Kontowechsel Lastschriften und Daueraufträge übertragen

Rasch zusammengefasst

Beim Bankwechsel übernimmt der gesetzliche Kontowechselservice Daueraufträge und Lastschriftmandate, sofern Sie der neuen Bank den Auftrag erteilen. Ausgewertet werden die Zahlungen der letzten 13 Monate. Einige Zahlungspartner müssen Sie trotzdem selbst informieren.

Beim Thema Kontowechsel Lastschriften und Daueraufträge übertragen steckt die Arbeit weitgehend bei den Banken, seit das Zahlungskontengesetz sie dazu verpflichtet. Trotzdem haben manche Kunden nach dem Wechsel schon eine Mahnung für einen vergessenen Dauerauftrag erhalten, denn der Teufel steckt im Detail. Dieser Beitrag beschreibt den Ablauf des Services, nennt die Fristen und erklärt, welche Schritte Sie selbst übernehmen sollten. Die Angaben stützen sich auf Informationen der Verbraucherzentrale und von Bankportalen und ersetzen keine Rechtsberatung.

Kontowechsel Lastschriften und Daueraufträge übertragen

Wie der Kontowechselservice abläuft

Zuerst eröffnen Sie das neue Konto und erteilen der neuen Bank per Formular die Vollmacht, für Sie tätig zu werden. Das geht in der Filiale oder im Online Banking. Ohne Ihren Auftrag passiert nichts, Sie können auch ein Musterschreiben verlangen und alle Zahler selbst informieren. Die neue Bank holt dann bei der alten eine Liste der Daueraufträge und Lastschriftmandate ein, dazu Informationen zu eingehenden Überweisungen und Lastschriften.

Vor dem Antrag lohnt der Vergleich der Banken: Kontoführung, Karte und Dispozins unterscheiden sich spürbar, und der Service hilft Ihnen nur beim Umzug, nicht bei der Auswahl. Die Fristen im Überblick, jeweils in Geschäftstagen gerechnet:

SchrittZuständigFrist
Listen bei der alten Bank anfordernneue Bank2 Geschäftstage
Informationen an neue Bank und an Sie sendenalte Bank5 Geschäftstage
Daueraufträge einrichten, Lastschriften annehmen, Zahler informierenneue Bank5 Geschäftstage nach Erhalt

An dem Stichtag, den Sie selbst wählen, nimmt die alte Bank keine Lastschriften und Zahlungseingänge mehr an und führt keine Daueraufträge mehr aus. Die neue Bank teilt den Zahlern, etwa dem Stromversorger, die neue Verbindung mit und schickt eine Kopie des Mandats mit. Fehlende Angaben wie Postanschriften muss sie nachfordern. Prüfen Sie die Listen sorgfältig, streichen Sie Überholtes und ergänzen Sie, was fehlt.

Zusammengerechnet ergeben die Fristen höchstens zwölf Geschäftstage. In der Praxis dauert ein Wechsel nach Angaben eines Bankportals meist sieben bis vierzehn Werktage. Wählen Sie den Stichtag daher mit Abstand zu Monatsanfang und Monatsende, wenn Miete, Versicherungen und Raten fällig sind.

Was Sie selbst erledigen müssen

Der Service stellt Daueraufträge und Lastschriften um, erreicht aber nicht jeden. Eingehende Zahlungen werden lediglich als Information weitergegeben, nicht automatisch umgestellt. Jährliche Zahlungen erkennt er nur, wenn sie in den ausgewerteten Zeitraum fielen. Versicherungsbeiträge, die einmal im Jahr fällig werden, sollten Sie deshalb einzeln nachsehen, bei Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz und Kfz.

Dem Arbeitgeber teilen Sie die neue IBAN am besten mindestens vier Wochen vor der nächsten Gehaltszahlung mit, manche Personalabteilungen verlangen dafür ein unterschriebenes Schreiben. Der Vermieter sollte eine eigene Nachricht erhalten, und das Finanzamt erfährt die neue Verbindung über ELSTER oder per Brief, sonst landet eine Steuererstattung auf dem alten Konto. Online Dienste wie PayPal, Amazon, eBay oder Google Pay ändern Sie von Hand in den Kontoeinstellungen. Ein Kalender mit den Fälligkeiten hilft, nichts zu übersehen. Notieren Sie beim Blick auf die Kontoauszüge außerdem alle regelmäßigen Absender, von Kindergeld bis Rente, und melden Sie ihnen die neue Verbindung selbst. Laden Sie die Auszüge herunter, bevor das alte Konto verschwindet, denn der Zugang zum Online Postfach endet in der Regel mit ihm. Auch Arbeitsagentur und Finanzamt reagieren nach den Erfahrungen eines Bankportals nicht verlässlich auf automatische Benachrichtigungen, die persönliche Mitteilung ist sicherer.

Wertpapierdepots gehören nicht zum Service. Dafür ist ein getrennter Depotübertrag nötig, der ebenfalls kostenlos sein soll. Achten Sie außerdem auf Zahlungen, die nur selten fällig werden, etwa Beiträge zum Sportverein, zu einer Gewerkschaft oder zu einem Bausparvertrag. Sie tauchen in den Listen leicht nicht auf und landen später als Rücklastschrift beim Zahlungspartner.

Übergangszeit, Kosten und Haftung

Lassen Sie das alte Konto zwei bis drei Monate parallel laufen, bevor Sie es schließen, so empfiehlt es ein Bankportal. Gehen Sie nach dem Stichtag die ersten beiden Kontoauszüge Zeile für Zeile durch und vergleichen Sie sie mit der Liste. Jede Abbuchung, die nicht passt, melden Sie der Bank sofort schriftlich, damit sie den Fehler beheben kann. Auf dem neuen Konto sollten vorab 200 bis 500 Euro bereitliegen, damit die ersten Lastschriften nicht platzen. Ein Dispokredit erlischt mit dem Schließen des alten Kontos, gleichen Sie ihn deshalb vorher aus. Die neue Bank prüft einen Dispo gesondert, das kann einige Wochen dauern.

Kosten dürfen beide Banken nur verlangen, wenn Sie zugestimmt haben, und sie müssen angemessen sein und sich an den tatsächlichen Aufwendungen orientieren, so steht es in § 26 des Zahlungskontengesetzes. Viele Banken berechnen nichts. Kostenlos sind die Daten zu Daueraufträgen und Lastschriften, die Listen und das Schließen des Kontos. Verletzen die Banken ihre Pflichten und entsteht Ihnen ein finanzieller Schaden, haften beide gesamtschuldnerisch nach § 25 des Gesetzes. Fehlt ein Dauerauftrag, muss die Bank ihn nachträglich einrichten und Mahngebühren ersetzen. Wurde ein Zahlungspartner nicht informiert, sollen Rücklastschriftgebühren erstattet werden.

Wird das alte Konto automatisch geschlossen
Das hängt von Ihrem Auftrag ab. Auf Wunsch überweist die alte Bank das Restguthaben und kündigt das Konto, andernfalls bleibt es bestehen. Wollen Sie es noch als Auffangbecken nutzen, kreuzen Sie im Formular entsprechend an.
Wie funktioniert der Wechsel zu einer Bank im Ausland
Die alte deutsche Bank muss mitwirken. Die neue ausländische Bank unterliegt aber nicht der deutschen Pflicht zur Hilfe, Sie müssen also mehr selbst erledigen und sich vorab bei der neuen Bank erkundigen, was sie übernimmt.
Wohin kann ich mich bei Fehlern beschweren
Zuständig für Beschwerden ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Zusätzlich können Sie sich an die Ombuds oder Schlichtungsstelle Ihrer Bank wenden. Heben Sie Listen, Formulare und Mahnungen auf, damit Sie den Schaden belegen können.