Ein Bausparvertrag mit 70 Jahren abschließen oder behalten, diese Frage stellt sich Rentnern, die ihr Haus altersgerecht umbauen oder energetisch sanieren wollen. Der Gedanke dahinter ist einleuchtend: feste Zinsen für ein späteres Darlehen, kleine Raten und möglicherweise ein staatlicher Zuschuss. Doch die Sparphase ist lang, die verbleibende Zeit begrenzt, und Gebühren schmälern den Ertrag. Dieser Beitrag hilft beim Abwägen und ersetzt keine Beratung durch Bausparkasse, Verbraucherzentrale oder Steuerberater.
Wann ein Neuabschluss im Alter noch Sinn ergibt
Bausparen lohnt sich vor allem, wenn bald ein Projekt ansteht. Typisch sind der barrierefreie Umbau des Bades, eine neue Heizung oder gedämmte Fassaden. Ein Vertrag, der erst nach vielen Jahren zuteilungsreif wird, passt dazu schlecht, denn Sie wollen das Geld nicht erst in der Hochbetagtheit nutzen. Passend sind deshalb kurze Sparphasen mit hoher Einmalzahlung oder Tarife mit schneller Zuteilung.
Wählen Sie die Bausparsumme nur so hoch, wie das Vorhaben kosten wird. Die Zuteilung setzt in der Regel voraus, dass ein bestimmter Anteil der Summe angespart ist, und die Abschlussgebühr wächst mit der Summe. Eine zu großzügige Wahl verlängert also die Sparzeit und verteuert den Einstieg.
Zu prüfen ist die Abschlussgebühr. Sie fällt einmalig bei der Vertragsunterzeichnung an und wird auf die Bausparsumme berechnet; wie hoch sie ausfällt, steht im Tarifblatt. Hinzu kommen Kontoführungsentgelte. Bei kleinen Summen und kurzer Laufzeit können diese Kosten die Guthabenzinsen aufzehren. Rechnen Sie außerdem mit dem Darlehenszins, den die Bausparkasse festschreibt: Er ist der eigentliche Vorteil, wenn die Marktzinsen später steigen.
Eine Gesundheitsprüfung kennt das Bausparen nicht, es handelt sich nicht um eine Versicherung. Ob die Bausparkasse eine Altersgrenze nennt, fragen Sie vor dem Abschluss ab, weil Auskünfte dazu in den Quellen nicht einheitlich sind. Besitzen Sie ohnehin eine Immobilie, lassen sich Modernisierungen alternativ aus Ersparnissen oder über eine klassische Bankfinanzierung bezahlen. Vergleichen Sie beide Wege in Euro, nicht nach Gefühl.
Den vorhandenen Vertrag behalten oder kündigen
Liegt längst ein Bausparvertrag in der Schublade, gilt eine andere Rechnung. Hier sind die Abschlusskosten schon bezahlt, und jede Einzahlung arbeitet für Sie. Behalten spricht dafür, wenn das Sparguthaben noch verzinst wird, die Zuteilung in Sichtweite liegt oder ein Umbau ansteht. Bei einer vorzeitigen Kündigung können Förderungen verloren gehen, daher gehört der Blick in die Bedingungen vor jede Entscheidung.
Prüfen Sie außerdem, ob der Vertrag zuteilungsreif ist. Dann erhalten Sie das Guthaben samt Darlehensanspruch, müssen das Darlehen aber nicht abrufen. Brauchen Sie es nicht, können Sie sich das Guthaben auszahlen lassen, solange keine Förderbindung entgegensteht. Hochverzinste Altverträge sind für Bausparkassen unattraktiv. Der Bundesgerichtshof hat Kündigungen durch die Kasse unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, etwa nach einer langen Zeit der Zuteilungsreife. Erhalten Sie ein solches Schreiben, holen Sie Rat bei der Verbraucherzentrale ein.
Im Todesfall geht der Vertrag in den Nachlass über. Die Erben können ihn fortführen oder kündigen, was das Thema auch für Kinder spannend macht, die selbst bauen oder sanieren wollen. Sprechen Sie darüber, statt Unterlagen im Ordner verschwinden zu lassen.
Fragen Sie bei der Bausparkasse nach den Zahlen, die den Vertrag wirklich bestimmen: Wann wird er voraussichtlich zuteilungsreif, wie hoch sind Abschluss- und Kontoentgelte, mit welchem Zinssatz wird das Darlehen berechnet, und wie hoch ist die monatliche Tilgungsrate? Lassen Sie sich das Ergebnis schriftlich geben und vergleichen Sie mindestens zwei Angebote. Guthabenzinsen im Bausparen sind meist niedrig, deshalb lohnt der Vertrag nur durch den gesicherten Darlehenszins und die Prämie.
Geht es vor allem um einen altersgerechten Umbau, schauen Sie parallel nach weiteren Quellen. Bei anerkanntem Pflegegrad kann die Pflegekasse Zuschüsse für Maßnahmen im Wohnumfeld zahlen; die Höhe erfahren Sie dort. Auch eine regelmäßige Rücklage auf dem Tagesgeldkonto ersetzt den Bausparvertrag, wenn die Maßnahme in wenigen Jahren fällig wird.
Wohnungsbauprämie und Förderung prüfen
Die Wohnungsbauprämie ist das wichtigste staatliche Plus. Sie setzt ein überschaubares zu versteuerndes Einkommen voraus, was im Ruhestand eher gegeben ist als im Berufsleben. Das Antragsformular schicken Bausparkassen meist zu Jahresbeginn zusammen mit dem Kontoauszug zu. Halten Sie Steuer-Identifikationsnummer und den aktuellen Steuerbescheid bereit, dann ist der Antrag in wenigen Minuten ausgefüllt. Ein Antrag kann rückwirkend gestellt werden, in der Regel für bis zu zwei Jahre. Das Geld fließt erst nach der Zuteilung und dem Nachweis, dass es in den Wohnraum geflossen ist. Dazu zählen Modernisierungen und energetische Sanierungen ebenso wie der Kauf oder Bau einer Immobilie.
| Merkmal | Alleinstehende | Verheiratete oder Verpartnerte |
|---|---|---|
| Prämiensatz | 10 Prozent der Einzahlungen | |
| Geförderte Einzahlung pro Jahr | bis 700 Euro | bis 1.400 Euro |
| Höchstprämie pro Jahr | 70 Euro | 140 Euro |
| Grenze beim zu versteuernden Einkommen | 35.000 Euro | 70.000 Euro |
| Mindestlaufzeit des Vertrags | 7 Jahre | |
Die Zahlen stammen von Bausparkassen und Banken, Änderungen durch Gesetzgeber sind möglich, prüfen Sie den Stand also bei Ihrem Vertragspartner. Vor allem die siebenjährige Bindung bremst im Alter. Beginnen Sie jetzt, läuft der Vertrag bis zum 77. Lebensjahr, ehe die Bindung endet. Zinsen auf das Guthaben zählen als Kapitalerträge, ein Freistellungsauftrag verhindert, dass dafür schon Steuer abgezogen wird.