Kernaussagen vorab
Haben Sie weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, läuft die Steuerfreistellung bei vielen Banken über eine eigene Erklärung statt über den Sparerpauschbetrag. Sie heißt Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug.
Einen Freistellungsauftrag ohne Wohnsitz in Deutschland zu stellen, klingt nach einem Formular von fünf Minuten, doch der Weg weicht vom Normalfall ab. Der Freistellungsauftrag verteilt den Sparerpauschbetrag, also 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für Ehepaare, auf Konten und Depots. Er richtet sich an Menschen, die hier steuerpflichtig sind. Leben Sie dauerhaft im Ausland, als Auswanderer, Expat oder nach einem Jobwechsel, stellt sich die Frage, welches Papier Ihre Bank stattdessen verlangt.

Wie die Steuer bei Auslandswohnsitz funktioniert
Als Steuerausländer behandeln Banken Personen, die weder einen Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die DKB sieht für diese Gruppe eine eigene Erklärung vor, die Erklärung zur Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug. Ist sie erfasst, behält das Institut in den meisten Fällen keine Kapitalertragsteuer ein. Ein Freibetrag muss dann nichts mehr ausgleichen, weil kein Abzug stattfindet. Auch beschreibt die Bank den Pauschbetrag auf ihrer Seite nur für Menschen mit deutscher Steuerpflicht. Andere Institute benennen ihre Formulare womöglich anders, daher lohnt die Rückfrage nach dem richtigen Dokument.
Steuerrechtlich zählt als Wohnsitz jede Wohnung, die Sie innehaben und nutzen. Eine bloße Meldeadresse reicht dafür nicht aus. Der gewöhnliche Aufenthalt beginnt in der Regel, wenn Sie sich länger als sechs Monate am Stück im Inland aufhalten. Beides zusammen entscheidet, ob Ihre Bank Sie als Inländer oder als Steuerausländer führt, und genau deshalb sollten die Angaben im Konto stimmen.
Prüfen Sie vor dem Einreichen die hinterlegten Steuerdaten. Bei der DKB finden Sie diese im Profil unter den steuerlichen Angaben, und dort darf kein deutscher Wohnsitz mehr stehen, sonst passt Ihre Erklärung nicht zum Datensatz. Liegt der Umzug erst kurz zurück, ändern Sie zuerst die Anschrift. Danach reichen Sie die Erklärung ein. Bereits einbehaltene Beträge rechnet die Bank nicht rückwirkend an, so die DKB. Zögern Sie monatelang, zahlen Sie womöglich Steuer, die sich vermeiden ließe.
Ihre Steuerpflicht im neuen Wohnsitzstaat bleibt von alledem unberührt. Zinsen, die hier ohne Abzug gutgeschrieben werden, gehören womöglich in die dortige Steuererklärung. Ein Steuerberater vor Ort kann das einordnen.
Erklärung oder Nichtveranlagungsbescheinigung im Vergleich
Neben der Abstandnahme gibt es die Nichtveranlagungsbescheinigung, kurz NV-Bescheinigung. Sie beantragen sie beim Finanzamt, und zwar wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Sie gilt für alle privaten Konten und Depots, kennt keine Betragsgrenze und läuft bis zu drei Jahre. Wird sie ungültig, müssen Sie Ihre Bank sofort informieren. Die folgende Übersicht stellt die drei Wege gegenüber.
| Merkmal | Freistellungsauftrag | Abstandnahme | NV-Bescheinigung |
|---|---|---|---|
| Zielgruppe | In Deutschland Steuerpflichtige | Steuerausländer | Einkommen unter dem Grundfreibetrag |
| Betragsgrenze | Sparerpauschbetrag | Keine, da kein Abzug | Keine |
| Erhalten bei | Formular der Bank | Formular der Bank | Finanzamt |
| Dauer | Ohne feste Frist | Bis zur Statusänderung | Bis zu drei Jahre |
Für Menschen ohne jede Verbindung nach Deutschland dürfte die Abstandnahme den kürzeren Weg darstellen. Ob die NV-Bescheinigung für Sie überhaupt erreichbar ist, entscheidet das Finanzamt. Es kann auch sagen, welcher Weg zu Ihrer Lage passt.
Schritt für Schritt zur wirksamen Erklärung
Beginnen Sie mit einer kurzen Bestandsaufnahme. Notieren Sie, bei welchen Banken, Brokern und Tagesgeldkonten Sie Erträge erzielen, und ordnen Sie jedem Institut Ihren aktuellen Steuerstatus zu. Anschließend fordern Sie dort das passende Formular an, in vielen Fällen über das Online Banking oder per Nachricht an den Kundenservice. Manche Häuser verlangen zusätzlich einen Nachweis über den Wohnsitz im Ausland, etwa eine Meldebescheinigung. Fragen Sie das vorab, damit die Bearbeitung nicht an fehlenden Papieren hängen bleibt.
Bewahren Sie die Bestätigung der Bank auf und legen Sie sich zum Jahresende eine Erinnerung. Dann gleichen Sie die Abrechnung ab und sehen, ob tatsächlich nichts abgezogen wurde. Eine Zweitwohnung in Deutschland kann den Status verändern, daher klären Sie solche Details vorab mit dem Finanzamt. Machen Sie gegenüber der Bank außerdem nur Angaben, die zur Wirklichkeit passen. Falsche Angaben zum Wohnsitz können steuerrechtliche Folgen haben, und ein Irrtum bei der Erklärung lässt sich leichter korrigieren, solange noch keine Erträge geflossen sind.
Dividenden und weitere Stolperstellen
Dividenden aus deutschen Kapitalgesellschaften werden laut DKB immer besteuert, auch bei erfasstem Status. Die Bank behält dafür Kapitalertragsteuer ein. Führen Sie ein Depot mit deutschen Aktien, sollten Sie das einkalkulieren, denn die Abstandnahme erstreckt sich nur auf andere Erträge. Haben Sie Kapitalertragsteuer zahlen müssen, erhalten Sie im Folgejahr eine Steuerbescheinigung samt Erträgnisaufstellung. Ohne Abzug gibt es keine Bescheinigung. Eine Erträgnisaufstellung können Sie gegen Gebühr anfordern, eine Nullbescheinigung stellt die Bank nicht aus.
Zieht es Sie zurück nach Deutschland, melden Sie Ihren neuen Wohnsitz umgehend. Anschließend stellen Sie einen gewöhnlichen Freistellungsauftrag. Fehlt er, greift der Regelfall mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer, 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf und gegebenenfalls Kirchensteuer. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Bei Unsicherheit über Ihren Status empfiehlt die DKB die Rückfrage bei einer steuerberatenden Stelle.