Viele Riester Verträge wurden vor Jahren abgeschlossen, ohne dass jemand über den Todesfall gesprochen hätte. Hinterbliebene stehen später vor der Frage, was mit dem Geld geschieht, wenn eine Riester Rente ohne Todesfallleistung läuft, also ohne Rentengarantiezeit und ohne vereinbarte Hinterbliebenenrente. Welche Antwort gilt, hängt davon ab, ob der Vertrag noch anspart oder schon zahlt, und davon, wer erbt. Dieser Beitrag ordnet das mit Stand Oktober 2026 ein und ersetzt weder Rechts noch Steuerberatung.

Was eine fehlende Todesfallleistung bedeutet
Todesfallleistung ist kein feststehender Gesetzesbegriff. Gemeint ist, was nach dem Tod der Vertragsperson noch fließt: eine Rente an Hinterbliebene, eine Rentengarantiezeit oder ein Restkapital. Fehlt all das, endet der Schutz mit dem Tod, und das bereits Angesparte wird zum Problem für die Erben.
Der Grund liegt in der Förderung. Wird gefördertes Altersvorsorgevermögen im Todesfall ausgezahlt, gilt das nach § 93 EStG grundsätzlich als schädliche Verwendung. Zurückgezahlt werden müssen dann die staatlichen Zulagen und die Steuervorteile der Vergangenheit. Den Vorgang meldet der Vertragspartner an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen und behält den Rückforderungsbetrag ein. Auf die verbleibenden Erträge müssen die Erben Steuern zahlen.
Zur Größenordnung ein Rechenbeispiel. Angenommen, ein Vertrag enthält 20.000 Euro, darin stecken 3.000 Euro Zulagen und 2.000 Euro Steuervorteile. Zahlt der Vertragspartner an entfernte Erben aus, fließen 5.000 Euro an den Staat, und von den restlichen 15.000 Euro ist der Ertragsanteil noch zu versteuern. Das Guthaben verfällt dabei nicht, es schrumpft nur um die Förderung. Ob es sich lohnt, die Auszahlung zu vermeiden, hängt deshalb vom Verwandtschaftsgrad ab.
Ansparphase mit Ehepartner, Kindern und anderen Erben
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben die besten Karten. Er kann das Kapital samt Zulagen auf einen eigenen Riester Vertrag übertragen, ohne dass Förderung zurückfließt. Voraussetzung ist, dass die Eheleute zum Todeszeitpunkt nicht dauernd getrennt lebten und beide ihren Wohnsitz in der EU oder im EWR hatten. Hat der Partner noch keinen Vertrag, bleiben ihm zwölf Monate nach dem Todesmonat, um einen abzuschließen. Verpasst er die Frist, ist die Förderung weg.
Kinder haben diese Vorzugsstellung nicht. Sie erben das Kapital, müssen aber Zulagen und Steuervorteile zurückgeben, soweit der Vertrag keine Hinterbliebenenrente vorsieht. Besteht eine solche Rente und erhält das Kind Kindergeld, kann sie als Waisenrente ohne Rückzahlung fließen. Endet der Kindergeldanspruch, wird die Förderung fällig. Längstens bis zum 25. Lebensjahr läuft die Waisenrente. Vereinfacht gerechnet: Bei 35.000 Euro Guthaben und einem 20 jährigen Kind mit Kindergeld bis 25 ergeben sich grob 583 Euro im Monat, denn 35.000 Euro verteilen sich auf 60 Monate. Kosten und weitere Verzinsung ändern den Betrag.
Gelingt die förderunschädliche Übertragung, versteuert der Hinterbliebene die späteren Renten nachgelagert, und die Kapitalübertragung an den Partner gilt in der Regel nicht als steuerpflichtiger Erwerb. Unverheiratete Partner gelten wie jeder andere Erbe. Steuerneutral übertragen lässt sich für sie nichts, es bleibt bei Rückforderung und Besteuerung der Erträge. Geschwister und andere Erben erhalten den Rest nach Abzug von Nachlassverbindlichkeiten. Erbschaftsteuer fällt erst oberhalb der Freibeträge an, etwa 500.000 Euro für Ehepartner und 400.000 Euro für Kinder.
Rentenphase ohne Garantiezeit
Läuft die Rente bereits, zählt die Vertragsart. Eine lebenslange Leibrente endet mit dem Tod. Ist weder Rentengarantiezeit noch Restkapitalauszahlung vereinbart, enden Vertrag und Zahlungen, und die Erben erhalten nichts. Bitter ist das vor allem, wenn die Rente erst kurz lief.
Anders sieht es bei Varianten aus, die ausdrücklich Hinterbliebene bedenken. Wurde eine Garantiezeit vereinbart, zahlt der Vertrag bei frühem Tod weiter, üblich sind fünf bis zehn Jahre. Die Quellen bewerten das unterschiedlich: Nach einer Darstellung behalten Ehepartner, Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder die Förderung vollständig, nach einer anderen gilt die Zahlung an Erben bei Verträgen bis 2026 als schädliche Verwendung, wobei der Ehepartner übertragen kann. Mit einem Auszahlplan geht das Restkapital an die Erben, die Förderung darauf fließt an den Staat zurück.
In der Rentenphase sind Verkauf und reguläre Kündigung ausgeschlossen. Bei klassischen Rentenversicherungen verfällt das Restkapital meist an die Versicherungsgemeinschaft, bei Bank und Fondssparplänen fällt es in den Nachlass. Lesen Sie in Ihren Vertragsunterlagen nach, welche Variante vorliegt.
Was Hinterbliebene jetzt tun sollten
Melden Sie den Todesfall dem Vertragspartner mit Sterbeurkunde, Vertragsnummer und Originalversicherungsschein, je nach Fall verlangt er zusätzlich einen Erbschein. Kündigen müssen Sie den Vertrag dafür nicht, die Abwicklung läuft nach der Meldung an. Prüfen Sie danach in den Unterlagen, ob eine Hinterbliebenenrente, eine Garantiezeit oder ein Wohn Riester Konto vorliegt. Ist der Ehepartner übertragungsberechtigt, beantragen Sie die Übertragung schriftlich und früh, weil die Frist läuft.
Läuft der Vertrag schon in der Rentenphase, bitten Sie den Vertragspartner schriftlich um Auskunft, ob Garantiezeit oder Restkapital besteht, und lassen Sie ein angebotenes Einmalzahlungsangebot erst prüfen. Unterschreiben Sie kein Auszahlungsformular, bevor die Übertragungsfrage geklärt ist, denn eine Auszahlung bedeutet den Verlust der Förderung. Besitzen Sie selbst einen Riester Vertrag, prüfen Sie jetzt, ob Hinterbliebenenschutz oder eine Garantiezeit vereinbart ist, und fragen Sie den Vertragspartner, ob sich der Schutz ergänzen lässt. Ein Verzicht darauf erhöht die Rente in der Regel leicht, die Abwägung hängt von Ihrer Familie ab. Fragen zum Ablauf beantwortet die Zentrale Zulagenstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bei Zweifeln helfen Verbraucherzentrale, Rentenberater oder Fachanwalt.