Gleich zu Beginn die Fakten
Das Jahreskontingent beginnt je nach Vertrag am 1. Januar oder am Jahrestag der Auszahlung. Die erlaubte Zahl der Überweisungen steht in der Klausel. Früh im Jahr gezahltes Geld spart die meisten Zinsen. Bei Streit mit der Bank helfen die Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt.
Sondertilgung einmal pro Kalenderjahr klingt nach einer simplen Regel, sorgt in der Praxis aber für Missverständnisse. Manche Darlehensnehmer glauben, sie dürften nur einen einzigen Überweisungsvorgang im Jahr auslösen, andere zählen ab dem Tag der Auszahlung. Beides kann stimmen, muss es aber nicht. Den tatsächlichen Spielraum bestimmt der Wortlaut Ihres Vertrags, und ein genauer Blick darauf erspart Ärger.

Was die Klausel im Vertrag tatsächlich regelt
Das Wort Kalenderjahr ist in Darlehensverträgen nicht selbstverständlich. Banken zählen entweder Vertragsjahre, die mit dem Tag der Auszahlung beginnen, oder das Kalenderjahr. Läuft Ihr Darlehen seit Oktober, hätten Sie nach der ersten Lesart schon im Januar ein frisches Kontingent, nach der zweiten erst im Oktober. Im Zweifel hilft eine schriftliche Auskunft der Bank, denn mündliche Zusagen lassen sich später schwer belegen.
Ein zweiter Punkt ist die Frage, ob einmal pro Jahr die Zahl der Zahlungen meint oder nur den Höchstbetrag. Einige Institute akzeptieren mehrere Teilbeträge, solange die Summe im Rahmen bleibt. Andere verlangen einen einzigen Zahlungsvorgang zu einem Stichtag. In Ratgebern ist meist von fünf bis zehn Prozent der Darlehenssumme die Rede, teils auch von festen Eurobeträgen. Welche Bezugsgröße gilt, ursprünglicher Darlehensbetrag oder Restschuld, geben die Quellen nicht einheitlich an. Hier zählt allein, was Sie unterschrieben haben. Stehen im Vertrag nur knappe Worte wie „jährlich“, ohne Datum oder Zahl der Zahlungen, ist das ein Grund zur Nachfrage. Bitten Sie die Bank, ihre Auslegung schriftlich zu bestätigen, und heften Sie die Antwort zum Darlehensvertrag.
Eine Übersicht zeigt häufige Formulierungen und was sich dahinter verbergen kann. Sie ersetzt nicht den Blick in Ihren Vertrag.
| Formulierung im Vertrag | Was sie bedeuten kann | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| 5 % p. a. | Höchstbetrag je Jahr, Zahl der Zahlungen offen | Bank fragen, ob Teilbeträge zählen |
| einmal jährlich | ein einziger Zahlungsvorgang | Mehrere Überweisungen können als Verstoß gelten |
| zum Jahrestag der Auszahlung | Vertragsjahr statt Kalenderjahr | Stichtag im eigenen Kalender notieren |
| mit Vorankündigung | Frist vor der Zahlung | Fristende rückwärts vom Wunschtermin rechnen |
Den Zahlungszeitpunkt im Jahr planen
Rechnerisch ist die Sache einfach. Angenommen, Sie zahlen 10.000 Euro bei einem Sollzins von 3,5 Prozent. Auf diesen Betrag fallen im Jahr 350 Euro Zinsen an. Überweisen Sie Anfang Januar statt Anfang Dezember, laufen elf Monate weniger Zinsen, das sind rund 320 Euro. Es handelt sich um eine Überschlagsrechnung, denn manche Banken verrechnen taggenau, andere zu festen Stichtagen. Trotzdem zeigt sie, warum der Beginn des Jahres meist die beste Wahl ist, sofern Ihre Liquidität es zulässt. Steht Ihnen erst im Spätherbst Geld zur Verfügung, etwa nach einer Bonuszahlung oder einer Erbschaft, hat natürlich keine Wahl. Dann lohnt es, den Betrag trotzdem noch im selben Jahr einzusetzen, bevor das Kontingent ungenutzt bleibt.
Der Jahreswechsel verdient einen eigenen Blick. Beginnt das Kontingent tatsächlich am 1. Januar, können zwei Zahlungen kurz hintereinander in zwei verschiedene Jahre fallen, eine Ende Dezember und eine Anfang Januar. Das spart Zinsen, weil Sie nicht ein ganzes Jahr auf den nächsten Termin warten. Bei Verträgen mit Vertragsjahr greift dieser Gedanke nicht. Fragen Sie vorher nach, ob die Bank das Datum der Gutschrift als Maßstab nimmt und ob sie einen Mindestabstand zwischen den Zahlungen verlangt.
Legen Sie jedes Jahr denselben Betrag zurück, richten Sie am besten einen Dauerauftrag auf ein separates Konto ein und überweist die Summe im Januar. Eine Erinnerung im Kalender verhindert, dass der Termin verstreicht. Halten Sie außerdem Geld für Notfälle zurück, denn ein getilgter Betrag lässt sich nicht zurückholen. Die Buchung der Überweisung beschreibt der Beitrag Sondertilgung zum Ultimo eines Monats richtig buchen ausführlich.
Sondertilgungsrecht und Vorfälligkeitsentschädigung
Brisant wird das Thema, wenn Sie das Darlehen vorzeitig komplett zurückzahlen, etwa beim Verkauf der Immobilie. Dann verlangt die Bank häufig eine Vorfälligkeitsentschädigung. Über die Höhe gehen die Angaben in Ratgebern auseinander. Ein Ratgeber nennt pauschal 0,5 bis 1 Prozent der Restschuld, eine andere betont, dass die Bank nur ihren tatsächlichen Zinsschaden und den Verwaltungsaufwand verlangen darf. Weil sich beides schwer vereinbaren lässt, nennen wir hier keine Pauschale.
Wichtig ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 2016 (Az. XI ZR 388/14). Danach sind Klauseln unwirksam, die vertraglich vereinbarte Sondertilgungsrechte bei der Berechnung der Entschädigung ausschließen. Solche Rechte muss die Bank also berücksichtigen, auch wenn Sie sie nie genutzt haben. Das senkt die Entschädigung, weil die Bank damit rechnen muss, dass Sie ohnehin Teilbeträge zurückgezahlt hätten. Nach Berichten von test.de können Kunden, die zu viel gezahlt haben, die Differenz zurückfordern.
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Haben Sie nach einer Ablösung eine hohe Entschädigung gezahlt oder streiten Sie über die Zählung Ihres Kontingents, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland oder an einen Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht. Bringen Sie den Darlehensvertrag, die Zahlungsbelege und den Schriftverkehr mit.