Freistellungsauftrag ohne Wohnsitz in Deutschland stellen

Kernaussagen vorab

Haben Sie weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, läuft die Steuerfreistellung bei vielen Banken über eine eigene Erklärung statt über den Sparerpauschbetrag. Sie heißt Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug.

Einen Freistellungsauftrag ohne Wohnsitz in Deutschland zu stellen, klingt nach einem Formular von fünf Minuten, doch der Weg weicht vom Normalfall ab. Der Freistellungsauftrag verteilt den Sparerpauschbetrag, also 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für Ehepaare, auf Konten und Depots. Er richtet sich an Menschen, die hier steuerpflichtig sind. Leben Sie dauerhaft im Ausland, als Auswanderer, Expat oder nach einem Jobwechsel, stellt sich die Frage, welches Papier Ihre Bank stattdessen verlangt.

Freistellungsauftrag ohne Wohnsitz in Deutschland stellen

Wie die Steuer bei Auslandswohnsitz funktioniert

Als Steuerausländer behandeln Banken Personen, die weder einen Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die DKB sieht für diese Gruppe eine eigene Erklärung vor, die Erklärung zur Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug. Ist sie erfasst, behält das Institut in den meisten Fällen keine Kapitalertragsteuer ein. Ein Freibetrag muss dann nichts mehr ausgleichen, weil kein Abzug stattfindet. Auch beschreibt die Bank den Pauschbetrag auf ihrer Seite nur für Menschen mit deutscher Steuerpflicht. Andere Institute benennen ihre Formulare womöglich anders, daher lohnt die Rückfrage nach dem richtigen Dokument.

Steuerrechtlich zählt als Wohnsitz jede Wohnung, die Sie innehaben und nutzen. Eine bloße Meldeadresse reicht dafür nicht aus. Der gewöhnliche Aufenthalt beginnt in der Regel, wenn Sie sich länger als sechs Monate am Stück im Inland aufhalten. Beides zusammen entscheidet, ob Ihre Bank Sie als Inländer oder als Steuerausländer führt, und genau deshalb sollten die Angaben im Konto stimmen.

Prüfen Sie vor dem Einreichen die hinterlegten Steuerdaten. Bei der DKB finden Sie diese im Profil unter den steuerlichen Angaben, und dort darf kein deutscher Wohnsitz mehr stehen, sonst passt Ihre Erklärung nicht zum Datensatz. Liegt der Umzug erst kurz zurück, ändern Sie zuerst die Anschrift. Danach reichen Sie die Erklärung ein. Bereits einbehaltene Beträge rechnet die Bank nicht rückwirkend an, so die DKB. Zögern Sie monatelang, zahlen Sie womöglich Steuer, die sich vermeiden ließe.

Ihre Steuerpflicht im neuen Wohnsitzstaat bleibt von alledem unberührt. Zinsen, die hier ohne Abzug gutgeschrieben werden, gehören womöglich in die dortige Steuererklärung. Ein Steuerberater vor Ort kann das einordnen.

Erklärung oder Nichtveranlagungsbescheinigung im Vergleich

Neben der Abstandnahme gibt es die Nichtveranlagungsbescheinigung, kurz NV-Bescheinigung. Sie beantragen sie beim Finanzamt, und zwar wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Sie gilt für alle privaten Konten und Depots, kennt keine Betragsgrenze und läuft bis zu drei Jahre. Wird sie ungültig, müssen Sie Ihre Bank sofort informieren. Die folgende Übersicht stellt die drei Wege gegenüber.

MerkmalFreistellungsauftragAbstandnahmeNV-Bescheinigung
ZielgruppeIn Deutschland SteuerpflichtigeSteuerausländerEinkommen unter dem Grundfreibetrag
BetragsgrenzeSparerpauschbetragKeine, da kein AbzugKeine
Erhalten beiFormular der BankFormular der BankFinanzamt
DauerOhne feste FristBis zur StatusänderungBis zu drei Jahre

Für Menschen ohne jede Verbindung nach Deutschland dürfte die Abstandnahme den kürzeren Weg darstellen. Ob die NV-Bescheinigung für Sie überhaupt erreichbar ist, entscheidet das Finanzamt. Es kann auch sagen, welcher Weg zu Ihrer Lage passt.

Schritt für Schritt zur wirksamen Erklärung

Beginnen Sie mit einer kurzen Bestandsaufnahme. Notieren Sie, bei welchen Banken, Brokern und Tagesgeldkonten Sie Erträge erzielen, und ordnen Sie jedem Institut Ihren aktuellen Steuerstatus zu. Anschließend fordern Sie dort das passende Formular an, in vielen Fällen über das Online Banking oder per Nachricht an den Kundenservice. Manche Häuser verlangen zusätzlich einen Nachweis über den Wohnsitz im Ausland, etwa eine Meldebescheinigung. Fragen Sie das vorab, damit die Bearbeitung nicht an fehlenden Papieren hängen bleibt.

Bewahren Sie die Bestätigung der Bank auf und legen Sie sich zum Jahresende eine Erinnerung. Dann gleichen Sie die Abrechnung ab und sehen, ob tatsächlich nichts abgezogen wurde. Eine Zweitwohnung in Deutschland kann den Status verändern, daher klären Sie solche Details vorab mit dem Finanzamt. Machen Sie gegenüber der Bank außerdem nur Angaben, die zur Wirklichkeit passen. Falsche Angaben zum Wohnsitz können steuerrechtliche Folgen haben, und ein Irrtum bei der Erklärung lässt sich leichter korrigieren, solange noch keine Erträge geflossen sind.

Dividenden und weitere Stolperstellen

Dividenden aus deutschen Kapitalgesellschaften werden laut DKB immer besteuert, auch bei erfasstem Status. Die Bank behält dafür Kapitalertragsteuer ein. Führen Sie ein Depot mit deutschen Aktien, sollten Sie das einkalkulieren, denn die Abstandnahme erstreckt sich nur auf andere Erträge. Haben Sie Kapitalertragsteuer zahlen müssen, erhalten Sie im Folgejahr eine Steuerbescheinigung samt Erträgnisaufstellung. Ohne Abzug gibt es keine Bescheinigung. Eine Erträgnisaufstellung können Sie gegen Gebühr anfordern, eine Nullbescheinigung stellt die Bank nicht aus.

Zieht es Sie zurück nach Deutschland, melden Sie Ihren neuen Wohnsitz umgehend. Anschließend stellen Sie einen gewöhnlichen Freistellungsauftrag. Fehlt er, greift der Regelfall mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer, 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf und gegebenenfalls Kirchensteuer. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Bei Unsicherheit über Ihren Status empfiehlt die DKB die Rückfrage bei einer steuerberatenden Stelle.

Muss ich jede Bank einzeln informieren
Ja, jedes Institut führt eigene Steuerdaten. Reichen Sie Ihren Status daher bei jeder Bank, jedem Broker und jedem Tagesgeldanbieter gesondert ein. Die Formulare und Fristen unterscheiden sich von Haus zu Haus, ein Anruf beim Kundenservice spart Zeit.
Reicht die Adressänderung allein aus
Nicht unbedingt. Anschrift und Steuerstatus werden bei Banken getrennt gepflegt. Bei der DKB liegen die steuerlichen Angaben an eigener Stelle im Profil. Prüfen Sie nach dem Umzug beide Einträge und lassen Sie sich die Erfassung bestätigen.
Wo erhalte ich verlässliche Auskunft zu meinem Fall
Das zuständige Finanzamt kennt Ihre Steuerakte, ein Steuerberater kennt zusätzlich das Recht Ihres neuen Wohnsitzstaats. Ihre Bank darf Ihnen zum Formular helfen, nicht zur persönlichen Steuerlage.