Basiskonto trotz negativer Schufa

Ein Basiskonto trotz negativer Schufa ist kein Gnadenakt der Bank, sondern ein gesetzlicher Anspruch. Trotzdem hören viele Betroffene bei der Anfrage zunächst ein Nein, weil Sachbearbeiter lieber auf Nummer sicher gehen. Das Konto ist die Voraussetzung für Gehalt, Miete und Sozialleistungen, ohne Konto stockt fast alles. Dieser Beitrag zeigt, auf welcher Grundlage Sie den Antrag stellen, welche Gründe eine Bank tatsächlich anführen darf und wie Sie sich gegen eine Ablehnung wehren. Es handelt sich um allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Im Streitfall sind Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung oder ein Fachanwalt die richtigen Ansprechpartner.

Basiskonto trotz negativer Schufa

Der Anspruch und die Rolle der Schufa

Das Zahlungskontengesetz, seit 2016 in Kraft und Umsetzung einer EU Richtlinie von 2014, gibt jedem Verbraucher einen Anspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen. Dazu zählen Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge und das Zahlen mit Karte.

Negative Schufa Einträge, ein niedriger Score, Schulden oder ein Insolvenzverfahren sind für sich genommen kein tragfähiger Grund für eine Ablehnung. Die Verbraucherzentrale NRW nennt das ausdrücklich. Mittelbar kann die Auskunft trotzdem eine Rolle spielen, etwa wenn sie auf ein bestehendes Konto oder auf frühere schwere Vertragsverletzungen hinweist. Fordern Sie vorab Ihre Schufa Selbstauskunft an, dann sehen Sie, was die Bank sehen könnte, und können falsche oder erledigte Einträge korrigieren lassen. Die Bank muss sich auf einen gesetzlichen Grund stützen und diesen grundsätzlich mitteilen, soweit keine Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

Welche Fälle in der Praxis zulässig oder unzulässig sind, fasst die folgende Übersicht nach den Angaben einer Fachkanzlei zusammen.

SituationAblehnung zulässig
Bereits ein nutzbares Konto in Deutschlandin der Regel ja
Konto gesperrt, gekündigt oder durch Pfändung kaum noch brauchbarnein, der Bedarf besteht weiter
Zweifel an der Identität oder Verstoß gegen geldwäscherechtliche Pflichtenja
Straftat gegen die Bank oder schwere Vertragsverletzungja
Früherer Streit mit der Bank ohne weiteren Grundnein

So bereiten Sie den Antrag vor

Stellen Sie den Antrag bei einer Bank, die Girokonten für Privatkunden führt. Ob Filiale oder reines Online Institut, spielt für den Anspruch keine Rolle. Führt die Bank ihre sonstigen Konten über das Internet, muss sie auch das Basiskonto online zugänglich machen. Das erspart Ihnen den Weg zur Filiale, falls die nächste weit entfernt liegt.

Das gesetzliche Formular ist der Weg, an den das Gesetz die Fristen knüpft, eine formlose Anfrage per Mail reicht dafür nicht. Füllen Sie es vollständig aus, denn die Frist beginnt erst mit einem vollständigen Antrag. Die Bank muss Ihre Identität prüfen. Welche Nachweise sie akzeptiert, erfahren Sie dort oder bei einer Beratungsstelle, und sie sollten vor dem Gang zur Bank vorliegen. Geben Sie ehrlich an, ob Sie schon ein Konto führen, denn falsche Angaben sind später ein Kündigungsgrund.

Antrag, Fristen und Kosten

Die Bank muss das gesetzliche Formular kostenlos bereitstellen. Sie muss den Eingang bestätigen und Ihnen eine Kopie des Antrags mitgeben. Bewahren Sie diese Kopie sorgfältig auf, sie belegt später, wann Sie den Antrag gestellt haben. Ist der Antrag vollständig, hat die Bank zehn Geschäftstage Zeit, das Konto einzurichten. Innerhalb derselben Zeitspanne muss sie auch eine Ablehnung mitteilen.

Ein Basiskonto muss nicht kostenlos sein. Die Bank darf angemessene Entgelte verlangen, doch die Preise gehen weit auseinander. Nach einem Vergleich des Verbraucherzentrale Bundesverbands kostete ein Basiskonto in Deutschland im Jahr 2023 bis zu 27,83 Euro im Monat, am meisten in der ganzen EU. Der Verband fordert deshalb eine Obergrenze. Vergleichen Sie vor dem Antrag die Preisverzeichnisse mehrerer Banken, denn die Entgelte dürfen den Zugang nicht faktisch entwerten. Im Preisverzeichnis zählt neben der Grundgebühr auch, was Karte, Überweisungen und Bargeld kosten. Beide Angaben stammen aus älteren Quellen, prüfen Sie die aktuellen Konditionen deshalb vor der Unterschrift.

Wenn die Bank ablehnt

Eine Ablehnung muss in Textform erfolgen und Sie über Ihre Rechte informieren. Reagieren Sie nicht mit einem zweiten Antrag bei derselben Bank, sondern nutzen Sie den gesetzlichen Weg. Beruft sich die Bank auf ein bestehendes Konto, legen Sie die Kündigung oder die Sperrmitteilung der anderen Bank bei, damit erkennbar wird, dass dieses Konto nicht mehr taugt. Zuerst können Sie bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Überprüfung der Ablehnung beantragen, wofür ebenfalls ein Formular existiert. Stellt die BaFin fest, dass die Bank zu Unrecht abgelehnt hat, ordnet sie die Kontoeröffnung an.

Bestätigt die Behörde die Ablehnung, bleibt der Weg zum zuständigen Landgericht. Sie dürfen auch von Anfang an unmittelbar gegen die Bank klagen, was aber Kostenrisiko und Fachwissen verlangt. Eine Beratung durch die Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für Bankrecht ist an dieser Stelle sinnvoll. Auch Schuldnerberatungen kennen die Formulare und begleiten das Verfahren häufig ohne Kosten für Sie. Meldet sich die Behörde mit Rückfragen, antworten Sie fristgerecht und vollständig, denn fehlende Unterlagen verzögern die Entscheidung unnötig. Tragen Sie die Frist von zehn Geschäftstagen im Kalender ein. Bleibt die Antwort aus, haken Sie schriftlich nach und holen Rat bei der Verbraucherzentrale. Halten Sie Antrag, Antwort der Bank und alle E Mails geordnet bereit, denn Behörde und Gericht arbeiten mit diesen Unterlagen.

Bekomme ich ein Basiskonto auch ohne festen Wohnsitz
Ja, die Verbraucherzentrale NRW nennt ausdrücklich auch Obdachlose, Asylsuchende und Geduldete. Die Bank darf den Antrag nicht allein deshalb ablehnen. Für die Identitätsprüfung brauchen Sie aber nachweisbare Angaben, sonst kann eine Ablehnung wegen geldwäscherechtlicher Pflichten zulässig sein.
Ist ein neues Basiskonto automatisch pfändungsgeschützt
Nein. Wünschen Sie Pfändungsschutz, sollten Sie das schon im Antrag ausdrücklich und nachweisbar verlangen, dann richtet die Bank das Konto von Beginn an als Pfändungsschutzkonto ein. Pro Person ist nur ein solches Konto zulässig.
Kann die Bank das Basiskonto später kündigen
Nur unter engen Voraussetzungen, etwa bei falschen Angaben zur Eröffnung, rechtswidriger Nutzung, längerer Nichtnutzung, Wegfall des rechtmäßigen Aufenthalts oder wenn Sie ein anderes nutzbares Konto eröffnet haben. Pauschale Klauseln der Bank halten nicht immer einer Prüfung stand.