurück
Im Online-Banking finden Sie die Buchung unter den Umsätzen. Bei den meisten Instituten öffnet ein Klick auf die Zeile ein Menü mit der Option, die Lastschrift zurückzugeben oder ihr zu widersprechen. Banken, die dieses Menü nicht anzeigen, nehmen den Auftrag per Formular, Telefon oder in der Filiale entgegen. Wählen Sie bei der Auswahl des Grundes die Angabe, dass Sie widersprechen möchten, ohne eine ausführliche Erklärung zu schreiben.
Die Gutschrift erfolgt meist innerhalb von ein bis drei Bankarbeitstagen. Reichen Sie den Auftrag nicht erst am letzten Tag ein, denn Banken brauchen Bankarbeitstage für die Bearbeitung, und Aufträge am Wochenende werden erst am nächsten Werktag erfasst. Fehlt das Menü oder lehnt die Bank die Rückgabe ab, nennen Sie Belastungsdatum und Betrag im Gespräch, dann lässt sich der Fall schnell zuordnen. Auf dem Kontoauszug erscheint eine Rückbuchung mit dem Hinweis auf die ursprüngliche Lastschrift. Sichern Sie vorher Belege. Dazu zählen die Bestellbestätigung, die Sendungsverfolgung und der Schriftverkehr mit dem Händler. Ein Screenshot mit Datum genügt häufig, falls die Seite später verschwindet. Prüfen Sie außerdem, ob in den kommenden Tagen weitere Abbuchungen desselben Händlers anstehen, etwa bei Abonnements, und lassen Sie das Mandat im Zweifel widerrufen.
Was nach der Rückbuchung mit dem Händler geschieht
Die Rückbuchung beendet das Geschäft nicht. Der Kaufvertrag besteht weiter, und der Händler kann den Kaufpreis erneut verlangen, falls er nachweist, dass die Ware geliefert wurde. Außerdem darf er für die Rücklastschrift eine Gebühr in Rechnung stellen, wenn Sie zu Unrecht widersprochen haben. Anders sieht es aus, wenn die Ware tatsächlich nie bei Ihnen eingetroffen ist. Beim Kauf von einem Unternehmen trägt der Verkäufer das Risiko für den Versand, bis Ihnen das Paket übergeben wurde. Sie müssen also weder erneut zahlen noch eine Gebühr fürchten.
Schreiben Sie dem Händler kurz und sachlich, dass Sie die Lastschrift zurückgegeben haben, weil die Lieferung ausblieb. Nennen Sie Bestellnummer und Datum und setzen Sie eine Frist von etwa 14 Tagen für die Lieferung oder eine verbindliche Auskunft. Meldet sich der Händler mit einer Mahnung, antworten Sie schriftlich und verweisen auf die ausgebliebene Lieferung. Ein Eintrag bei der Schufa setzt voraus, dass die Forderung unbestritten ist und mehrfach angemahnt wurde. Eine bestrittene Forderung reicht dafür nicht aus. Zahlen Sie auch bei Schreiben eines Inkassobüros nicht vorschnell, sondern widersprechen Sie schriftlich unter Hinweis auf die ausgebliebene Lieferung und bewahren Sie Ihre Belege auf.
Wenn die Frist abgelaufen ist
Sind die acht Wochen verstrichen, bleibt der Weg über den Händler. Setzen Sie schriftlich eine Nachfrist und erklären Sie nach deren Ablauf den Rücktritt vom Vertrag. Der Händler muss dann den Kaufpreis erstatten. Reagiert er nicht, hilft die Verbraucherzentrale mit einer Erstberatung, und eine Schlichtungsstelle kann den Fall prüfen, sofern der Händler an einem solchen Verfahren teilnimmt. Bei offensichtlichem Betrug, etwa einem Shop ohne Impressum und erreichbare Anschrift, kommt eine Strafanzeige bei der Polizei in Betracht, die Sie auch online stellen können.
Reden Sie außerdem mit Ihrer Bank. Liegt kein gültiges Mandat vor, zum Beispiel weil der Shop Ihre Daten ohne Zustimmung genutzt hat, gilt die längere Erstattungsfrist, und die Bank prüft den Fall. Für künftige Käufe lohnt ein kurzer Check vor der Zahlung. Achten Sie auf ein vollständiges Impressum, erreichbare Kontaktdaten und eine Zahlungsart, die Sie im Zweifel zurückholen können.