Schnell erfasst
Ob Ihr Kind unter dem Dach der Elternpolice bleibt, hängt an drei Punkten: dem Wohnsitz, dem Tarif und der Dauer von Ausbildung oder Studium. Den verbindlichen Rahmen liefern allein die Bedingungen Ihres Vertrags. Die Beispiele unten zeigen übliche Muster, mehr nicht.
In der Hausratversicherung sind Kinder mitversichert, solange sie zum Haushalt der Eltern gehören, doch spätestens mit dem Auszug stellt sich die Frage, wie lange der Schutz noch trägt. Viele Familien verlassen sich darauf, dass es schon irgendwie passt, und merken erst nach einem Einbruch im Studentenzimmer, dass die Police Grenzen hat.

Hausratversicherung Kinder mitversichert im Elternhaus
Solange der Nachwuchs den ersten Wohnsitz bei den Eltern hat, zählen seine Sachen zum versicherten Hausrat. Das gilt für Kleinkinder ebenso wie für volljährige Kinder, die noch im Kinderzimmer wohnen, und es gilt ohne Aufpreis. Eine gesonderte Anmeldung braucht es nicht, denn die Police deckt den gesamten Haushalt ab, und dazu gehören Laptop, Fahrrad oder Spielekonsole genauso wie Möbel und Kleidung der Eltern.
Wichtiger als die Mitversicherung selbst ist die Versicherungssumme. Tarife mit einer Summe pro Quadratmeter Wohnfläche rechnen mit einem festen Betrag je Quadratmeter, bei älteren Verträgen gilt eine frei vereinbarte Summe. Passt sie nicht zum Wert aller Gegenstände im Haus, droht eine Unterversicherung, und im Schadenfall wird die Entschädigung gekürzt. Ein Kind, das sich ein teures Instrument oder einen starken Rechner zugelegt hat, verändert diese Rechnung spürbar.
Prüfen Sie daher in der Police, welche Wertgrenzen für Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen gelten. Jugendliche besitzen Technik, deren Preis die üblichen Grenzen für Elektronik schnell ausreizt.
Maßgeblich ist für die Versicherer meist die Meldeadresse. Bleibt Ihr Kind dort gemeldet, wo Sie wohnen, spricht vieles dafür, dass es zum Haushalt zählt, auch wenn es unter der Woche woanders schläft. Ändert sich die Meldung, sollten Sie das dem Versicherer mitteilen. Rechnungen und Fotos von teuren Geräten erleichtern später die Schadenmeldung erheblich.
Auszug und Vorsorgeschutz für den ersten Hausstand
Zieht Ihr Kind aus und gründet seinen ersten eigenen Hausstand, bleiben die Sachen bei manchen Versicherern für einen begrenzten Zeitraum über die Elternpolice geschützt. Je nach Gesellschaft beträgt er etwa sechs oder zwölf Monate. Man spricht von einer Vorsorgeversicherung, die einige Gesellschaften kostenfrei einschließen. Andere sehen sie nur in teureren Tarifen vor, und manche streichen sie ganz.
Neuere Tarife nach Wohnfläche gehen teils weiter und decken das Hab und Gut des Kindes bis zur Entschädigungsgrenze, die häufig bei 500.000 Euro liegt. Verlassen Sie sich darauf allerdings nicht, ohne nachzufragen. Eine kurze Mail an den Versicherer genügt, um schriftlich zu erfahren, wie lange Ihr Kind noch eingeschlossen ist und ob sich der Vertrag erweitern lässt.
Plant Ihr Kind eine eigene Wohnung mit eigenem Mietvertrag, sollte es spätestens vor Ablauf der Vorsorgefrist eine eigene Hausratversicherung abschließen. Allein oder in einer Wohngemeinschaft kommt Ihr Kind mit einem einfachen Tarif schon günstig weg. In einer WG genügt eine einzige Police für alle, deren Beitrag sich auf die Mitbewohner verteilen lässt.
Spätestens wenn Ihr Kind einen eigenen Haushalt mit wertvollen Gegenständen führt, empfiehlt sich eine eigene Police. Ziehen Sie außerdem selbst um, etwa in eine kleinere Wohnung, passen Sie Ihre Versicherungssumme an. Sonst zahlen Sie für Schutz, den niemand braucht, oder liegen im Schadenfall zu niedrig.
Ausbildung, Studium und Zeit im Ausland
Für Azubis und Studierende gelten häufig großzügigere Regeln, weil das Zimmer am Ausbildungsort als Außenstelle des Elternhauses angesehen wird. Einige Versicherer verlängern die Außenversicherung für die gesamte Dauer von Lehre oder Studium. Anderswo ist die Entschädigung für ein WG oder Wohnheimzimmer auf rund zehn Prozent der Versicherungssumme begrenzt, wenn der Erstwohnsitz bei den Eltern bleibt.
Wie unterschiedlich die Bedingungen ausfallen, zeigt die folgende Übersicht, die sich an Angaben eines großen Versicherers orientiert. Tarife ändern sich, prüfen Sie deshalb den aktuellen Stand Ihres Vertrags.
| Wohnform des Kindes | Schutz über die Elternpolice |
|---|---|
| Wohnheim oder WG Zimmer | Ohne zeitliche Grenze und ohne Altersgrenze |
| Eigene Wohnung am Studienort | Nur in gehobenen Tarifen, bis zum 27. Geburtstag, mit Obergrenzen von 15.000 bis 30.000 Euro für den Hausrat |
| Zweitwohnung, Hauptwohnsitz bei den Eltern | Je nach Versicherer an Erstausbildung und Meldung gebunden |
Geht Ihr Kind für ein Auslandssemester, deckt die Außenversicherung den Hausrat weltweit auch außerhalb der Wohnung, in der Regel jedoch nur bis zu drei Monate am Stück. Meldet es im Zielland eine Zweitwohnung an, braucht es dort meist eine eigene Versicherung. Für das Gespräch mit dem Versicherer helfen drei Fragen: Welche Obergrenze besteht für die Sachen des Kindes, in welchem Zeitraum gilt der Schutz nach dem Auszug und welche Meldungen verlangt die Gesellschaft? Schriftliche Antworten schützen Sie bei Streit im Schadenfall. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung. Bei Zweifeln helfen die Verbraucherzentrale oder ein unabhängiger Versicherungsberater.