Riester Rente in ein Altersvorsorgedepot umwandeln

Seit der Reform der privaten Altersvorsorge fragen sich viele Riester Sparer, ob sie ihren Vertrag aufgeben sollten. Das Stichwort Riester Rente Altersvorsorgedepot umwandeln taucht derzeit überall auf, und die Antwort fällt nüchterner aus, als manche Schlagzeile vermuten lässt. Ihr bestehender Vertrag wird nicht angetastet, niemand zwingt Sie zu einem Schritt. Dieser Ratgeber ordnet ein, was nach Stand Oktober 2026 bekannt ist, an welchen Stellen die Quellen auseinandergehen und was Sie vor einer Entscheidung prüfen sollten. Er ersetzt keine Anlage- oder Steuerberatung.

Was sich ab 2027 ändert

Neue Riester Verträge lassen sich nur noch bis Ende 2026 nach dem bisherigen Modell abschließen, ab dem 1. Januar 2027 greifen andere Regeln. An die Stelle von Riester tritt das Altersvorsorgedepot, dessen Gesetz der Bundesrat im Frühjahr 2026 gebilligt hat. Sie investieren darin in Aktien, Fonds und ETFs. Eine Beitragsgarantie gehört nicht automatisch dazu, im Gespräch sind Produktvarianten mit 100 oder 80 Prozent Garantie auf die eingezahlten Beiträge.

Hinzu kommt ein Standarddepot eines öffentlichen Trägers. Für dieses wurde die Obergrenze der jährlichen Gesamtkosten auf ein Prozent gesenkt, zuvor stand 1,5 Prozent im Raum. Bei der Förderung nennen Berichte zum Gesetz eine Grundzulage von 50 Prozent auf Beiträge bis 360 Euro im Jahr und 25 Prozent auf den Teil bis 1.800 Euro, höchstens 540 Euro. Pro Kind soll eine Kinderzulage von 100 Prozent der Eigenbeiträge fließen, gedeckelt bei 300 Euro. Als Mindesteigenbeitrag werden 120 Euro jährlich genannt. Steuerlich soll der Sonderausgabenabzug künftig bei 1.800 Euro zuzüglich Zulageanspruch liegen, bisher waren es 2.100 Euro einschließlich Zulage.

Diese Zahlen stammen aus Berichten zum Gesetzgebungsverfahren. Bei der Umsetzung können sich Einzelheiten verschieben, deshalb zählt am Ende, was Ihr Vertragspartner schriftlich zusagt und was die Zentrale Zulagenstelle bestätigt.

Drei Wege für bestehende Verträge

Der erste Weg ist der unspektakulärste: Sie tun nichts. Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, genießen Bestandsschutz und laufen mit der bisherigen Förderung weiter. Es gibt weder eine automatische Kündigung noch eine automatische Umwandlung, und Sie können weiter einzahlen.

Der zweite Weg betrifft die Förderung allein. Laut den ausgewerteten Berichten kann ein Altvertrag durch eine Erklärung gegenüber dem Vertragspartner in die neue steuerliche Förderung wechseln, während die übrigen Bedingungen bleiben. Beim dritten Weg schließen Sie einen Neuvertrag mit neuen Konditionen ab und übertragen das Kapital. Die bisher erhaltene Förderung müssen Sie dabei nicht zurückzahlen. Eine schlichte Kündigung ist dagegen etwas anderes, denn dabei werden Zulagen und Steuervorteile in der Regel zurückgefordert.

Die Quellen beschreiben den Ablauf unterschiedlich ausführlich, einen einheitlichen Formularweg gibt es nach heutigem Wissen noch nicht. Die folgende Übersicht stellt die drei Wege nebeneinander.

WegAuswirkung auf die FörderungKosten und Aufwand
Vertrag unverändert weiterführenBisherige Förderung bleibt bestehenKein Aufwand, keine neuen Kosten
Nur Förderung wechselnNeue steuerliche Förderung, übrige Bedingungen gleichSchriftliche Erklärung beim Vertragspartner
Neuvertrag im AltersvorsorgedepotKeine Rückzahlung bisheriger ZulagenWechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten möglich, laut Berichten gesetzlich begrenzt

Wann sich ein Wechsel rechnet

Eine pauschale Empfehlung wäre unseriös, denn es hängt an Ihrem Vertrag. Entscheidend ist zunächst, wie viel Zeit bis zum Rentenbeginn bleibt. Mit Mitte 30 und dreißig Jahren Restlaufzeit lassen sich Kursschwankungen aussitzen. Bei Menschen kurz vor dem Ruhestand wiegt dagegen die Garantie, die ein klassischer Riester Vertrag meist enthält, deutlich schwerer als eine mögliche Mehrrendite.

Als zweites sollten Sie die Kosten im alten Vertrag ansehen. Abschlusskosten sind häufig längst bezahlt, ein Neuvertrag kann sie erneut auslösen. Ein günstiger Altvertrag mit solider Verzinsung ist deshalb kein Kandidat für einen eiligen Wechsel. Anders sieht es bei einem teuren Vertrag mit schwacher Wertentwicklung aus, dort kann der Umstieg sinnvoll sein.

Ein dritter Punkt ist die Auszahlung. Befristete Auszahlpläne im neuen Modell enden nach den vorliegenden Informationen spätestens mit 85 Jahren, danach ist das Geld aufgebraucht. Steigende Gesundheits- und Pflegekosten im hohen Alter sollten Sie in Ihre Rechnung einbeziehen. Verträge mit lebenslanger Rente verhalten sich hier anders. Auch Familien sollten rechnen: Nach Einschätzung der Rentenversicherung profitieren Haushalte mit Kindern und geringerem Einkommen stark von der aktuellen Riester Förderung, und ob die neue Kinderzulage das ausgleicht, zeigt erst eine Berechnung mit Ihren Zahlen.

So bereiten Sie die Entscheidung vor

Fordern Sie bei Ihrem Vertragspartner eine aktuelle Standmitteilung an, aus der Garantiehöhe, Kosten und bisherige Zulagen hervorgehen. Fragen Sie schriftlich nach, welche Wechselkosten anfallen und ob ein Wechsel nur der Förderung möglich ist. Lassen Sie sich Antworten nicht mündlich geben, sondern per Brief oder Kundenportal bestätigen. Rechnen Sie zusätzlich mit der Besteuerung im Alter: Bei Riester werden Auszahlungen nachgelagert versteuert, und die Auswirkung hängt von Ihrem späteren Einkommen ab. Stellen Sie sich einmal die Frage, welchen Betrag Sie monatlich tatsächlich sparen können, ohne bei Notfällen ein Konto überziehen zu müssen. Ein Vertrag, den Sie nicht durchhalten, nützt auch mit bester Förderung wenig.

Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Dauerzulageantrag läuft, damit keine Zulagen verloren gehen. Eine Frist zum Wechseln nennen die ausgewerteten Quellen nicht, ein späterer Umstieg gilt laut Deutscher Rentenversicherung als jederzeit möglich. Unterschreiben Sie also nichts unter Zeitdruck, auch nicht, wenn ein Vertreter mit Rabatten oder Aktionen lockt.

Kann ich Riester behalten und zusätzlich ein Depot besparen
Das ist noch nicht in allen Quellen gleich beschrieben. Ein Fachportal weist darauf hin, dass beim Abschluss eines neuen Vertrags die neuen Regeln auch für den alten gelten können. Fragen Sie vorher schriftlich bei Ihrem Vertragspartner nach.
Sind Selbständige ab 2027 förderberechtigt
Laut Deutscher Rentenversicherung wird der Kreis der Förderberechtigten erweitert. Selbständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen können grundsätzlich unmittelbar gefördert werden. Ob Sie dazugehören, klärt die Zentrale Zulagenstelle oder Ihr Vertragspartner.
Wo finde ich kostenlose Beratung zum Wechsel
Die Deutsche Rentenversicherung führt kostenfreie, unabhängige Gespräche zur Altersvorsorge, teilweise auch per Video. Die Verbraucherzentralen beraten neutral, verlangen dafür aber Gebühren. Vereinbaren Sie in beiden Fällen vorab einen Termin.