Ein Kontowechsel ohne Online Banking klingt nach Umweg, funktioniert aber zuverlässig, wenn Sie Papierweg und Zeitplan im Griff haben. Gesetzlich steht Ihnen der Wechselservice unabhängig davon zu, ob Sie Apps oder Internetportale nutzen. Entscheidend sind die richtige Bank, ein Stapel Formulare und etwas Geduld bei den Zahlungspartnern.
Der gesetzliche Wechselservice auf Papier
Seit dem Zahlungskontengesetz muss Ihnen die neue Bank einen Wechselservice bereithalten. Sie unterschreiben eine Vollmacht und füllen das Formular der neuen Bank aus, in dem IBAN und Bankname des alten Kontos stehen. Einreichen können Sie es per Post oder in der Filiale, der Upload im Online Banking gilt lediglich als schnellster Weg. Eine Voraussetzung, schon Kunde mit Online Zugang zu sein, besteht nicht.
Rechnen Sie damit, dass die neue Bank Ihnen nach der Eröffnung Karte und PIN getrennt per Post schickt, was einige Tage dauern kann. Danach fordert die neue Bank die Daten bei der alten an und informiert Ihre Zahlungspartner über die neue Verbindung. Ausgeführt sein muss der Wechsel spätestens nach zwölf Werktagen. Weder die alte noch die neue Bank darf dafür Gebühren verlangen. Mitgenommen werden Daueraufträge und Lastschriften. Nicht mit umziehen der Kontostand, die Kontoauszüge der Vergangenheit, Depots, Kredite sowie Zahlungen bei Händlern oder Zahlungsdiensten, die Sie selbst umstellen müssen.
Planen Sie mehr Zeit ein, als das Gesetz vorgibt. Stiftung Warentest berichtet, dass der Service nicht immer reibungslos läuft, und Fachportale nennen in der Praxis sieben bis vierzehn Werktage. Setzen Sie den Wechsel an ein Monatsende, riskieren Sie, dass Miete oder Versicherungsbeitrag zwischen den Konten hängen bleiben.
Konto eröffnen ohne App und TAN Smartphone
Viele reine Onlinebanken setzen für Freigaben ein Smartphone voraus. Filialbanken wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken arbeiten dagegen weiter mit Beratung vor Ort, und mit Ausweis und Unterschrift ist die Kontoeröffnung dort an einem Termin erledigt. Fragen Sie vor dem Antrag nach, wie Überweisungen freigegeben werden. Üblich sind ein Kartenlesegerät mit chipTAN, ein SMS Code auf ein einfaches Handy oder der klassische Weg über Überweisungsformular am Schalter.
Kontoauszüge lassen sich bei vielen Instituten per Post zustellen oder am Auszugsdrucker in der Filiale abholen. Prüfen Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis, ob Papierversand oder Schaltergeschäfte zusätzlich kosten, denn Konditionen unterscheiden sich stark. Bargeld bekommen Sie mit der Girocard am Automaten. Planen Sie Einzahlungen, sehen Sie nach, ob die Bank Einzahlautomaten oder Kassenschalter noch betreibt.
Für ältere Kunden kann ein Gespräch mit einem Berater sinnvoll sein, weil dort Fragen zu Karten, PIN und Limit sofort beantwortet werden. Zwingend ist das nicht, ein Brief an die Servicestelle reicht ebenfalls. Arbeiten Sie sich ungern allein durch Formulare, können Sie einer Vertrauensperson eine Kontovollmacht auf dem Formular der Bank erteilen. Nutzen Sie ausschließlich dieses Formular, denn Vollmachten reichen weit und lassen sich jederzeit widerrufen.
Beachten Sie außerdem die Betrugsmaschen, die einen Bankwechsel gern ausnutzen. Seriöse Banken fragen weder PIN noch TAN am Telefon ab und schicken Zugangsdaten nie als Anhang. Kommt ein Anruf oder Brief ungewöhnlich vor, legen Sie auf und rufen die Nummer an, die auf Ihrer Karte oder dem Vertrag steht.
Wen Sie informieren und wie
Auch wenn der Wechselservice vieles automatisch erledigt, bleiben Stellen, die Sie persönlich benachrichtigen sollten. Meist genügt ein kurzes Schreiben mit der neuen IBAN und Ihrer Kundennummer, am besten mit Kopie für Ihre Unterlagen. Mehr Gewicht hat die Reihenfolge bei Einkünften: Teilen Sie die neue Verbindung dem Arbeitgeber oder der Rentenstelle früh mit, damit der nächste Zahlungseingang nicht auf dem alten Konto landet. Daueraufträge übernimmt der Service, trotzdem lohnt ein Blick in die Liste, ob jeder einzelne beim neuen Konto angekommen ist.
| Stelle | Was Sie mitteilen | Papierweg |
|---|---|---|
| Arbeitgeber oder Rentenservice | Neue IBAN für Gehalt oder Rente | Brief oder Formular der Personalstelle |
| Vermieter | Neue Verbindung, ggf. neues Lastschriftmandat | Brief mit Unterschrift |
| Versicherungen und Verträge | Änderung der Zahlungsdaten | Formular oder Telefon mit Kundennummer |
| Online Shops und Zahlungsdienste | Neue Zahlungsart hinterlegen | Bei fehlendem Zugang Hilfe von Angehörigen |
Altes Konto parallel führen und sauber schließen
Eine Kündigung des alten Kontos ist im Wechselauftrag freiwillig. Fachportale empfehlen, beide Konten zwei bis drei Monate nebeneinander zu führen, damit vergessene Abbuchungen noch ankommen. In dieser Zeit prüfen Sie die Kontoauszüge beider Konten auf Posten, die sich nicht umgeleitet haben, und melden sich bei dem betroffenen Zahlungsempfänger.
Ist alles umgestellt, kündigen Sie schriftlich. Girokonten kündigen Sie ohne Begründung, und laut Verbraucherinformationen darf die Frist in den Geschäftsbedingungen höchstens einen Monat betragen. Gleichen Sie zuvor einen Dispokredit aus, weil das Konto meist nur ausgeglichen geschlossen wird. Restguthaben überweisen Sie selbst oder fordern die Bank dazu in der Kündigung auf. Kreditkarten sind schriftlich jederzeit zum Monatsende kündbar, eine bezahlte Jahresgebühr wird anteilig erstattet. Girocard und Kreditkarte geben Sie zurück oder vernichten sie, und die schriftliche Bestätigung heben Sie auf. Bleibt sie aus, haken Sie nach, ehe weitere Gebühren anfallen.