Gemeinsames Konto auflösen ohne Einwilligung des Partners

Ein gemeinsames Konto auflösen ohne Einwilligung des Partners klingt nach einer schnellen Entscheidung, scheitert in der Praxis aber an den Bedingungen der Banken. Nach der Trennung oder im Streit liegt das Geld weiter auf einem Konto, auf das beide zugreifen. Dann wächst der Wunsch, den Vertrag allein zu beenden. Ob das gelingt, hängt vom Kontomodell und von Ihrer Bank ab. Dieser Beitrag ordnet die Lage sachlich ein und ersetzt keine Rechtsberatung.

Gemeinsames Konto auflösen ohne Einwilligung des Partners

Warum ein Alleingang an der Bank scheitert

Bei der DKB lässt sich ein Gemeinschaftskonto nur durch beide Inhaber kündigen, eine Einzelkündigung ist dort nicht möglich. Biallo kommt in seinem Ratgeber zum gleichen Ergebnis: Das Konto schließen können nur alle Inhaber gemeinsam, ein einzelner Inhaber kann den Vertrag nicht beenden. Ob jede Bank so verfährt, lässt sich aus diesen beiden Quellen nicht ableiten. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Instituts finden Sie darüber Auskunft, und ein kurzes Gespräch mit dem Kundenservice klärt, wie die Bank Ihren Fall behandelt.

Der Grund liegt in der Haftung. Beim Oder-Konto kann zwar jeder allein über das Guthaben verfügen, doch Vertragspartner der Bank sind beide Inhaber. Ein einseitiger Ausstieg würde die Rechte der anderen Person berühren, vor allem bei offenen Überziehungen. Deshalb verlangen viele Institute die Unterschrift beider. Schickt nur eine Person ein Kündigungsschreiben, wird die Bank vermutlich nachfragen und die zweite Unterschrift verlangen. Laufende Entgelte für Konto und Karten fallen bis dahin weiter an. Solange die gemeinsame Kündigung fehlt, bleibt das Konto bestehen, samt aller Daueraufträge, Lastschriften und Gebühren.

Konto umstellen statt kündigen

Biallo nennt einen Ausweg. Ein Oder-Konto können Sie nach dieser Darstellung ohne Zustimmung der anderen Person in ein Und-Konto umwandeln. Dann sind Überweisungen und Abhebungen nur noch gemeinsam möglich, und der Partner kann das Guthaben nicht mehr allein leeren. Umgekehrt braucht die Rückumwandlung die Zustimmung aller Inhaber. Ob Ihre Bank das so handhabt, erfahren Sie in der Filiale oder im Kundenservice. Die DKB führt allerdings ausschließlich Oder-Konten, dort entfällt der Weg also von vornherein. Vorteil dieser Variante: Sie sichern das Geld, ohne dass jemand einen Vertrag beenden muss.

Gleichzeitig eröffnen Sie ein eigenes Einzelkonto und leiten dorthin Ihr Gehalt und andere Zahlungseingänge. Beim Umzug der Daueraufträge hilft der Kontowechselservice, den jede Bank bereithalten muss. Das gemeinsame Konto bleibt zunächst mit den Fixkosten des Haushalts bestehen, bis die Einigung steht. Bei Streit über Beträge empfiehlt sich ein Gespräch mit einer Verbraucherzentrale oder einem Fachanwalt für Familienrecht.

Guthaben, Dispo und Schulden bei Trennung

Beim Dispo wird es heikel. Nach den Angaben der DKB haften beide Kontoinhaber für eingeräumte oder geduldete Überziehungen, auch wenn nur einer das Minus verursacht hat. Biallo rät deshalb, den Rahmen klein zu halten. Hebt eine Person größere Beträge ab oder leert das Konto, kann der anderen ein Rückzahlungsanspruch zustehen, den beide untereinander klären müssen. Das Verhältnis zwischen Ihnen und der Bank bleibt davon getrennt.

Eine weitere Gefahr betrifft Pfändungen. Biallo weist darauf hin, dass beim Oder-Konto die Pfändung gegen einen Inhaber das gesamte Guthaben blockieren kann, auch wenn die andere Person mit der Schuld nichts zu tun hat. Beim Und-Konto lässt sich der eigene Anteil unter Umständen herausnehmen, wenn eine Bruchteilsgemeinschaft nachgewiesen wird. Wie das im Einzelfall gelingt, erklärt Ihnen ein Fachanwalt.

Verheiratete Paare erhalten bei einer Trennung nach Biallo im Allgemeinen je die Hälfte des Guthabens, unabhängig davon, wer mehr eingezahlt hat. Bei unverheirateten Paaren fehlt diese Faustregel. Große Einzahlungen können außerdem als Schenkung an den Partner gewertet werden, was Schenkungsteuer auslösen kann, so Biallo mit Verweis auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Stirbt ein Inhaber, ändert sich das Bild. Laut DKB kann die verbleibende Person dann allein kündigen, oder die Erben treten an die Stelle der verstorbenen Person.

Schritte ohne Streit

Sichern Sie zuerst die Kontoauszüge der vergangenen Monate. Sie belegen, wer wann welche Beträge eingezahlt oder abgehoben hat, und helfen bei jeder späteren Aufteilung. Danach sprechen Sie mit Ihrem Partner und notieren jede Absprache mit Datum, am besten schriftlich, und halten fest, wer welche Zahlungen übernimmt, bis das Konto verschwunden ist. Fragen Sie bei der Bank, ob sie den Überziehungsrahmen auf Ihren Wunsch hin senken kann, damit keine neuen Schulden entstehen.

Gelingt die Einigung, gleichen Sie das Guthaben aus, bringen den Kontostand auf null und lassen das Konto von beiden Seiten kündigen. Kommt es zu keiner Verständigung, bleibt die Umstellung auf ein Und-Konto der Weg, der das Geld bis zur Klärung festhält. Ein Rechtsstreit sollte das letzte Mittel sein, denn er kostet Zeit und Nerven. Eine Mediation oder die Beratung einer Verbraucherzentrale kann vorher manchen Konflikt entschärfen.

Beachten Sie auch die Steuer. Haben Sie als Paar einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilt, passen Sie ihn nach der Trennung an. Sonst bleibt der Pauschbetrag auf einem Konto gebunden, das Sie kaum noch nutzen, und Ihr neues Einzelkonto geht leer aus.

Hilft die Bank bei der Aufteilung des Guthabens
Das Institut zahlt meist nur auf gemeinsame Weisung aus oder nach den Regeln des Kontomodells. Streit über Anteile müssen Sie mit Ihrem Partner klären, notfalls mit anwaltlicher Hilfe, nicht mit der Bank.
Kann ich meine Karte und den Online Zugang allein sperren
Das Sperren der eigenen Karte ist in der Regel Ihre Entscheidung. Für das Gesamtkonto gelten die Bedingungen der Bank. Fragen Sie nach, ob eine Sperre des eigenen Zugangs möglich ist, ohne dass die Gegenseite sofort Kenntnis erhält.
Was passiert mit gemeinsamen Daueraufträgen für Miete und Strom
Sie laufen weiter, solange das Konto besteht. Stellen Sie rechtzeitig um und teilen Sie Vermieter und Versorger Ihre neue Verbindung mit. Prüfen Sie vorher, wer künftig welchen Betrag trägt.