Pfändungsschutzkonto Freibetrag mit Kind

Die Kernaussage zuerst

Seit dem 1. Juli 2026 bleiben auf einem Pfändungsschutzkonto rund 1.590 Euro im Monat geschützt. Schulden Sie Ihrem Kind Unterhalt, steigt dieser Betrag, sobald die Bank einen Nachweis erhält. Das Kindergeld wird zusätzlich geschont.

Beim Pfändungsschutzkonto Freibetrag mit Kind entscheidet nicht die Zahl der Kinder im Haushalt, sondern ein Nachweis, den die Bank in den Händen halten muss. Ohne dieses Papier schützt das Konto alle Schuldner gleich, ob mit oder ohne Familie. Viele Eltern merken das erst, wenn die Miete nicht mehr abgebucht wird oder die Karte im Supermarkt abgelehnt wird. Dieser Beitrag zeigt, wie sich der Freibetrag zusammensetzt, was das Kindergeld damit zu tun hat und welche Stellen die Bescheinigung ausstellen. Rechtsberatung ersetzt er nicht. Bei laufenden Pfändungen helfen Schuldnerberatung, Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Pfändungsschutzkonto Freibetrag mit Kind

Wie sich der Freibetrag mit Kind zusammensetzt

Jedes Pfändungsschutzkonto schützt automatisch einen Grundbetrag pro Kalendermonat. Er folgt der Pfändungstabelle zur Zivilprozessordnung und wird jährlich zum 1. Juli angepasst, das nächste Mal am 1. Juli 2027. Ein neuer Kalendermonat beginnt mit frischem Schutz, Reste wirken nur über den Übertrag weiter, den die Fragen unten beschreiben. Eltern erhalten einen Zuschlag, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass ein Teil des Einkommens an unterhaltsberechtigte Personen weiterfließt.

Der Zuschlag staffelt sich nach der Zahl dieser Personen. Die folgende Tabelle zeigt die gerundeten Werte der Bekanntmachung für Juli 2026, wie sie etwa das Portal Lohnsteuer kompakt wiedergibt.

Unterhaltsberechtigte PersonZuschlag je Monat (gerundet)Hinweis
Erste Personetwa 597 Eurokommt zum Grundbetrag hinzu
Zweite bis fünfte Person, je Personetwa 333 Eurozusätzlich zum ersten Zuschlag
Sechste Person und weiterekein weiterer Zuschlagdie Tabelle endet bei fünf Personen

Beim Zusammenrechnen weichen die Quellen leicht voneinander ab. Je nach Rundung kommt für ein Kind inklusive Grundbetrag eine Summe von knapp 2.190 Euro heraus, andere Rechner nennen etwa 2.185 Euro. Maßgeblich ist die Tabelle, nach der Ihre Bank rechnet. Fragen Sie dort nach dem genauen Wert, bevor Sie größere Zahlungen planen. Der Zuschlag greift außerdem nur, wenn tatsächlich eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht. Ein Kind, für das Sie nichts zahlen müssen, erhöht den Freibetrag nicht.

Zum Vergleich lohnt ein Blick auf den Lohn selbst, denn für ihn gilt dieselbe Tabelle. Bei fünf Unterhaltsberechtigten liegt die Höchstgrenze des geschützten Nettolohns bei etwa 3.519 Euro, und erst ab rund 4.866 Euro ist Arbeitseinkommen vollständig pfändbar. Das Pfändungsschutzkonto arbeitet mit eigenen Monatsbeträgen, deshalb können beide Rechnungen voneinander abweichen. Verlassen Sie sich im Zweifel auf die Auskunft der Bank und einer Beratungsstelle.

Kindergeld und der Nachweis gegenüber der Bank

Kindergeld und Kinderzuschlag zählen zu den Sozialleistungen, die zusätzlich zum erhöhten Freibetrag geschützt sind, sofern sie auf dem Pfändungsschutzkonto eingehen. Sie fließen also nicht in die Berechnung des Zuschlags ein, sondern werden obendrauf gerechnet. Ein Merkblatt der Stadt Jena rechnet das mit Zahlen von 2025 vor: 2.145,23 Euro für eine unterhaltsberechtigte Person plus 255 Euro Kindergeld ergeben 2.400,23 Euro. Seit Juli 2026 liegen die Beträge etwas höher, das Prinzip bleibt gleich.

Von allein erhöht die Bank nichts. Sie braucht eine Bescheinigung, die Ihre Unterhaltspflicht belegt. Ausstellen dürfen sie unter anderem die Familienkasse, der Arbeitgeber, der Träger einer Sozialleistung, eine anerkannte Schuldnerberatung sowie Rechtsanwälte und Steuerberater. Viele Banken halten eigene Formulare bereit, das Gesetz schreibt jedoch keines vor. Entscheidend ist, dass die Angaben vollständig sind und von einer dieser Stellen stammen.

Bei Kindergeldbezug kommt die Familienkasse häufig am schnellsten zum Ziel, weil dort die Daten zum Kind bereits vorliegen. Reichen Sie die Bescheinigung möglichst früh ein, am besten bevor eine Pfändung ins Haus steht. Die Bank erhöht den Freibetrag erst, wenn das Papier bei ihr liegt.

Umwandlung und Vorbereitung für Eltern

Ein bestehendes Girokonto muss die Bank auf Ihr Verlangen in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Sprechen Sie das möglichst früh an, am besten bevor ein Gläubiger zugreift, denn jede Woche Verzögerung kann Geld kosten, das Sie für Miete und Essen brauchen.

Legen Sie sich Unterlagen zurecht, die Ihre Pflicht belegen, etwa den Kindergeldbescheid oder einen Unterhaltstitel. Wechseln die Lebensumstände, etwa weil das Kind eine Ausbildung beginnt oder auszieht, sollten Sie das mit einer Beratungsstelle durchsprechen, bevor Sie den alten Nachweis weiter verwenden. Lassen Sie sich die Einreichung der Bescheinigung bestätigen, etwa per Eingangsvermerk oder Mail. Andere Sozialleistungen sind nicht allein wegen ihrer Herkunft geschützt, sie zählen zum Freibetrag und lassen ihn nicht wachsen. Bei Unsicherheit fragen Sie vor jeder größeren Überweisung bei der Bank nach dem aktuell geschützten Betrag. Planen Sie die Abbuchungen außerdem so, dass Miete, Strom und Versicherungen zuerst fällig werden, denn der Schutz gilt pro Kalendermonat und jede Zahlung verbraucht den Betrag, ganz gleich wann sie anfällt.

Was passiert mit Geld, das ich im Monat nicht ausgegeben habe
Ungenutzte geschützte Beträge dürfen in die folgenden drei Monate mitgenommen und dort zuerst verbraucht werden. Es zählt nur Geld, das tatsächlich auf dem Konto liegt, und der Übertrag ist auf den im Vormonat geschützten Betrag begrenzt. Nach drei Monaten verfällt der Rest.
Welche Stelle entscheidet, wenn eine Behörde keine Bescheinigung ausstellt
Verweigert eine der genannten Stellen das Papier, entscheidet das Vollstreckungsgericht. Handelt es sich um einen öffentlichen Gläubiger wie das Finanzamt, ist die zuständige Vollstreckungsbehörde die richtige Adresse. Eine Schuldnerberatung kann den Antrag vorbereiten.
Reicht der Freibetrag nicht, weil mein Einkommen höher ist
Liegt Ihr Einkommen über dem automatisch geschützten Betrag, kann beim Vollstreckungsgericht ein höherer Freibetrag beantragt werden. Das Gericht prüft den Einzelfall. Ob sich ein Antrag lohnt, klären Sie am besten mit einer Schuldnerberatung oder einem Fachanwalt.
Darf ich mehrere Pfändungsschutzkonten führen
Pro Person ist nur ein Pfändungsschutzkonto zulässig. Haben Sie bei mehreren Banken ein Konto, muss der Schutz auf eines davon konzentriert werden. Dabei hilft die Verbraucherzentrale oder die Schuldnerberatung vor Ort.