Sondertilgung zum Ultimo eines Monats richtig buchen

Vorab die Kernpunkte

Eine Sondertilgung zum Ultimo, also zum letzten Tag des Monats, ist nur möglich, wenn der Darlehensvertrag sie zulässt und Höhe sowie Zeitpunkt zu den Vereinbarungen passen. Buchen Sie sie mit eindeutigem Verwendungszweck und der Darlehensnummer, damit die Bank den Betrag auf die Restschuld verrechnet und nicht als Ratenvorauszahlung ansieht. Danach sollten Sie den neuen Tilgungsplan und den nächsten Kontoauszug prüfen.

Die Sondertilgung zum Ultimo eines Monats richtig zu buchen, hat bei Immobiliendarlehen mehr Gewicht, als viele Darlehensnehmer annehmen. Wenige Tage Unterschied beim Zahlungstermin entscheiden über Zinsen, Verrechnung und manchmal darüber, ob das Sondertilgungsrecht für das Jahr überhaupt genutzt wurde. Die folgenden Abschnitte zeigen, worauf es beim Termin, bei der Überweisung und bei der anschließenden Prüfung ankommt.

Sondertilgung zum Ultimo eines Monats richtig buchen

Was Ultimo bei der Sondertilgung bedeutet

Ultimo bezeichnet den letzten Tag eines Monats. Viele Darlehen werden zum Monatsende abgerechnet, die Rate wird also an diesem Termin eingezogen und die Restschuld fortgeschrieben. Liegt die Sondertilgung auf diesem Tag, trifft sie den Moment, in dem die Bank ohnehin rechnet. Ob eine Zahlung am Ultimo noch im selben Monat wirkt, hängt vom Zahlungseingang ab. Entscheidend ist der Tag, an dem das Geld bei der Bank gutgeschrieben wird, nicht der Tag, an dem Sie den Auftrag erteilen.

Zunächst gilt, was im Darlehensvertrag steht. Das Recht auf Sondertilgung ist bei Immobiliendarlehen meist begrenzt, üblich sind jährlich fünf oder zehn Prozent der Darlehenssumme oder ein fester Betrag. Manche Verträge erlauben Zahlungen nur zu bestimmten Terminen, etwa zum Jahresende, andere zu jedem Monatsende. Nicht genutzte Beträge verfallen häufig mit Ablauf des Jahres und lassen sich nicht nachholen. Lesen Sie daher die Klausel zu Höhe, Zeitfenster und Ankündigung, bevor Sie überweisen.

So buchen Sie die Sondertilgung richtig

Teilen Sie der Bank die Absicht rechtzeitig mit, am besten schriftlich oder über das Online-Banking, soweit das Institut dafür ein Formular bereithält. Manche Banken verlangen eine Ankündigung mehrere Wochen vorher, andere akzeptieren die Überweisung ohne Vorlauf. Nennen Sie Darlehensnummer, Betrag und den Wunsch, den Betrag als Sondertilgung auf die Restschuld zu verrechnen. Ohne diese Angaben kann die Zahlung als Vorauszahlung auf künftige Raten behandelt werden, und die Zinsersparnis bleibt aus.

Überweisen Sie so früh, dass das Geld bis zum Ultimo bei der Bank ist. Ein Wochenende am Monatsende verschiebt die Gutschrift auf den nächsten Bankarbeitstag, und aus dem geplanten Ultimo wird ein Termin im Folgemonat. Wählen Sie außerdem die Wirkung. Bei gleichbleibender Rate verkürzt sich die Laufzeit, wird die Rate gesenkt, sinkt die monatliche Belastung. Zahlen Sie den Betrag nicht in mehreren kleinen Überweisungen, weil jede einzeln gewertet werden kann und das jährliche Volumen dann schneller aufgebraucht ist. Beides ist zulässig, und die Verkürzung der Laufzeit spart meist mehr Zinsen. Halten Sie die Wahl schriftlich fest, damit die Bank nicht nach eigenem Muster verfährt.

Was der Termin an Zinsen spart

Der Zeitpunkt wirkt sich in Tagen aus, nicht in Monaten. Nehmen wir eine Sondertilgung von 20.000 Euro bei einem Zins von 3,5 Prozent. Im Jahr fallen darauf 700 Euro Zinsen an, pro Tag also rund 1,94 Euro. Liegt der Zahlungstermin eine Woche früher, sparen Sie etwa 13,60 Euro mehr. Das ist wenig, doch es zeigt, dass ein Termin am Monatsanfang gegenüber dem Ultimo vor allem Tage gewinnt, und dass die Höhe der Sondertilgung deutlich mehr bringt als die Feinplanung.

Wichtiger ist, die Sondertilgung früh im Darlehen einzusetzen. In den ersten Jahren besteht die Rate überwiegend aus Zinsen, und jeder zusätzlich getilgte Euro senkt die Basis für alle künftigen Zinsen. Ein Termin zum Ultimo lohnt sich vor allem dann, wenn Sie Geld erwarten, das erst am Monatsende eintrifft, etwa eine Prämie oder den Verkauf eines Wertpapiers. Fließt der Betrag früher, überweisen Sie auch früher, sofern der Vertrag das zulässt, und warten nicht aus Gewohnheit bis zum letzten Tag.

Nach der Buchung nachprüfen

Fordern Sie nach einigen Tagen eine Bestätigung der Bank an. Sie sollte den eingegangenen Betrag, das Datum der Verrechnung und die neue Restschuld nennen. Verlangen Sie bei Bedarf einen aktualisierten Tilgungsplan und vergleichen Sie ihn mit Ihrer eigenen Rechnung. Weicht die Zahl ab, fragen Sie nach dem Stichtag der Verrechnung. Manche Institute rechnen den Betrag erst zum nächsten Monatsersten oder zum Quartalsende ein, und das kostet Zinsen, die Sie bei anderer Buchung gespart hätten.

Prüfen Sie außerdem den Jahreskontoauszug. Er zeigt, welche Sondertilgungen die Bank für das Jahr verbucht hat und wie viel des erlaubten Volumens noch offen ist. Bewahren Sie Überweisungsbeleg, Bestätigung und Tilgungsplan zusammen auf. Bei einer späteren Umschuldung oder einem Verkauf der Immobilie belegen diese Unterlagen, welche Beträge Sie getilgt haben, und erleichtern das Gespräch mit der Bank.

Zum Schluss lohnt ein Blick auf die eigene Liquidität. Entnehmen Sie das Geld nicht den letzten Reserven, denn ein Darlehen lässt sich nach einer Sondertilgung nicht wieder aufstocken. Behalten Sie mindestens einige Monatsausgaben auf dem Girokonto oder Tagesgeldkonto zurück, damit unerwartete Rechnungen nicht zu einem teuren Dispokredit führen.

Kann ich eine Sondertilgung auch außerhalb des vereinbarten Zeitfensters leisten?
Nur mit Zustimmung der Bank. Zahlungen ohne vertragliche Grundlage kann das Institut ablehnen oder mit einer Vorfälligkeitsentschädigung belegen. Fragen Sie vorher nach, ob eine Ausnahme möglich ist, und lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben.
Verfällt eine nicht genutzte Sondertilgung am Jahresende?
In vielen Verträgen ja. Das jährliche Volumen lässt sich dann nicht ins nächste Jahr mitnehmen. Einzelne Verträge erlauben ein Ansammeln bis zu einer Obergrenze. Der Darlehensvertrag nennt die Regel, und im Zweifel gibt der Berater der Bank Auskunft.
Muss ich die Sondertilgung von der Steuer absetzen oder angeben?
Bei selbst genutzten Immobilien gibt es nichts abzusetzen. Bei vermieteten Objekten sind die Schuldzinsen als Werbungskosten abziehbar, die Tilgung selbst nicht. Eine höhere Sondertilgung senkt daher künftige Zinsen und damit auch den steuerlichen Abzug.