Eckpunkte im Überblick
Bei einer SEPA Basislastschrift genügt ein Widerspruch, Gründe verlangt Ihre Bank in den ersten acht Wochen nicht. Damit ist allerdings nur die Buchung rückgängig gemacht. Ob der Zahlungsempfänger sein Geld am Ende doch erhält, klären Sie mit ihm und nicht mit der Bank.
Eine Lastschrift zurückbuchen ohne Grund zu wollen, klingt nach einem Trick, doch die Bedingungen der Banken räumen dieses Recht ausdrücklich ein. Um nicht gelieferte Ware geht es hier nicht, dafür haben wir den Beitrag Lastschrift zurückbuchen, wenn die Ware nicht ankommt geschrieben. Im Mittelpunkt steht stattdessen der Fall, dass Sie keine Begründung nennen können oder möchten, etwa weil ein Betrag ungewohnt hoch ausfällt, ein Abo verdächtig wirkt oder Sie erst später herausfinden, wofür das Geld abgebucht wurde.

Was Ihre Bank prüft und was nicht
Innerhalb von acht Wochen ab dem Tag der Belastung geben Sie die Lastschrift zurück, und die Bank schreibt den Betrag gut. Einen Beleg oder eine Erklärung braucht es dafür nicht. Geprüft wird lediglich, ob die Frist läuft und ob es sich um eine Basislastschrift handelt. Sparkasse, Konto.org und Qonto stimmen in diesem Punkt überein.
Im Online Banking klicken Sie den Umsatz an und wählen die Rückgabe. Die Sparkasse nennt das Menü dort Lastschrift zurückgeben, in der App heißt dieselbe Funktion Lastschrift Widerspruch einlegen. Rückgabe, Widerspruch und Rücklastschrift meinen in den Ratgebern also mal dasselbe, mal etwas anderes, denn manche Seiten verstehen unter Rücklastschrift eine Abbuchung, die mangels Deckung gescheitert ist. Bestätigt wird der Auftrag mit der üblichen Freigabe, etwa per pushTAN. Der Link erscheint nur, solange die Frist läuft; fehlt er, helfen Telefon oder Filiale. Das Geld kommt laut Sparkasse und Qonto innerhalb weniger Tage zurück.
Konto.org weist darauf hin, dass bei unberechtigten Lastschriften ein Online Button meist fehlt. Das dürfte von Institut zu Institut verschieden sein. Gibt die Bank den Betrag nicht frei, rät dieselbe Seite zu einem Einschreiben mit Rückschein und einer Frist von 14 Tagen.
Was der Zahlungsempfänger danach unternimmt
Mit der Gutschrift ist die Schuld nicht erloschen. Besteht die Forderung zu Recht, kann der Gläubiger den Betrag erneut einziehen oder Sie zur Zahlung auffordern. Bei einer gewollten Rückbuchung folgt laut Konto.org in der Regel eine Zahlungsaufforderung, und bei wiederholter Nichtzahlung darf er das Mahnverfahren einleiten. In Einzelfällen oder bei hohen Beträgen kommt sogar eine Betrugsanzeige in Betracht.
Kosten entstehen, wenn Sie zu Unrecht zurückgebucht haben. Verlangen darf der Gläubiger nur seinen tatsächlichen Schaden, also vor allem die Gebühr seiner eigenen Bank, die Konto.org mit etwa 3 Euro beziffert. Pauschalen, die deutlich darüber liegen, hat nach derselben Quelle schon das Oberlandesgericht Schleswig 2013 beanstandet, und Personal oder IT Kosten zählen nicht zum ersatzfähigen Schaden.
Buchen Sie ohne jeden Anlass zurück, obwohl der Händler geliefert hat, schulden Sie das Geld also weiterhin und riskieren Gebühren obendrauf. Hat der Händler Ware geliefert, ist sie laut Konto.org Zug um Zug zurückzusenden. Der Widerspruch schafft Zeit zum Prüfen, mehr nicht. Ist die Abbuchung berechtigt, überweisen Sie den Betrag nach der Prüfung am besten selbst und sparen sich den Ärger mit Erinnerungen.
Mandat, Abo und Ihr Konto
Eine einzelne Rückbuchung beendet weder das Lastschriftmandat noch den Vertrag dahinter. Qonto weist darauf hin, dass der Gläubiger danach erneut abbuchen darf. Konto.org hält es für möglich, dass die Rückbuchung als Widerruf des Mandats gewertet wird, macht das aber vom Gläubiger abhängig. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht. Bei unberechtigten Abbuchungen darf die Bank nach Konto.org keinen Aufwendungsersatz verlangen und muss den Betrag unverzüglich erstatten, es sei denn, Sie haben fahrlässig gehandelt, etwa die PIN auf der Karte notiert. Das Mandat widerrufen Sie schriftlich; die Sparkasse nennt dafür den Vertragspartner als Adressaten, Qonto nennt Bank oder Gläubiger. Bei einem Abo müssen Sie den Vertrag zusätzlich selbst kündigen, sonst entsteht eine offene Forderung.
Für nicht autorisierte Abbuchungen gilt eine längere Frist von 13 Monaten. Ihr Beginn wird in den Quellen unterschiedlich dargestellt: Die Sonderbedingungen, die Konto.org zitiert, zählen ab der Belastung, sofern die Bank binnen eines Monats informiert hat, im Fließtext derselben Seite ist dagegen von der Bekanntgabe die Rede. Konto.org zählt zu den unberechtigten Fällen auch fehlerhafte Einzugsermächtigungen, etwa einen zu hohen oder doppelten Betrag oder einen Zahlendreher in den Kontodaten. Prüfen Sie Ihre Umsätze deshalb zügig und nicht erst im zwölften Monat. Bei einer Abbuchung, die Sie nie erlaubt haben, steht es Ihnen nach derselben Quelle außerdem frei, Strafanzeige zu erstatten. Banken können außerdem Girokonten kündigen, wenn sich Rücklastschriften häufen. Konto.org meint damit vor allem Lastschriften mangels Deckung, bei ständigen Widersprüchen ohne Anlass lohnt sich der Gedanke daran trotzdem.
Bevor Sie widersprechen, lohnt ein kurzer Blick auf die Buchung selbst. Notieren Sie Datum, Betrag und Empfänger und machen Sie einen Screenshot des Umsatzes, solange er in der Übersicht steht. Schauen Sie außerdem nach, ob in den kommenden Wochen weitere Abbuchungen desselben Absenders anstehen. So wissen Sie später genau, wogegen Sie sich gewandt haben, und können dem Zahlungsempfänger auf Nachfrage Rede und Antwort stehen.
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit mit einem Zahlungsempfänger helfen die Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt.