Was Hinterbliebene zuerst wissen sollten
Wie es mit dem Konto weitergeht, hängt von der Kontoform und von der Erbfolge ab. Wichtiger als der Zugriff auf das Geld ist die Frage, wem es im Verhältnis zu den Erben zusteht. Welche Schritte zuerst anstehen und welche Belege Sie sammeln sollten, steht weiter unten.
Ein gemeinsames Konto nach dem Tod eines Partners wirft Fragen auf, die in den ersten Tagen niemand beantworten möchte und die sich trotzdem nicht aufschieben lassen. Miete, Strom und Versicherungen laufen weiter, die Bank erfährt vom Todesfall, und plötzlich steht im Raum, ob Sie noch über das Geld verfügen dürfen. Dieser Ratgeber beschreibt die Lage sachlich und ohne Anspruch auf Rechtsberatung. Im Streitfall ist ein Fachanwalt für Erbrecht die richtige Adresse, im Zweifel auch das Nachlassgericht.
Oder Konto und Und Konto im Todesfall
Bei einem Oder Konto darf jeder Inhaber allein verfügen. Das ändert sich mit dem Tod eines Partners zunächst nicht, der Überlebende bleibt Kontoinhaber und kann weiter Überweisungen tätigen oder Geld abheben. Daueraufträge laufen in der Regel weiter. Viele Banken wandeln ein solches Konto nach der Mitteilung des Todesfalls allerdings in ein Und Konto um, um Missbrauch zu verhindern. Fragen Sie Ihre Bank, wie sie damit verfährt.
Anders liegt der Fall beim Und Konto. Hier können nur alle Inhaber gemeinsam verfügen, nach dem Tod also der Überlebende zusammen mit den Erben. Solange die Erbfolge nicht feststeht, kann das den Zugriff blockieren. Gibt es mehrere Erben, die sich uneinig sind, zieht sich die Sache entsprechend hin.
Gemeinsame Schulden, etwa ein Dispokredit auf dem Konto, haften die Partner nach Berichten gesamtschuldnerisch, die Erben treten in die Verträge ein. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Verfügungsbefugnis und Eigentum. Dass die Bank Sie weiter über das Konto verfügen lässt, heißt nicht, dass Ihnen das gesamte Guthaben am Ende allein gehört. Die Bank prüft das im Innenverhältnis zwischen Ihnen und den Erben gewöhnlich nicht.
Wem das Guthaben gehört
Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt bei einem Partnerkonto häufig die Hälfte als Ausgangspunkt. Eine feste Regel ist das nicht. Maßgeblich können die Herkunft der Einzahlungen, der Zweck des Kontos und die tatsächliche Nutzung sein. Floss überwiegend das Gehalt eines Partners auf das Konto, kann der Anteil des Verstorbenen am Guthaben größer ausfallen, und dieser Anteil gehört dann zum Nachlass.
Haben beide Partner der Bank gemeinsam eine schriftliche Vereinbarung über die Zuordnung vorgelegt, bleibt diese nach der Berichterstattung von Fachportalen auch nach dem Tod gültig. Auch eine Schenkung zu Lebzeiten kann dazu führen, dass der Überlebende das Guthaben allein beanspruchen darf. Ob eine solche Konstellation vorliegt, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.
Miterben können vom Überlebenden Auskunft und Rechenschaft über Kontobewegungen verlangen. Abhebungen oder Umbuchungen, die nur Ihnen zugutekamen, können Ausgleichsansprüche auslösen. Zahlungen für Beerdigung, Miete oder Pflege lassen sich dagegen leichter rechtfertigen, wenn Belege vorhanden sind. Hinzu kommt, dass das Widerrufsrecht gegenüber früheren Einzelverfügungen auf die Erben übergehen kann, sie also mancher Anweisung nachträglich widersprechen könnten.
Erste Schritte bei der Bank
Informieren Sie die Bank zeitnah über den Todesfall und halten Sie die Sterbeurkunde bereit. Zum Schließen oder Umschreiben des Kontos verlangt die Bank ohne Vollmacht einen Erbnachweis, etwa einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Welche Papiere sie akzeptiert, unterscheidet sich von Haus zu Haus.
Prüfen Sie parallel, welche Lastschriften und Daueraufträge weiterlaufen sollen. Laufende Verträge des Verstorbenen, etwa Zeitschriften oder Mitgliedschaften, sollten Sie gesondert kündigen. Hat der Überlebende kein eigenes Einzelkonto, lohnt es sich, schnell eines zu eröffnen, damit Rente oder Gehalt weiterhin ankommen. Die Bank prüft bei der Umschreibung auch die Identität der Erben, planen Sie daher Termine ein. Sichern Sie außerdem Unterlagen, bevor Fragen entstehen: Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoauszüge von vor und nach dem Todestag, eine Saldenbestätigung zum Todestag und Rechnungen für jede größere Zahlung mit Angabe des Zwecks.
Zwei Fristen sollten Sie im Blick behalten, wenn es um das Erbe selbst geht.
| Thema | Frist | Beginn |
|---|---|---|
| Erbausschlagung | Sechs Wochen | Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung |
| Pflichtteilsansprüche | Drei Jahre | Kenntnis vom Erbfall und von der Beeinträchtigung |
Wann sich fachlicher Rat lohnt
Bei hohen Beträgen, Streit unter Erben, Pflichtteilsfragen oder einer Patchwork Familie lohnt sich eine individuelle Prüfung durch einen Fachanwalt für Erbrecht. Die Verbraucherzentrale hilft bei allgemeinen Fragen zu Kontoverträgen und Bankgebühren. Verzichten Sie darauf, Geld hastig umzubuchen, solange die Erbfolge offen ist, denn damit riskieren Sie Rückforderungen und Streit, der sich vermeiden ließe. Für die Zukunft empfehlen Fachportale eine testamentarische Absicherung. Paare, die dieses Thema noch vor sich haben, können es mit einer Vereinbarung über die Aufteilung des Kontoguthabens verbinden und diese bei der Bank einreichen. Planen Sie für all das Zeit ein und führen Sie ein kurzes Protokoll darüber, wann Sie welche Stelle informiert haben, denn so lässt sich später belegen, dass Sie zügig gehandelt haben. Rechnen Sie damit, dass Erbscheine und Auskünfte erfahrungsgemäß Wochen dauern. Bei Unsicherheit über Nachweise hilft zudem das Nachlassgericht, das für den Erbschein zuständig ist, mit Auskünften zum Verfahren.