Zuerst der Überblick
Ein Wechsel aus der Police in einen Fondssparplan rechnet sich selten auf den ersten Blick. Am Ende entscheiden Vertragsalter, Steuerstatus und der Bedarf an Absicherung. Holen Sie sich die Zahlen schriftlich, bevor Sie irgendetwas kündigen.
Beim Thema Lebensversicherung kündigen und in ETF investieren abwägen geht es um eine Entscheidung, die sich kaum rückgängig machen lässt. Börsengehandelte Indexfonds sind günstig und breit gestreut, doch eine bestehende Police hat Eigenschaften, die ein Depot nicht nachbildet. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Punkte und ersetzt weder Steuer- noch Anlageberatung.
Was nach der Kündigung tatsächlich ausgezahlt wird
Maßgeblich ist der Rückkaufswert, den der Versicherer auf Anfrage nennt. In den ersten Vertragsjahren liegt er unter der Summe der eingezahlten Beiträge, weil Abschluss- und Verwaltungskosten bereits verrechnet wurden. Frühes Kündigen bedeutet also, einen Verlust festzuschreiben, den ein ETF erst aufholen müsste. Fragen Sie deshalb neben dem Rückkaufswert auch nach der Ablaufleistung zum Vertragsende, sonst fehlt der Vergleich.
Vor einer Kündigung lohnt der Blick auf drei Auswege. Mit einer Beitragsfreistellung bleibt der Vertrag bestehen, Sie zahlen aber nichts mehr ein, und die Versicherungssumme sinkt. Die Police lässt sich außerdem an einen Zweitmarktkäufer verkaufen, der gelegentlich mehr als den Rückkaufswert zahlt. Holen Sie beim Verkauf mehrere Gebote ein und achten Sie darauf, welche Gebühren der Vermittler berechnet. Zudem übernimmt der Käufer die künftigen Beiträge, sodass für Sie keine Zahlungen mehr anfallen. Ein Policendarlehen verschafft Liquidität, ohne dass der Vertrag endet.
Steuerlich kommt es auf das Abschlussjahr an. Bei Verträgen, die vor 2005 geschlossen wurden, ist die Auszahlung unter bestimmten Vertragsmerkmalen steuerfrei. Bei jüngeren Verträgen wird, sofern die Merkmale erfüllt sind, nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Der Versicherer behält zunächst Abgeltungsteuer samt Solidaritätszuschlag auf den gesamten Ertrag ein, und die Korrektur erfolgt über die Anlage KAP in der Steuererklärung. Welche Merkmale gelten, steht in Ihren Unterlagen; ein Steuerberater rechnet es durch.
Der Vergleich mit dem ETF Sparplan
Ein Indexfonds auf einen breiten Aktienindex hat über lange Zeiträume historisch höhere Erträge erzielt als typische Garantiepolicen. Das ist jedoch keine Zusage für die Zukunft. Wenn Sie die Police kündigen und das Geld in einen ETF stecken, tauschen Sie eine Garantie gegen Schwankung. Fällt der Markt kurz nach dem Einstieg um ein Viertel, hilft kein Vertragsversprechen.
| Merkmal | Lebensversicherung | ETF Sparplan |
|---|---|---|
| Wertentwicklung | Garantiezins plus Überschüsse, Höhe laut Police | Folgt dem Index, keine Garantie |
| Zugriff aufs Geld | Kündigung mit Abschlägen oder Verkauf | Verkauf an jedem Börsentag |
| Todesfallschutz | Meist enthalten | Nicht vorhanden |
| Kosten | Abschluss- und Verwaltungskosten im Vertrag | Fondskosten und Depotgebühren |
| Steuer | Je nach Vertrag begünstigt | Abgeltungsteuer auf Erträge |
Ein weiterer Punkt ist der Absicherungsteil. Steckt in Ihrer Police eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder ein Hinterbliebenenschutz, endet dieser mit der Kündigung. Ein späterer Neuabschluss kann teurer ausfallen oder an Vorerkrankungen scheitern. Mit Familie sollten Sie den Schutz vorher getrennt neu regeln, etwa über eine Risikolebensversicherung.
Entscheidend ist nicht, was Sie bereits verloren haben, sondern welche Rendite das vorhandene Guthaben künftig erzielt. Die gezahlten Kosten sind versenkt, ob Sie kündigen oder nicht. Rechnen Sie ein vereinfachtes Beispiel mit runden Zahlen: Liegt der Rückkaufswert bei 17.000 Euro und die Ablaufleistung in zehn Jahren laut Prognose bei 24.000 Euro, muss der ETF in dieser Zeit mehr als diese Summe schaffen, und zwar nach Steuern und Kosten. Das gelingt in guten Börsenjahren, in schwachen nicht.
Auch beim ETF fällt Steuer an. Gewinne beim Verkauf unterliegen der Abgeltungsteuer mit Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, bei Aktienfonds mindert eine Teilfreistellung die steuerpflichtige Summe. Einen Freistellungsauftrag beim Depotführer sollten Sie rechtzeitig einrichten. Wie viel das im Einzelfall ausmacht, hängt von Ihrem Gesamteinkommen ab, daher gilt auch hier der Rat zum Steuerberater.
So gehen Sie vor, wenn Sie sich entscheiden
Fordern Sie zuerst den aktuellen Rückkaufswert, den Stand der Beitragsfreistellung und die Ablaufprognose schriftlich an. Lassen Sie danach unabhängig beraten, bei der Verbraucherzentrale oder einem Honorarberater, der nicht an Produkten verdient. Einen Steuerberater ziehen Sie bei größeren Summen hinzu.
Seien Sie vorsichtig, wenn jemand zum raschen Wechsel drängt. Vermittler verdienen am Neuabschluss, und eine Provision ist selten ein Grund, Ihre bestehende Police zu opfern. Fragen Sie offen, wie die Beratung bezahlt wird, und vergleichen Sie die Aussagen mit denen einer neutralen Stelle.
Gekündigt wird schriftlich, in der Regel zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Fügen Sie Ihre Vertragsnummer bei, und warten Sie die Bestätigung des Versicherers ab. Heben Sie Kündigungsbestätigung und Abrechnung des Versicherers sorgfältig auf, Sie brauchen beides für die Steuererklärung und bei späteren Rückfragen des Finanzamts. Richten Sie das Depot schon vor der Auszahlung ein, damit das Geld nicht wochenlang ungenutzt liegt. Läuft noch ein Darlehen, für das die Police abgetreten ist, braucht der Gläubiger vorher seine Zustimmung.
Beim Einstieg in den ETF gilt die alte Börsenregel, nicht alles auf einmal zu investieren. Ein Sparplan verteilt das Risiko über mehrere Zeitpunkte, und eine Rücklage für Notfälle bleibt auf dem Tagesgeldkonto. Planen Sie mit einem Zeitraum von mindestens zehn Jahren, sonst wirken Kursschwankungen schwerer. Liegt das Vertragsende ohnehin in Sichtweite, sprechen die Zahlen häufig fürs Durchhalten.