Sterbegeldversicherung beitragsfrei stellen und Wartezeiten

Kurz erklärt vorab

Beitragsfrei gestellt bleibt der Vertrag am Leben, kostet nichts mehr und zahlt im Todesfall dafür deutlich weniger. Zusätzlich entscheiden Wartezeiten darüber, ob Ihre Angehörigen die volle Summe überhaupt erhalten. Welche Regeln für Sie gelten, steht in den Bedingungen Ihres Vertrags.

Wird die monatliche Zahlung zur Last, taucht schnell die Frage auf, ob sich eine Sterbegeldversicherung beitragsfrei stellen lässt, ohne den Schutz ganz zu verlieren. Die Antwort fällt gemischt aus: Der Vertrag bleibt bestehen, aber in abgespeckter Form. Dazu kommen Wartezeiten, die bei vielen Tarifen über Jahre laufen und im Todesfall das Ergebnis stark verändern. Die folgenden Abschnitte ordnen beides ein. Eine Beratung durch Ihren Versicherer oder die Verbraucherzentrale ersetzen sie nicht.

Was die Beitragsfreistellung mit dem Vertrag macht

Bei der Beitragsfreistellung stoppen Sie die laufenden Zahlungen, der Versicherer führt den Vertrag aber weiter. Er friert ihn auf dem erreichten Stand ein. Grundlage für die verbleibende Leistung sind die Beiträge, die bereits geflossen sind. Weil nichts mehr hinzukommt und Versicherer in der Regel einen Stornoabzug vornehmen, schrumpft die Todesfallsumme spürbar. Übrig bleibt nur ein Teil des ursprünglichen Schutzes. Eine Überschussbeteiligung, falls Ihr Tarif eine enthält, bleibt laut der Darstellung des Versicherers LV 1871 erhalten.

Anders sieht es bei einer Kündigung aus. Mit ihr erlischt der Schutz vollständig, während die Freistellung zumindest einen Rest sichert. Ob nach der Freistellung eine Mindestsumme übrig bleiben muss und ob sie in den ersten Vertragsjahren überhaupt zulässig ist, lässt sich aus den frei zugänglichen Quellen nicht entnehmen. Das regeln die Allgemeinen Bedingungen Ihres Vertrags.

Bevor Sie unterschreiben, verlangen Sie eine schriftliche Berechnung, in der die neue Todesfallsumme in Euro steht. Erst dann sehen Sie, was Ihre Angehörigen später tatsächlich erhielten, und können den Verlust gegen die gesparten Beiträge halten. Bewahren Sie die Bestätigung des Versicherers sorgfältig auf, denn sie belegt den Stand, auf dem der Vertrag eingefroren wurde.

Der Sinn einer solchen Police liegt darin, Bestattung und erste Rechnungen abzufedern, damit Angehörige nicht in Vorleistung gehen müssen. Sinkt die Summe nach der Freistellung unter die zu erwartenden Kosten, bleibt eine Lücke, die aus Ersparnissen oder dem Nachlass beglichen wird. Mit Rücklagen lässt sich das verschmerzen, ohne sie trifft es die Familie in einer ohnehin schweren Zeit. Rechnen Sie deshalb nach, welche Kosten Sie in Ihrer Region für eine schlichte Bestattung erwarten, und setzen Sie die Zahl neben die künftige Summe.

Wartezeiten und was sie für die Hinterbliebenen bedeuten

Als Wartezeit gilt die Phase nach Vertragsbeginn, in der noch kein voller Schutz besteht. Nach Angaben von Vergleichsportalen liegt sie je nach Tarif zwischen sechs und 36 Monaten. Stirbt die versicherte Person in dieser Zeit, wird die vereinbarte Summe in der Regel nicht ausgezahlt. Die Begünstigten bekommen dann meist nur die bis dahin gezahlten Beiträge zurück. Einige Tarife zahlen in dieser Phase immerhin einen Teil der Summe.

Beim Unfalltod entfällt die Wartezeit üblicherweise, und es wird die volle Summe fällig, bei vielen Tarifen sogar die doppelte. Manche Versicherer verlangen, dass der Tod binnen zwölf Monaten nach dem Unfall eintritt. Für die Auszahlung braucht es ärztliche Berichte oder Zeugnisse.

Für Menschen ab 60 existieren Tarife, die nach sechs Monaten anteilig und nach zwölf Monaten voll leisten. Verträge ganz ohne Wartezeit setzen eine Gesundheitserklärung voraus, die meist die letzten fünf Jahre abfragt. Falsche oder verschwiegene Angaben können später dazu führen, dass der Versicherer kürzt oder die Zahlung verweigert. Für Hinterbliebene ist das bitter, weil sich Fehler im Antrag nicht mehr aufklären lassen.

Ob eine Freistellung während der Wartezeit diese verändert, sagen die Quellen nicht. Fragen Sie schriftlich nach, ob die Frist weiterläuft oder neu beginnt.

Stundung, Kündigung oder Weiterzahlen im Vergleich

Bei knapper Kasse stehen mehrere Wege offen, und nicht jeder verlangt den Verzicht auf Schutz. Eine Stundung hilft bei einem vorübergehenden Engpass: Versicherer und Kunde vereinbaren, die Beitragszahlung für einen Zeitraum auszusetzen, und der Schutz bleibt voll erhalten. Der Preis dafür ist die spätere Nachzahlung, die den Haushalt erneut belasten kann. Die Tabelle stellt die vier Wege nebeneinander.

WegBeiträgeSchutz danachHaken
Weiterzahlenlaufen wie bishervolle Summe nach der WartezeitBelastung bleibt bestehen
Stundungruhen für einen vereinbarten Zeitraumvoll erhaltenNachzahlung später
Beitragsfrei stellenentfallenstark gekürzte SummeStornoabzug
KündigungentfallenerlischtRückfluss hängt vom Vertrag ab

Spielen Sie mit dem Gedanken, stattdessen einen anderen Vertrag abzuschließen, prüfen Sie die Lage nüchtern. Ein Neuabschluss im höheren Alter bringt eine neue Wartezeit und frische Gesundheitsfragen mit, und der günstige Einstiegspreis von früher ist verloren. Manche Menschen legen deshalb lieber einen festen Betrag auf einem eigenen Konto zurück, um die Bestattung zu bezahlen. Das ersetzt die Versicherung nicht im Todesfall der ersten Monate, kann aber den Druck auf die Familie verringern. Eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale hilft, die Verträge nebeneinanderzulegen.

Wie melde ich die Beitragsfreistellung beim Versicherer an
Schreiben Sie dem Versicherer unter Angabe der Vertragsnummer und fordern Sie die Freistellung zu einem bestimmten Termin an. Bitten Sie zugleich um die Berechnung der neuen Summe. Ein Einschreiben oder der Versand über das Kundenportal mit Bestätigung schafft einen Nachweis.
Welche Unterlagen brauchen Angehörige im Leistungsfall
Üblich sind die Sterbeurkunde und der Versicherungsschein oder zumindest die Vertragsnummer. Der Versicherer kann weitere Nachweise verlangen. Informieren Sie die Begünstigten deshalb zu Lebzeiten, bei welchem Unternehmen der Vertrag läuft und wo die Papiere liegen.
Kann ich die Freistellung später wieder aufheben
Ob sich ein beitragsfreier Vertrag wieder in einen beitragspflichtigen verwandeln lässt, regeln die Bedingungen und sind je Versicherer verschieden. Erkundigen Sie sich vor der Freistellung, damit Sie keinen Schritt gehen, der sich nicht zurücknehmen lässt.